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Beschlussvorlage (Ergänzung der Straßenbeleuchtung im Elsternweg)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
145 kB
Erstellt
18.05.18, 20:00
Aktualisiert
18.05.18, 20:00
Beschlussvorlage (Ergänzung der Straßenbeleuchtung im Elsternweg)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich Drucksache 50/2018 zur Sitzung des Ausschusses für Straßen, Plätze und Verkehr der Gemeinde Leopoldshöhe Fachbereich: FB IV Bauen / Planen / Umwelt Auskunft erteilt: Herr Offel Telefon: 05208/991-263 Datum: 18. Mai 2018 Ergänzung der Straßenbeleuchtung im Elsternweg Beratungsfolge Termin Ausschuss für Straßen, Plätze und Verkehr 06.06.2018 Haupt- und Finanzausschuss 28.06.2018 Bemerkungen Sachdarstellung: Mit Bürgerantrag vom 17.02.2018 beantragen Anlieger des Elsternweges die Aufstellung einer Straßenbeleuchtung im Elsternweg. Beim Endausbau des Wohngebietes „Pansheide“ – Ginsterweg Ost, Starenweg Nord, Sperberweg Ost, Falken-, Habichts- und Elsternweg – wurden jeweils beim erstmaligen Ausbau, im Bereich der Einmündungen, Beleuchtungsmasten gesetzt. Für den Elsternweg ist dies in den Einmündungsbereichen Starenweg und Falkenweg. Die Beleuchtung wird vom Schaltschrank am Spielplatz „Starenweg“ mit einem Stromkabel versorgt. Die derzeitige Beleuchtung wurde im Rahmen der LED-Umrüstung im Falkenweg im letzten Jahr und im Starenweg im laufenden Jahr bestückt. Durch die Montage der neuen LED-Beleuchtung an den vorhandenen Masten erfolgt keine strahlenförmige Ausstrahlung der Helligkeit. Die Beleuchtung ist jeweils auf die Straße der jeweiligen Lampenstandorte beschränkt. Eine mögliche Neueinrichtung einer Beleuchtungsanlage im Elsternweg würde im Abstand von ca. 33 Meter und mit der gleichen Beleuchtungsstärke von ca. 17 Watt an den ersten beiden Masten und von ca. 25 Watt im Bereich des breiteren Teils am Parkplatz erfolgen. Daraus würde sich eine mögliche Erweiterung von 3 Lampenstandorten ergeben. Die dabei entstehenden Kosten belaufen sich auf ca. 25.000,- €, die im Vermögenshaushalt zu veranschlagen sind. Da es sich um eine erstmalige Einrichtung einer Beleuchtungsanlage handelt, sind die Kosten gemäß BauGB mit einem Anteil von 90 % für die Anlieger abzurechnen. Seitens der Verwaltung wird darauf hingewiesen, dass für Fußgänger der eigens angelegte Rad-/Fußweg entlang des Grundstücks des Herrn v. Daniels-Spangenberg vom Starenweg bis zur Grester Straße und der Abzweig Falkenweg direkt zur Kirche und dem Wohngebiet Waldstraße über die Winkelstraße führt. Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Straßen, Plätze und Verkehr möge dem Haupt- und Finanzausschuss eine Beschlussfassung empfehlen. Schemmel Anlagen: Antrag (2-seitig), Lageplan mit möglicher neuer Beleuchtung Lageplan zur Straßenführung