Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlusstext (7. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Besuch der Kunst- und Musikschule der Stadt Brühl - Gebührensatzung KuMS -)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
140 kB
Datum
30.11.2017
Erstellt
06.03.18, 10:15
Aktualisiert
06.03.18, 10:15
Beschlusstext (7. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren
für den Besuch der Kunst- und Musikschule der Stadt Brühl
- Gebührensatzung KuMS -) Beschlusstext (7. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren
für den Besuch der Kunst- und Musikschule der Stadt Brühl
- Gebührensatzung KuMS -)

öffnen download melden Dateigröße: 140 kB

Inhalt der Datei

Brühl, den 05.03.2018 Stadt Brühl Beschluss aus der Sitzung des Ausschusses für Kultur, Partnerschaften und Tourismus der Stadt Brühl am 30.11.2017 Öffentliche Sitzung 3. 7. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Besuch der Kunst- und Musikschule der Stadt Brühl - Gebührensatzung KuMS - 473/2017 Ratsherr Dieter Dahmen (CDU) teilt mit, dass die CDU-Fraktion im Hauptausschuss der geplanten Gebührenerhöhung nicht zustimmen werde, weil damit innerhalb von zwei Jahren eine Gebührenerhöhung von insgesamt 10 % erreicht wird, die den Bürgerinnen und Bürgern, auch vor dem Hintergrund des Jubiläumsjahres, nicht vermittelt werden könne. Satt dessen solle die Verwaltung dazu beauftragt werden, Betriebsabläufe darzustellen und zu dokumentieren sowie Strukturen und Prozesse im Betrieb der KuMS zu optimieren, um auf diese Weise Kosten zu reduzieren. Darüber hinaus soll auch der Wert der Leistungen und Beiträge der KuMS zum Kulturangebot der Stadt in die Berechnungen zur Entlastung von Kosten einfließen. Bei allen Überlegungen soll die Zuschussgrenze von 850.000 € nicht überschritten werden. Ratsfrau Elisabeth Jung (SPD) erinnert daran, dass allgemeiner Konsens darüber bestanden hat, Gebührenerhöhungen von 10% durch moderate und konstante Anhebungen in einem Zeitraum von 3 Jahren zu erzielen. Ratsherr Markus Weber (Grüne) erinnert allerdings daran, dass auch die Deckelung des Zuschussbedarfs beabsichtigt werde. Hierzu bedarf es aus seiner Sicht in erster Linie keiner Erhöhung von Gebühren, sondern grundlegender struktureller Veränderungen, die die Verwaltung aufzuzeigen habe. Der Vorsitzende Hanns-Henning Hosmann (CDU) schlägt vor, dass diese Analyse zur nächsten Ausschusssitzung im März gefertigt wird. Hinsichtlich des Beitrages von Ratsfrau Jung gibt er zu bedenken, dass möglicherweise Schülerzahlen zurückgehen und zu reduzierten Einnahmen bei gleichbleibenden Personalkosten der Festangestellten führen. Sachkundige Bürgerin Hedwig Müller-Neimann (FDP) regt an, dass bei der KuMS ein Kosten- und Ertragsmanagement praktiziert werde, so dass ein Katalog mit möglichen Erträgen (z.B. Spenden bei Veranstaltungen) erstellt werden könne. Ratsfrau Rengin Isicok (SPD) weist darauf hin, dass die Wortwahl „Musik mit Behinderten“ unter § 2 Abs. 4, I Nr. 6 im Falle einer Überarbeitung der Gebührensatzung redaktionell geändert werden solle. Beschluss Ausschuss für Kultur, Partnerschaften und Tourismus 30.11.2017 1 von 2 Beschluss: Der Ausschuss für Kultur, Partnerschaften nimmt den Antrag der CDU-Fraktion zur Kenntnis und verweist die Angelegenheit 7. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Besuch der Kunst- und Musikschule der Stadt Brühl - Gebührensatzung KuMS – an den Hauptausschuss. Beschluss Ausschuss für Kultur, Partnerschaften und Tourismus 30.11.2017 2 von 2