Daten
Kommune
Wesseling
Größe
296 kB
Datum
06.06.2018
Erstellt
18.05.18, 13:22
Aktualisiert
18.05.18, 13:22
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
87/2018
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Kinder, Jugend und Familie
Vorlage für
Jugendhilfeausschuss
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Sachgebietsvorstellungen der Abt. Jugendförderdung im Bereich 51
•Offenen Kinder- und Jugendarbeit (Städtisches Jugendzentrum)
•Streetwork / Mobile Jugendarbeit im Stadtgebiet (inkl. internationale Familiengruppe)
•Sozialraumorientierte Integration v. Menschen aus Südosteuropa
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
03.05.2018
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 87/2018
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Markus Kröger
03.05.2018
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
Betreff:
Sachgebietsvorstellungen der Abt. Jugendförderdung im Bereich 51
•Offenen Kinder- und Jugendarbeit (Städtisches Jugendzentrum)
•Streetwork / Mobile Jugendarbeit im Stadtgebiet (inkl. internationale Familiengruppe)
•Sozialraumorientierte Integration v. Menschen aus Südosteuropa
Beschlussentwurf:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
Sachdarstellung:
Die städtische Offene Kinder- und Jugendarbeit u.a. im Jugendzentrum, die mobile aufsuchende Jugendarbeit im Stadtgebiet, die Bildungs- Kultur- und Freizeitangebote und der erzieherische Kinder- und Jugendschutz sind die zentralen Merkmale der Kinder- und Jugendarbeit der Stadt Wesseling.
Die gesetzliche Grundlagen hierfür sind die §§ 1, 2 i. V. m. 11 bis 14 im SGB VIII und das Jugendschutzgesetz.
Diese Form der außerschulischen „Kinder- und Jugendarbeit“ ist somit innerhalb der öffentlichen und freien
Jugendhilfe eine Leistung mit der folgenden allgemeinen Zielsetzung.
Recht auf Erziehung, Elternverantwortung, Jugendhilfe (§ 1 SGB VIII)
(1) Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen
und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.
(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.
(3) Jugendhilfe soll zur Verwirklichung des Rechts nach Absatz 1 insbesondere
1.junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung fördern und dazu beitragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen,
2. Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Erziehung beraten und unterstützen,
3. Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl schützen,
4. dazu beitragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen.
Aufgaben der Jugendhilfe (§ 2 SGB VIII)
„(1) Die Jugendhilfe umfasst Leistungen und andere Aufgaben zugunsten junger Menschen und Familien.
(2) Leistungen der Jugendhilfe sind:
1. Angebote der Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes (§§ 11 bis 14),
….“
Die weiteren Leistungen und anderen Aufgaben der Jugendhilfe sind hier nicht aufgeführt, da sie in der Abteilung Jugendförderung keine direkte Relevanz haben. An dieser Stelle wird bereits deutlich, dass die Kernaufgaben der Jugendförderung eine besondere Bedeutung und Eigenständigkeit im Leistungsspektrum des
Jugendamtes haben auch wenn sie oftmals als „freiwillige Leistung“ definiert werden.
Geltungsbereich (§ 6 SGB VIII)
„(1) Leistungen nach diesem Buch werden jungen Menschen, Müttern, Vätern und Personensorgeberechtigten von Kindern
und Jugendlichen gewährt, die ihren tatsächlichen Aufenthalt im Inland haben.
…..
(2) Ausländer können Leistungen nach diesem Buch nur beanspruchen, wenn sie rechtmäßig oder auf Grund einer ausländerrechtlichen Duldung ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben. Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
….. „
Der Geltungsbereich definiert die Zuständigkeit des Jugendamtes und beschreibt die Adressatengruppe der
Jugendförderung. Hier ist hervorzuheben, dass bei den jungen Menschen eine Altersgrenze (27 Jahre) festgelegt ist und in der Regel Ausländer (u.a. neu zugewanderte Menschen) ebenso als Zielgruppe genannt
sind. Die Erwähnung dieser Personengruppe erscheint erforderlich, da hier in den letzten Jahren nicht nur in
Wesseling eine dynamische Entwicklung stattgefunden hat, welche die Jugendförderung in den o.g. Sachgebieten vor große Herausforderungen stellt.
Leitlinien der Jugendförderung in Wesseling
Lebenswelt- und Bedarfsorientierung
„Offenheit“ für alle jungen Menschen unabhängig ihrer Herkunft und Religion
Förderung der Selbstwirksamkeit
Niederschwelligkeit
Mitbestimmung v. Kindern u. Jugendlichen (Partizipation)
Freiwilligkeit
Förderung u. Mitwirkung der freien Jugendhilfe (Subsidiaritätsprinzip)
Kooperation (insbesondere mit den Schulen)
Die nachfolgende Tabelle bietet eine Kurzübersicht über die aktuelle Struktur der drei Sachgebiete im Rahmen der städtischen „Kinder-und Jugendarbeit“ in Wesseling.
Struktur der „Kinder- und Jugendarbeit“ der Stadt Wesseling
Träger
Stadt Wesseling, Bereich Kinder, Jugend und Familie, Abt. Jugendförderung
Leitung: Markus Kröger, Dipl. Sozialarbeiter
Primäre Zielgruppe
Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis 27 Jahren und deren Familien
Personal
Koordination u. andere Aufgaben
1 päd. Fachkraft (Dipl. Sozialarbeiterin) mit 30 Wstd. unbefristet
Jugendzentrum/ Kultur-, Freizeit und Bildungsangebote
1 päd. Fachkraft (Sozialarbeiterin B.A.) mit 19,5 Wstd. unbefristet
1 päd. Fachkraft (Sozialarbeiterin B.A.) mit 9 Wstd. befristet bis 31.12.2019
1 päd. Fachkraft (Heilerziehungspfleger) mit 19,5 Wstd. unbefristet
1 Jahrespraktikant/in (Sozialarbeiter/-in BA) mit 39 Wstd.
+ ca. 35 ehrenamtliche Betreuer/-innen (temporärer Einsatz)
+ Praktikanten und Auszubildende der Stadt Wesseling (s.o.)
Abenteuerspielplatz
(Träger Jugendring Wesseling e.V., Personalgestellung durch die Stadt Wesseling)
1 päd. Fachkraft (Sozialarbeiter B.A.) mit 19,5 Wstd. unbefristet
1 päd. Fachkraft (Heilerziehungspfleger) mit 19,5 Wstd. unbefristet
Mobile Jugendarbeit / Streetwork
1 päd. Fachkraft, 39 Wstd., unbefristet
Sozialraumorientierte Integration v. Menschen aus Südosteuropa
(Projekt des MAIS des Landes NRW)
Standorte
1 päd. Fachkraft (Sozialarbeiterin BA) mit 30 Wstd. befristet bis zum 31.12.2019
1 jur. Fachkraft mit 30 Wstd. befristet bis zum 31.12.2019
Jugendzentrum
Taunusstraße 1
Abenteuerspielplatz
Falkenweg (Entenfang)
Stadtteilbüro Sozialraumorientierte Integration „Südosteuropa“
Sudermannweg 13
Kinderkino im Rheinforum
Kölner Straße 44
Kernaufgaben /
Öffnungszeiten
Leistungsbereich: Offene Kinder- und Jugendarbeit
Öffnungszeiten des Jugendzentrums
Dienstag - Freitag 15:00 – 18:00 Uhr „Offene Tür für Kinder im Alter v. 6 bis 13 Jahren,
Dienstag - Freitag 18:00 – 20:30 Uhr „Offene Tür“ für Jugendliche ab 14 Jahren
Samstag: Regelmäßige Freizeit- und Bildungsangebote der internationalen Familiengruppe
Kernaufgaben
Freizeit- und Bildungsangebote u.a. im Sinne einer Jugendkultur
Erziehung und Bildung im Sinne der Lebensführungskompetenz
Anregung zur selbstbestimmten aktiven Freizeitgestaltung
Beratung und Hilfe zu persönlichen Problemen
(Themenbereichen: u.a. Schule, Elternhaus, Freunde, Übergang Schule-Beruf)
Förderung der Gleichberechtigung z.B. durch geschlechtsspezifische Angebote
Leistungsbereich: Mobile Jugendarbeit / Streetwork
Kernaufgaben
Aufsuchen informeller Treffpunkte v. Jugendlichen im Stadtgebiet
Vermittlung in z.B. Anwohnerkonflikten
Beratung und Hilfe in Problemsituationen
(Themenbereichen: u.a. Schule, Elternhaus, Freunde, Übergang Schule-Beruf)
Niederschwellige Einzelfallhilfe
Elternarbeit
Freizeit- und Bildungsangebote (u.a. Sprachkurse)
Gemeinwesenarbeit im Stadtgebiet
Leistungsbereich: Sozialraumorientierte Integration v. Menschen aus Südosteuropa
Kernaufgaben
Beratung u. Hilfe in verschiedenen Problemsituationen
(Themenbereiche: u.a. Wohnung, Familie, Einkommen)
Niederschwellige Einzelfallhilfe
Gemeinwesenarbeit im Bereich des Sudermannweg
Netzwerkarbeit
Leistungsbereich: Bildungs-, Kultur- und Freizeitangebote
Kernaufgaben
Organisation und Durchführung der Gruppenleiterschulung für ehrenamtliche Mitarbeiter
Organisation und Durchführung von Ferienangeboten
(u.a. „Ferienspaß“ in den Oster- und Herbstferien und die Jugendfreizeit in Guidel)
Organisation und Durchführung der Sozialen Gruppenarbeit für benachteiligte junge Menschen
als Hilfe zur Erziehung gem. § 27 i.V.m. § 29 SGB VIII.
Organisation und Durchführung des Kinderkinos (1 x wöchentlich)
Organisation und Durchführung des Figurentheaters (1x monatlich)
Organisation und Durchführung der Kinder- und Jugendanhörung (jedes 2. Jahr)
Organisation und Durchführung von „Jugendevents“ im Jugendzentrum (ca. 1 x monatlich)
Leistungsbereich: Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
Kernaufgaben
Kooperationspartner
Präventionsmaßnahmen
(Themenbereiche: u.a. Alkohol, Drogen, Sexualität, Mediennutzung)
Jugendschutzkontrollen im Rahmen des Stadtfestes und im Karneval
Nachhaltung der Häufigkeit von Drehgenehmigungen für Kinder und Jugendliche gem. § 6 Jugendarbeitsschutzgesetz.
Weitere Sachgebiete in der Jugendförderung (z.B. Schulsozialarbeit) und in den Sozialen Diensten des Jugendamtes (z.B. ASD u. Jugendgerichtshilfe)
Flüchtlingshilfe (Sozialamt und Malteser)
Schulen
Freie Träger der Jugendhilfe (u.a. Jugendring Wesseling e.V.)
Vereine und Kirchengemeinden (inkl. DITIB-Moschee)
Ordnungsamt und Polizei
Die überörtlichen Netzwerkpartner wie z.B. das Kommunale Integrationszentrum und die Suchtpräventionsstelle im REK sind hier nicht aufgeführt!
Da diese Übersichtstabelle nicht das volle Leistungsspektrum der o.g. Sachgebiete darstellen kann, ist der
Vorlage als Anlage der Jahreskalender der Jugendförderung für das Jahr 2018 beigefügt. Dieser wird jährlich im Rahmen eines Planungswochenendes im Kollegenteam in Verknüpfung mit einem Finanzierungsplan
erarbeitet und für das Folgejahr verbindlich vereinbart. Da dies einen sehr komplexen und dynamischen
Prozess darstellt, erfolgt eine „Fortschreibung bzw. Anpassung“ einmal im Quartal.
Aufgrund der Tatsache, dass die städt. Jugendförderung in den letzten Jahren sowohl personell als auch
inhaltlich stetig gewachsen ist, erfordert diese positive Entwicklung eine zielführende Steuerung auf der
Grundlage von vorhandenen Handlungskonzepten* und eine intensive Vernetzung im Sozialraum Wesseling.
In der o.g. Anlage „Jahreskalender 2018“ und im folgenden Organigramm der Jugendförderung wird dies
sehr deutlich.
*= Die o.g. Handlungskonzepte sind sehr umfangreich und wurde daher nicht in die Vorlage integriert. Diese können natürlich selbstverständlich nach Bedarf der Niederschrift als Anlage beigefügt werden.
Organigramm der Jugendförderung der Stadt Wesseling
Bereich Kinder, Jugend und Familie
Abteilungsleitung Jugendförderung
Elternservice/ Frühe Hilfen
Kommunale Fachberatung
Offener Ganztag
Schulsozialarbeit
Grundschulen
Familien mit Kindern im Alter bis 3
Jahren
Grundschulen
Jugendzentrum /
Offene Jugendarbeit
Interne Sozialpädagogische
Familienhilfe
Multiprofessionelles Team
Projekt: Integration d. Bildung
inkl. Soziale Gruppenarbeit, Freizeitund Bildungsmaßnahmen und Kinderkino
Johannes Gutenberg Schule
und Goetheschule
Streetwork
Abenteuerspielplatz
Aufsuchende mobile Jugendarbeit im
Stadtgebiet
Träger:
Jugendring Wesseling e.V.
(Fachaufsicht)
+
Internationale Familiengruppe
Personal Stadt Wesseling
(Dienstaufsicht)
Sozialraumorientierte
Integration
„Südosteuropa“
Projekt MAIS Land NRW
Eine ausführliche Darstellung der drei Sachgebiete erfolgt durch die päd. Fachkräfte in der JHA-Sitzung am
06.06.2018