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Vorlage (Genehmigung des Haushalts für die Jahre 2018 und 2019 sowie Genehmigung der Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes 2012-2022)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
118 kB
Datum
28.05.2018
Erstellt
18.05.18, 18:00
Aktualisiert
18.05.18, 18:00
Vorlage (Genehmigung des Haushalts für die Jahre 2018 und 2019 sowie Genehmigung der Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes 2012-2022) Vorlage (Genehmigung des Haushalts für die Jahre 2018 und 2019 sowie Genehmigung der Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes 2012-2022)

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Gemeinde Vettweiß Der Bürgermeister Vettweiß, den 07.05.2018 Dezernat: I Bearbeiter/in: Wirtz, Daniel Tagesordnungspunkt: Vorlagennummer: V-72/2018 Vorlage für den Gemeinderat am 28.05.2018 - öffentlich - Genehmigung des Haushalts für die Jahre 2018 und 2019 sowie Genehmigung der Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes 2012-2022 Begründung: Mit Datum vom 03.05.2018 hat der Landrat des Kreises Düren als untere staatliche Verwaltungsbehörde die Verfügung zur Genehmigung des Haushalts für die Jahre 2018 und 2019 sowie die Genehmigung der Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes übersandt. Die Genehmigung nach § 76 II GO NRW ist mit einer Bedingung versehen. Verwaltungsrechtlich handelt es sich dabei um eine aufschiebende Bedingung im Sinne des § 36 II Nr. 2 VwVfG NRW. Das Wirksamwerden der Genehmigung hängt davon ab, ob der Rat durch Beschluss dieser Bedingung beitritt. In diesem Falle braucht sich der Rat nicht mehr mit der gesamten Satzung inklusive Anlagen zu befassen, sondern lediglich mit der Bedingung selbst. Tritt der Rat der in der Bedingung verlangten Änderung bei, so braucht weder dieser Beitrittsbeschluss noch die gesamte Satzung erneut zur Genehmigung vorgelegt zu werden. Durch den Beschluss tritt das Ereignis ein, von dem die Wirksamkeit der Genehmigung abhängt. Anschließend kann die Haushaltssatzung öffentlich bekannt gemacht werden. Wie in der Verfügung zu lesen und den Ratsmitgliedern bereits mitgeteilt, enthält § 1 der vom Gemeinderat am 22.02.2018 beschlossenen Haushaltssatzung als Gesamtbetrag der Erträge bzw. Gesamtbetrag der Aufwendungen lediglich die ordentlichen Erträge und die ordentlichen Aufwendungen. Die Finanzerträge und die Zinsen und sonstigen Finanzaufwendungen wurden hier nicht berücksichtigt. Wie ebenfalls schon mitgeteilt, sind diese Beträge in der Ergebnis- und Finanzplanung und somit auch im geplanten Jahresergebnis enthalten (siehe auch Zeile 19 und 20 der Ergebnisrechnung auf Seite 37 des Haushaltsplans), lediglich die Übertragung in § 1 der Haushaltssatzung erfolgte nicht korrekt. Die Beträge sind somit redaktionell anzupassen. In § 1 der Haushaltssatzung war der Gesamtbetrag der Erträge für das Jahr 2018 mit 18.246.884,00 € und der Gesamtbetrag der Aufwendungen für das Jahr 2018 mit 19.638.135,00 € angegeben. Richtig muss es lauten: Gesamtbetrag der Erträge 18.246.984,00 €, Gesamtbetrag der Aufwendungen 19.744.135,00 €. Der Gesamtbetrag der Erträge für das Jahr 2019 war mit 17.875.735,00 € und der Gesamtbetrag der Aufwendungen für das Jahr 2019 mit 19.157.419,00 € angegeben. Richtig muss es lauten: Gesamtbetrag der Erträge 17.875.835,00 €, Gesamtbetrag der Aufwendungen 19.265.919,00 €. Die Haushaltssatzung mit den korrekten Beträgen ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt. Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Vettweiß fasst folgenden Beschluss: Die Gemeinde Vettweiß tritt mit diesem Beschluss der Bedingung aus der Genehmigungsverfügung des Landrates des Kreises Düren vom 03.05.2018 bei. Die Haushaltssatzung wird in der anliegenden Fassung öffentlich bekannt gemacht. Auswirkungen auf den Haushalt: