Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Zuschüsse für Freizeit- und Bildungsmaßnahmen 2018)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
139 kB
Datum
06.06.2018
Erstellt
18.05.18, 13:22
Aktualisiert
18.05.18, 13:22
Beschlussvorlage (Zuschüsse für Freizeit- und Bildungsmaßnahmen 2018) Beschlussvorlage (Zuschüsse für Freizeit- und Bildungsmaßnahmen 2018) Beschlussvorlage (Zuschüsse für Freizeit- und Bildungsmaßnahmen 2018) Beschlussvorlage (Zuschüsse für Freizeit- und Bildungsmaßnahmen 2018) Beschlussvorlage (Zuschüsse für Freizeit- und Bildungsmaßnahmen 2018)

öffnen download melden Dateigröße: 139 kB

Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 3/2018 1. Ergänzung Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Kinder, Jugend und Familie Vorlage für Jugendhilfeausschuss Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Zuschüsse für Freizeit- und Bildungsmaßnahmen 2018 Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 04.05.2018 Namenszeichen I/10 Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 3/2018 1. Ergänzung Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Markus Kröger 04.05.2018 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss Betreff: Zuschüsse für Freizeit- und Bildungsmaßnahmen 2018 Beschlussentwurf: Der Jugendhilfeausschuss legt die Fördersätze und –richtlinien an Träger von Freizeit-, Bildungsmaßnahmen und Mitarbeiterschulungen wie folgt fest: Fördersätze 2018 Hinweis: Die folgenden Förderbeträge sind pro Person pro Tag angegeben. a.) b.) c.) d.) e.) f.) Mitarbeiterschulungen (Tagesveranstaltung): Mitarbeiterschulungen (Mehrtägig): Bildungsmaßnahmen Ferien- und Freizeitmaßnahmen: Fahrten in die Partnerstädte: Sonderzuschüsse: 6,00 € 4,00 € 5,00 € 5,00 € 5,00 € 10,00 €. (alt: 5,00 €) (alt: 3,00 €) (alt: 2,50 €) (alt: 2,50 €) (alt: 4,00 €) (alt: 7,00 €) . Allgemeine Förderrichtlinien 2018        Betreuer werden im Verhältnis 1 zu 7 gefördert. Es werden Kinder und Jugendliche gefördert, die ihren Wohnsitz in Wesseling haben. Altersbegrenzung Teilnehmer bei Freizeit- und Bildungsmaßnahmen: 6 bis 17 Jahre Altersbegrenzung Teilnehmer bei Bildungsmaßnahmen: 6 bis 26 Jahre Mindestalter Teilnehmer bei Mitarbeiterschulungen: 15 Jahre Bei allen mehrtägigen Maßnahmen werden der An- und Abreisetag als ein Tag gefördert. Der Zuschussantrag ist spätestens 4 Wochen nach Beendigung der Maßnahme bei der Stadt Wesseling einzureichen. Von der Förderung ausgeschlossen sind folgende Maßnahmen:  Veranstaltungen schulischer Art (z.B. Klassenfahrten)  Veranstaltungen die den Charakter von Sportwettkämpfen bzw. Trainingslehrgängen haben  Veranstaltungen gewerkschaftlicher Art  Veranstaltungen parteipolitischer Art  Veranstaltungen mit kommerziellen Charakter  Veranstaltungen im Zusammenhang mit öffentlichen Demonstrationen Voraussetzungen für Sonderzuschüsse  Kinderreiche Familien (ab 2 Kindern)  Teilnehmer mit einer Behinderung  Teilnehmer aus Familien im SGB II oder SGB XII-Bezug  Teilnehmer aus einkommensschwachen Familien ohne SGB II-Bezug bei besonderem erzieherischem Bedarf. Der Sonderzuschuss wird zusätzlich zum normalen Tagessatz gewährt. Der Träger verpflichtet sich, die Sonderzuschüsse ausschließlich zur Reduzierung des Teilnehmerbeitrages des entsprechenden Teilnehmers einzusetzen. Sachdarstellung: 1. Problem Im Jahr 2017 wurden zur Finanzierung der im Beschlussentwurf beschrieben Maßnahmen von o.g. Trägern der Jugendhilfe Mittel in Höhe von insgesamt 14.495,00 € den Erträgen der Jugendstiftung entnommen und zweckentsprechend verausgabt. Einige Träger haben im Frühjahr 2017 sogenannte „Prognose-Anträge“ von Maßnahmen eingereicht, jedoch anschließend keine konkreten Zuschussanträge eingereicht. Vermutlich haben diese Maßnahmen nicht stattgefunden bzw. es wurde wegen Geringfügigkeit der zu erwartenden Mittel auf eine Antragstellung verzichtet. In der Sitzung des Jugendhilfeausschuss am 28.02.2018 wurde die Vorlage erstmalig beraten und auf den Hauptausschuss vertagt. Der Hauptausschuss hat zusätzliche Mittel in Höhe von 10.000 Euro bereit gereit gestellt, so dass für das Jahr 2018 insgesamt 25.000 Euro zur Verfügung stehen. Für das Jahr 2018 werden daher folgende erhöhte Fördersätze und Richtlinien vorgeschlagen.. 2. Lösung Der Jugendhilfeausschuss legt die Fördersätze und –richtlinien an Träger von Freizeit-, Bildungsmaßnahmen und Mitarbeiterschulungen wie folgt fest: Fördersätze 2018 Hinweis: Die folgenden Förderbeträge sind pro Person pro Tag angegeben. a.) b.) c.) d.) e.) f.) Mitarbeiterschulungen (Tagesveranstaltung): Mitarbeiterschulungen (Mehrtägig): Bildungsmaßnahmen Ferien- und Freizeitmaßnahmen: Fahrten in die Partnerstädte: Sonderzuschüsse: 6,00 € 4,00 € 5,00 € 5,00 € 5,00 € 10,00 €. (alt: 5,00 €) (alt: 3,00 €) (alt: 2,50 €) (alt: 2,50 €) (alt: 4,00 €) (alt: 7,00 €) . Allgemeine Förderrichtlinien 2018        Betreuer werden im Verhältnis 1 zu 7 gefördert. Es werden Kinder und Jugendliche gefördert, die ihren Wohnsitz in Wesseling haben. Altersbegrenzung Teilnehmer bei Freizeit- und Bildungsmaßnahmen: 6 bis 17 Jahre Altersbegrenzung Teilnehmer bei Bildungsmaßnahmen: 6 bis 26 Jahre Mindestalter Teilnehmer bei Mitarbeiterschulungen: 15 Jahre Bei allen mehrtägigen Maßnahmen werden der An- und Abreisetag als ein Tag gefördert. Der Zuschussantrag ist spätestens 4 Wochen nach Beendigung der Maßnahme bei der Stadt Wesseling einzureichen. Von der Förderung ausgeschlossen sind folgende Maßnahmen:  Veranstaltungen schulischer Art (z.B. Klassenfahrten)  Veranstaltungen die den Charakter von Sportwettkämpfen bzw. Trainingslehrgängen haben  Veranstaltungen gewerkschaftlicher Art  Veranstaltungen parteipolitischer Art  Veranstaltungen mit kommerziellen Charakter  Veranstaltungen im Zusammenhang mit öffentlichen Demonstrationen Voraussetzungen für Sonderzuschüsse  Kinderreiche Familien (ab 2 Kindern)  Teilnehmer mit einer Behinderung  Teilnehmer aus Familien im SGB II oder SGB XII-Bezug  Teilnehmer aus einkommensschwachen Familien ohne SGB II-Bezug bei besonderem erzieherischem Bedarf. Der Sonderzuschuss wird zusätzlich zum normalen Tagessatz gewährt. Der Träger verpflichtet sich, die Sonderzuschüsse ausschließlich zur Reduzierung des Teilnehmerbeitrages des entsprechenden Teilnehmers einzusetzen. 3. Alternativen Werden keine vorgeschlagen 4. Finanzielle Auswirkungen Aus den Stiftungsmittel werden 15.000 zur Finanzierung der o.g. Maßnahmen bereit gestellt. Zusätzliche Mittel in Höhe von 10.000 Euro sind im Haushalt zur Verfügung gestellt worden.