Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
118 kB
Datum
28.05.2018
Erstellt
18.05.18, 18:00
Aktualisiert
18.05.18, 18:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Vettweiß
Der Bürgermeister
Vettweiß, den 07.05.2018
Dezernat: I
Bearbeiter/in: Wirtz, Daniel
Tagesordnungspunkt:
Vorlagennummer: V-72/2018
Vorlage
für den
Gemeinderat am 28.05.2018
- öffentlich -
Genehmigung des Haushalts für die Jahre 2018 und 2019 sowie Genehmigung
der Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes 2012-2022
Begründung:
Mit Datum vom 03.05.2018 hat der Landrat des Kreises Düren als untere staatliche
Verwaltungsbehörde die Verfügung zur Genehmigung des Haushalts für die Jahre
2018 und 2019 sowie die Genehmigung der Fortschreibung des
Haushaltssicherungskonzeptes übersandt.
Die Genehmigung nach § 76 II GO NRW ist mit einer Bedingung versehen.
Verwaltungsrechtlich handelt es sich dabei um eine aufschiebende Bedingung im
Sinne des § 36 II Nr. 2 VwVfG NRW. Das Wirksamwerden der Genehmigung hängt
davon ab, ob der Rat durch Beschluss dieser Bedingung beitritt. In diesem Falle
braucht sich der Rat nicht mehr mit der gesamten Satzung inklusive Anlagen zu
befassen, sondern lediglich mit der Bedingung selbst. Tritt der Rat der in der
Bedingung verlangten Änderung bei, so braucht weder dieser Beitrittsbeschluss noch
die gesamte Satzung erneut zur Genehmigung vorgelegt zu werden. Durch den
Beschluss tritt das Ereignis ein, von dem die Wirksamkeit der Genehmigung
abhängt. Anschließend kann die Haushaltssatzung öffentlich bekannt gemacht
werden.
Wie in der Verfügung zu lesen und den Ratsmitgliedern bereits mitgeteilt, enthält § 1
der vom Gemeinderat am 22.02.2018 beschlossenen Haushaltssatzung als
Gesamtbetrag der Erträge bzw. Gesamtbetrag der Aufwendungen lediglich die
ordentlichen Erträge und die ordentlichen Aufwendungen. Die Finanzerträge und die
Zinsen und sonstigen Finanzaufwendungen wurden hier nicht berücksichtigt.
Wie ebenfalls schon mitgeteilt, sind diese Beträge in der Ergebnis- und
Finanzplanung und somit auch im geplanten Jahresergebnis enthalten (siehe auch
Zeile 19 und 20 der Ergebnisrechnung auf Seite 37 des Haushaltsplans), lediglich die
Übertragung in § 1 der Haushaltssatzung erfolgte nicht korrekt. Die Beträge sind
somit redaktionell anzupassen.
In § 1 der Haushaltssatzung war der Gesamtbetrag der Erträge für das Jahr 2018 mit
18.246.884,00 € und der Gesamtbetrag der Aufwendungen für das Jahr 2018 mit
19.638.135,00 € angegeben. Richtig muss es lauten: Gesamtbetrag der Erträge
18.246.984,00 €, Gesamtbetrag der Aufwendungen 19.744.135,00 €.
Der Gesamtbetrag der Erträge für das Jahr 2019 war mit 17.875.735,00 € und der
Gesamtbetrag der Aufwendungen für das Jahr 2019 mit 19.157.419,00 € angegeben.
Richtig muss es lauten: Gesamtbetrag der Erträge 17.875.835,00 €, Gesamtbetrag
der Aufwendungen 19.265.919,00 €.
Die Haushaltssatzung mit den korrekten Beträgen ist dieser Vorlage als Anlage
beigefügt.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Vettweiß fasst folgenden Beschluss:
Die Gemeinde Vettweiß tritt mit diesem Beschluss der Bedingung aus der
Genehmigungsverfügung des Landrates des Kreises Düren vom 03.05.2018 bei. Die
Haushaltssatzung wird in der anliegenden Fassung öffentlich bekannt gemacht.
Auswirkungen auf den Haushalt: