Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
51 kB
Erstellt
18.05.18, 20:00
Aktualisiert
18.05.18, 20:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Mitteilungsvorlage
- öffentlich Drucksache
51/2018
zur Sitzung
des Ausschusses für Straßen, Plätze und
Verkehr
der Gemeinde Leopoldshöhe
Fachbereich:
FB IV Bauen / Planen / Umwelt
Auskunft erteilt: Herr Offel
Telefon:
05208 / 991-263
Datum:
18. Mai 2018
Oberflächenentwässerungserneuerung Dorfstraße im Dorf Greste
hier: Vorstellung des Altzustandes und der Erneuerungsmaßnahme
Beratungsfolge
Ausschuss für Straßen, Plätze und
Verkehr
Termin
Bemerkungen
06.06.2018
Sachdarstellung:
Die Oberflächenentwässerung der Dorfstraße ist in ihrem jetzigen Zustand nicht mehr funktionstüchtig.
Die vorhandene Entwässerung auf der Nordseite, zwischen dem Lehagenweg und der Hofzufahrt Dorfstraße
89, erfolgt derzeit so, dass der vorhandene Graben zwischen der Hofzufahrt Haus Nr. 89 und der
Grabenverrohrung hinter Haus Nr. 81 benutzt wird. Die Grabenverrohrung hinter Haus Nr. 81 ist so stark
beschädigt, dass sich bei Dauerregen vor der Verrohrung immer ein Rückstau bildet und die Entwässerung
zwischen der Grabenverrohrung hinter Haus Nr. 81 und dem Anschlussbereich Grester Straße über
Privatgrund erfolgt.
Im Anschlussbereich der Grester Straße sollte die Entwässerung eigentlich durch eine Verrohrung unter der
Dorfstraße auf die Südseite der Grester Straße erfolgen. Diese ist aber auf Grund von Einbrüchen nicht mehr
funktionstüchtig. Somit sammelt sich das Oberflächenwasser in der angrenzenden Teichanlage, dessen
Abfluss auch durch diese Entwässerungsleitung erfolgen sollte.
Der in der Kurve liegende Straßenablauf gegenüber der Haltestelle in Fahrtrichtung Helpuper Straße steht zu
hoch und funktioniert somit nicht mehr. Die Verrohrung aus dem noch funktionstüchtigen Straßenseitengraben
vom Lehagenweg entwässert derzeit ebenso in die benachbarte Teichanlage.
Die vorhandene Entwässerung auf der Südseite, zwischen der Fettpottstraße und der Hofzufahrt Dorfstraße
89, erfolgt derzeit so, dass der vorhandene Graben zwischen der Hofzufahrt Haus Nr. 89 und der Hofzufahrt
Haus Nr. 100 und die Grabenverrohrung der Hofzufahrt Haus Nr. 100 benutzt wird.
Hinter der Hofzufahrt hört die Entwässerung auf. Hier sammelt sich aber das Oberflächenwasser und fließt
zum Teil entlang der Bruchsteinmauer am Hof Nr. 100 bis zum Ende der Mauer, wo es sich auf dem
Grundstück vom Haus Nr. 100 seinen Weg zum Tiefpunkt sucht, sich dort sammelt und dann versickert.
Dies wird vom derzeitigen Eigentümer des Grundstückes nicht mehr geduldet. Ein anderer Teil des
Oberflächenwassers tritt über die Straße, quert sie und sucht sich auf der anderen Straßenseite einen Weg in
das nicht mehr funktionierende Entwässerungssystem.
Der Vorlage liegen die Unterlagen der Kanaluntersuchung bei.
-2-
Fazit:
Das Entwässerungssystem ist ab der Grundstückszufahrt zum Haus Nr. 100 bis hinter die Haltestelle
Dorfstraße beidseitig komplett zu erneuern.
Planung Nordseite:
Geplant ist, die vorhandene Grabenentwässerung auf der Nordseite in Höhe der Hofzufahrt durch eine
Rinnenanlage auf Straßenniveau hochzuführen und bis kurz vor der Trafostation an der Haltestelle Dorfstraße
als 5-reihige Rinnenanlage weiterzuführen. Hier erfolgt der Übergang in ein neues unterirdisches
Regenentwässerungssystem mittels einer Schachtanlage mit einem Schachtablauf.
Ab dem Schachtbauwerk soll die Entwässerung als 3-reihige Rinne durch die Kurve weitergeführt werden. Am
Tiefpunkt ist der Einbau eines Straßenablaufes geplant.
Planung Südseite:
Geplant ist, die vorhandene Grabenentwässerung auf der Südseite vor der Hofzufahrt zum Haus Nr. 100 durch
eine Rinnenanlage auf unter Straßenniveau hochzuführen, die Hofzufahrt durch eine BG-Muldenrinne mit
einer offenen Abdeckung zu kreuzen und sie weiter als Rinnenanlage entlang der Bruchsteinmauer und des
offenen Grundstückes auf Straßenniveauhöhe weiterzuführen. Das Ende dieser oberirdischen Entwässerung
ist in Höhe der ersten Schachtanlage auf der Nordseite geplant. Hier sollen zwei hintereinanderliegende
Straßenabläufe das Oberflächenwasser auffangen und das Wasser in den Schacht auf der Nordseite
abführen. Unterhalb dieses Entwässerungspunktes ist noch eine Weiterführung einer dreireihigen Rinne
geplant, die mittels eines Straßenablaufes ebenfalls in den Kanal auf der Nordseite entwässert.
Planung Unterirdische Entwässerung:
Geplant ist, auf der Nordseite entlang der Fahrbahn, in drei 10 bis 25 Meter langen Kanalhaltungen, die alten
und neuen Entwässerungsleitungen aufzunehmen und in einem Ablaufschacht in Höhe der Einmündung
Grester Straße zusammenzuführen. Hier werden sämtliche neuen Entwässerungspunkte, der vorhandene
Straßengraben
aus
Richtung
Lehagenweg,
eventuell
vorhandene
funktionstüchtige
alte
Entwässerungsleitungen, die vorhandene Oberflächenentwässerung des benachbarten Grundstückes und der
Abfluss der Teichanlage vom benachbarten Grundstück in einem Sammelschacht zusammengeführt.
Ab dem Sammelschacht soll die Leitung in der alten Trasse den Einmündungsbereich Dorfstraße / Grester
Straße in Richtung Südseite der Grester Straße queren und in den vorhandenen Ablaufgraben auf der
Südseite abgeleitet werden.
Dieser Ablaufgraben weicht zwischen den Grundstücken von Haus Nr. 246 a und Haus Nr. 234 nach links ab
und läuft weiter am Rande des Grundstückes von Haus Nr. 234 in Richtung Fettpottbach.
Dieser Ablaufgraben ist zu räumen und zu egalisieren.
Oberflächenarbeiten:
Aufgrund der neuen Entwässerungsanlage und der alten Fahrbahnoberfläche der Dorfstraße zwischen Fettpottstraße und Hofzufahrt Haus Nr. 100 ist mit dem Bau der beidseitigen Rinnenanlage ein Deckenaufbau der
Straße mit einer Deckschicht notwendig. Im Einmündungsbereich der Grester Straße werden die Kanaltrassen gemäß DIN wieder verschlossen und der Einmündungsbereich, soweit wie im anliegenden Plan
dargestellt, abgefräst und mit einer neuen Fahrbahndecke verschlossen.
Die Kosten für die Erneuerung der Entwässerung liegen voraussichtlich bei ca. 165.000 Euro und für die
Deckenerneuerung im Bereich der alten Fahrbahnoberfläche bei ca. 25.000 Euro. Geplant ist, die Maßnahme
im Haushaltsplan 2019 mit 190.000 Euro für das Haushaltsjahr 2019 neu einzustellen.
Schemmel