Daten
Kommune
Wesseling
Größe
139 kB
Datum
06.06.2018
Erstellt
18.05.18, 13:22
Aktualisiert
18.05.18, 13:22
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
3/2018 1. Ergänzung
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Kinder, Jugend und Familie
Vorlage für
Jugendhilfeausschuss
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Zuschüsse für Freizeit- und Bildungsmaßnahmen 2018
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
04.05.2018
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 3/2018 1. Ergänzung
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Markus Kröger
04.05.2018
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
Betreff:
Zuschüsse für Freizeit- und Bildungsmaßnahmen 2018
Beschlussentwurf:
Der Jugendhilfeausschuss legt die Fördersätze und –richtlinien an Träger von Freizeit-, Bildungsmaßnahmen und Mitarbeiterschulungen wie folgt fest:
Fördersätze 2018
Hinweis: Die folgenden Förderbeträge sind pro Person pro Tag angegeben.
a.)
b.)
c.)
d.)
e.)
f.)
Mitarbeiterschulungen (Tagesveranstaltung):
Mitarbeiterschulungen (Mehrtägig):
Bildungsmaßnahmen
Ferien- und Freizeitmaßnahmen:
Fahrten in die Partnerstädte:
Sonderzuschüsse:
6,00 €
4,00 €
5,00 €
5,00 €
5,00 €
10,00 €.
(alt: 5,00 €)
(alt: 3,00 €)
(alt: 2,50 €)
(alt: 2,50 €)
(alt: 4,00 €)
(alt: 7,00 €)
.
Allgemeine Förderrichtlinien 2018
Betreuer werden im Verhältnis 1 zu 7 gefördert.
Es werden Kinder und Jugendliche gefördert, die ihren Wohnsitz in Wesseling haben.
Altersbegrenzung Teilnehmer bei Freizeit- und Bildungsmaßnahmen: 6 bis 17 Jahre
Altersbegrenzung Teilnehmer bei Bildungsmaßnahmen: 6 bis 26 Jahre
Mindestalter Teilnehmer bei Mitarbeiterschulungen: 15 Jahre
Bei allen mehrtägigen Maßnahmen werden der An- und Abreisetag als ein Tag gefördert.
Der Zuschussantrag ist spätestens 4 Wochen nach Beendigung der Maßnahme bei der Stadt Wesseling einzureichen.
Von der Förderung ausgeschlossen sind folgende Maßnahmen:
Veranstaltungen schulischer Art (z.B. Klassenfahrten)
Veranstaltungen die den Charakter von Sportwettkämpfen bzw. Trainingslehrgängen haben
Veranstaltungen gewerkschaftlicher Art
Veranstaltungen parteipolitischer Art
Veranstaltungen mit kommerziellen Charakter
Veranstaltungen im Zusammenhang mit öffentlichen Demonstrationen
Voraussetzungen für Sonderzuschüsse
Kinderreiche Familien (ab 2 Kindern)
Teilnehmer mit einer Behinderung
Teilnehmer aus Familien im SGB II oder SGB XII-Bezug
Teilnehmer aus einkommensschwachen Familien ohne SGB II-Bezug bei besonderem erzieherischem Bedarf.
Der Sonderzuschuss wird zusätzlich zum normalen Tagessatz gewährt. Der Träger verpflichtet sich, die
Sonderzuschüsse ausschließlich zur Reduzierung des Teilnehmerbeitrages des entsprechenden Teilnehmers einzusetzen.
Sachdarstellung:
1. Problem
Im Jahr 2017 wurden zur Finanzierung der im Beschlussentwurf beschrieben Maßnahmen von o.g. Trägern
der Jugendhilfe Mittel in Höhe von insgesamt 14.495,00 € den Erträgen der Jugendstiftung entnommen und
zweckentsprechend verausgabt.
Einige Träger haben im Frühjahr 2017 sogenannte „Prognose-Anträge“ von Maßnahmen eingereicht, jedoch
anschließend keine konkreten Zuschussanträge eingereicht. Vermutlich haben diese Maßnahmen nicht
stattgefunden bzw. es wurde wegen Geringfügigkeit der zu erwartenden Mittel auf eine Antragstellung verzichtet.
In der Sitzung des Jugendhilfeausschuss am 28.02.2018 wurde die Vorlage erstmalig beraten und auf den
Hauptausschuss vertagt. Der Hauptausschuss hat zusätzliche Mittel in Höhe von 10.000 Euro bereit gereit
gestellt, so dass für das Jahr 2018 insgesamt 25.000 Euro zur Verfügung stehen.
Für das Jahr 2018 werden daher folgende erhöhte Fördersätze und Richtlinien vorgeschlagen..
2. Lösung
Der Jugendhilfeausschuss legt die Fördersätze und –richtlinien an Träger von Freizeit-, Bildungsmaßnahmen und Mitarbeiterschulungen wie folgt fest:
Fördersätze 2018
Hinweis: Die folgenden Förderbeträge sind pro Person pro Tag angegeben.
a.)
b.)
c.)
d.)
e.)
f.)
Mitarbeiterschulungen (Tagesveranstaltung):
Mitarbeiterschulungen (Mehrtägig):
Bildungsmaßnahmen
Ferien- und Freizeitmaßnahmen:
Fahrten in die Partnerstädte:
Sonderzuschüsse:
6,00 €
4,00 €
5,00 €
5,00 €
5,00 €
10,00 €.
(alt: 5,00 €)
(alt: 3,00 €)
(alt: 2,50 €)
(alt: 2,50 €)
(alt: 4,00 €)
(alt: 7,00 €)
.
Allgemeine Förderrichtlinien 2018
Betreuer werden im Verhältnis 1 zu 7 gefördert.
Es werden Kinder und Jugendliche gefördert, die ihren Wohnsitz in Wesseling haben.
Altersbegrenzung Teilnehmer bei Freizeit- und Bildungsmaßnahmen: 6 bis 17 Jahre
Altersbegrenzung Teilnehmer bei Bildungsmaßnahmen: 6 bis 26 Jahre
Mindestalter Teilnehmer bei Mitarbeiterschulungen: 15 Jahre
Bei allen mehrtägigen Maßnahmen werden der An- und Abreisetag als ein Tag gefördert.
Der Zuschussantrag ist spätestens 4 Wochen nach Beendigung der Maßnahme bei der Stadt Wesseling einzureichen.
Von der Förderung ausgeschlossen sind folgende Maßnahmen:
Veranstaltungen schulischer Art (z.B. Klassenfahrten)
Veranstaltungen die den Charakter von Sportwettkämpfen bzw. Trainingslehrgängen haben
Veranstaltungen gewerkschaftlicher Art
Veranstaltungen parteipolitischer Art
Veranstaltungen mit kommerziellen Charakter
Veranstaltungen im Zusammenhang mit öffentlichen Demonstrationen
Voraussetzungen für Sonderzuschüsse
Kinderreiche Familien (ab 2 Kindern)
Teilnehmer mit einer Behinderung
Teilnehmer aus Familien im SGB II oder SGB XII-Bezug
Teilnehmer aus einkommensschwachen Familien ohne SGB II-Bezug bei besonderem erzieherischem Bedarf.
Der Sonderzuschuss wird zusätzlich zum normalen Tagessatz gewährt. Der Träger verpflichtet sich, die
Sonderzuschüsse ausschließlich zur Reduzierung des Teilnehmerbeitrages des entsprechenden Teilnehmers einzusetzen.
3. Alternativen
Werden keine vorgeschlagen
4. Finanzielle Auswirkungen
Aus den Stiftungsmittel werden 15.000 zur Finanzierung der o.g. Maßnahmen bereit gestellt. Zusätzliche
Mittel in Höhe von 10.000 Euro sind im Haushalt zur Verfügung gestellt worden.