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Öffentliche Niederschrift (Haupt- und Finanzausschuss)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
162 kB
Datum
02.05.2018
Erstellt
18.05.18, 13:16
Aktualisiert
04.06.18, 13:16
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Inhalt der Datei

NIEDERSCHRIFT über die 17. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 02.05.2018 im Rats- und Bürgersaal in Bad Münstereifel, Eingang Marktstraße 15, 1. OG. Beginn der Sitzung: Ende der Sitzung: 18:00 Uhr 18:35 Uhr Anwesend sind unter dem Vorsitz von Bürgermeisterin Sabine Preiser-Marian die Stadtverordneten 1. Borsch, Georg 2. Bühl, Andreas 3. Germann, Wolfgang 4. Kirchner, Günter 5. Kohn, Tobias 6. Kremer, Eberhard 7. Lamsfuß, Michael (ab 18:05 Uhr zu TOP 5 der öffentlichen Sitzung) 8. Müller, Ludger 9. Ohlert, Bernhard Chrysanthus 10. Ruß, Helmut 11. Schmitz, Anton 12. Schmitz, Josef 13. Schumacher, Wilfried 14. Zwingmann, Claudia Beratende Mitglieder – nicht stimmberechtigt: 1. Bell, Thomas Alfred Entschuldigt fehlen: Von der Verwaltung sind anwesend: 1. Hochgürtel, Marita 2. Reidenbach, Kurt 3. Schäfer, Hans Georg 4. Schmitz, Rudolf 5. Müller, Alexander 6. König, Elli 7. Malburg, Berthold 8. Dierichsweiler, Katharina gleichzeitig als Schriftführerin Außerdem sind während der öffentlichen Sitzung anwesend: Herr Metz von der örtlichen Presse 2 Zuhörer I. Öffentliche Sitzung Zu Punkt 1. der Tagesordnung: Feststellung der ordnungsgemäßen Bekanntmachung der Sitzung sowie der ordnungsgemäßen Einladung und Beschlussfähigkeit des Haupt- und Finanzausschusses Erläuterung: Hierzu wird auf § 9 i. V. m. § 23 der Geschäftsordnung verwiesen. Zu Beginn der Sitzung stellt die Bürgermeisterin fest, dass die Einladung zu dieser Sitzung ordnungsgemäß ergangen ist, die Öffentlichkeit gemäß § 48 Abs. 2 GO NRW von dieser Sitzung unterrichtet wurde und die Ausschussmitglieder in beschlussfähiger Anzahl versammelt sind. Zu Punkt 2. der Tagesordnung: Feststellung über den Eingang von Einwendungen gegen die Niederschrift über die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 13.03.2018 Erläuterung: Hierzu wird auf § 21 Abs. 7 und 8 i. V. m. § 23 der Geschäftsordnung verwiesen. Die Bürgermeisterin stellt fest, dass Einwendungen gegen die Niederschrift über die o.a. Sitzung nicht eingegangen sind; die Niederschrift gilt daher gem. § 23. Abs. 1 i.V.m. § 21 Abs. 7 und 8 der Geschäftsordnung als genehmigt. Zu Punkt 3. der Tagesordnung: Ratsdrucksache-Nr.: 1050-X 9. Satzung zur Änderung der Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Bad Münstereifel vom 16.11.1992 Einstimmiger Empfehlungsbeschluss: 9. Satzung zur Änderung der Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Bad Münstereifel vom 16.11.1992 Die 9. Satzung zur Änderung der Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Bad Münstereifel vom 16.11.1992 wird in der Fassung des als Anlage 1 zu Ratsdrucksache Nr. 1050-X vorliegenden Entwurfs beschlossen. Die Satzung ist Bestandteil des Beschlusses. Zu Punkt 4. der Tagesordnung: Ratsdrucksache-Nr.: 1056-X 5. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Stadt Bad Münstereifel vom 21.12.1999 Einstimmiger Empfehlungsbeschluss: 5. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Stadt Bad Münstereifel vom 21.12.1999 Die 5. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Stadt Bad Münstereifel vom 21.12.1999 wird in der Fassung des als Anlage 1 zu RD-Nr. 1056-X vorliegenden Entwurfs beschlossen. Die Satzung ist Bestandteil des Beschlusses. Zu Punkt 5. der Tagesordnung: Ratsdrucksache-Nr.: 1080-X 2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrages in der Stadt Bad Münstereifel vom 11.12.2014 Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 02.05.2018 Seite 2 Der Stadtverordnete Michael Lamsfuß, CDU-Fraktion, betritt den Sitzungssaal und nimmt am Beratungstisch Platz. Da verschiedene Stadtverordnete noch Fragen zu der Satzung und speziell zu den Formulierungen in § 2 Abs. 2 der Satzung haben, wird die Verwaltung eine Zusatzerläuterung für den Rat am 08.05.2018 erstellen. Hierin wird u. a. auch erläutert, wer lt. Rechtsprechung und Fachliteratur zu veranlagen ist und welche Fälle unter das Tatbestandsmerkmal „vorübergehende Erwerbstätigkeit im Erhebungsgebiet“ fallen. In der Diskussion geht es vor allem darum, ob auch Umsätze, die außerhalb des Stadtgebietes erwirtschaftet werden, von der Fremdenverkehrssteuer erfasst werden oder nicht. Auch ist nicht klar, ob auch auswärtige Betriebe, die im Stadtgebiet arbeiten, von der Steuer betroffen sind. All diese Fragen sollen in der Zusatzerläuterung geklärt werden. Einstimmiger Empfehlungsbeschluss: 2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrages in der Stadt Bad Münstereifel vom 11.12.2014 Die 2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrages in der Stadt Bad Münstereifel vom 11.12.2014 wird in der Fassung des als Anlage 1 zur Ratsdrucksache Nr. 1080-X vorliegenden Entwurfs beschlossen. Die Satzung ist Bestandteil des Beschlusses. Zu Punkt 6. der Tagesordnung: Ratsdrucksache-Nr.: 1062-X Mögliche organisatorische Änderung bei Hilfen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) Einstimmiger Beschluss: Der Ausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung in den nächsten Sitzungen über die Entscheidung des Kreistages und die weiteren Abstimmungsgespräche mit dem Kreis zu informieren. Zu Punkt 7. der Tagesordnung: Ratsdrucksache-Nr.: 1074-X Umbau der ehemaligen Altenbegegnungsstätte Iversheim zu einem Kindergarten; hier: Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe Einstimmiger Empfehlungsbeschluss: Es wird beschlossen, im Rahmen einer überplanmäßigen Ausgabe gem. § 83 GO NRW insgesamt 50.000,00 € für die zusätzliche bauliche Herrichtung („veredelter Rohbauzustand“) der Räume oberhalb der ehemaligen Altenbegegnungsstätte bereitzustellen. Die Deckung erfolgt aus Mitteln der Investitionspauschale (IVP). Zu Punkt 8. der Tagesordnung: Ratsdrucksache-Nr.: 1089-X Stellenplan 2018 Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 02.05.2018 Seite 3 hier: Erweiterung des Stellenplans 2018 um eine Stelle für eine/n Hochbautechniker/in Auf Anfrage des Stadtverordneten Anton Schmitz, SPD-Fraktion, teilt die Verwaltung mit, dass die mit der neuen Stelle verbundenen Personalkosten vom Personalbudget abgedeckt werden. Einstimmiger Empfehlungsbeschluss: Der Stellenplan 2018 der tariflich Beschäftigten wird um 1,0 Stelle in der Entgeltgruppe 9b erweitert. Die EG 9b/S11b weist somit 6,65 Stellen aus. Zu Punkt 9. der Tagesordnung: Anfragen und Mitteilungen Zu Punkt 9.1 der Tagesordnung: Ratsdrucksache-Nr.: 1087-X Haushalt 2018 hier: Bericht zum 31.03.2018 im Rahmen des Finanzcontrollings Die Verwaltung teilt mit, dass die Zahlen in der Vorlage aufgrund eines Formelfehlers zum Teil falsch sind und für den Rat in einer Zusatzerläuterung korrigiert werden. Der Stadtverordnete Michael Lamsfuß, CDU-Fraktion, erhält die Möglichkeit eine Frage zu der vorliegenden Mitteilungsvorlage zu stellen. Er möchte wissen, ob die unter Punkt 2.2.1 – Sonstige ordentliche Erträge – genannten Konzessionsabgaben mit Fälligkeit 15.04. zwischenzeitlich eingegangen sind. Die Verwaltung wird dies in der Sitzung des Rates am 08.05. beantworten. Um 18:35 Uhr erklärt die Vorsitzende die Sitzung für beendet. _________________________ Vorsitzende (Sabine Preiser-Marian) _________________________ Schriftführerin (Katharina Dierichsweiler) Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 02.05.2018 Seite 4