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Beschlussvorlage (Verwendung von Herbiziden mit dem Wirkstoff Glyphosat sowie weiterer Pestizide in der Stadt Bedburg. Hier: Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
197 kB
Datum
05.06.2018
Erstellt
22.05.18, 18:02
Aktualisiert
08.10.18, 18:01
Beschlussvorlage (Verwendung von Herbiziden mit dem Wirkstoff Glyphosat sowie weiterer Pestizide in der Stadt Bedburg.
Hier: Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen) Beschlussvorlage (Verwendung von Herbiziden mit dem Wirkstoff Glyphosat sowie weiterer Pestizide in der Stadt Bedburg.
Hier: Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen) Beschlussvorlage (Verwendung von Herbiziden mit dem Wirkstoff Glyphosat sowie weiterer Pestizide in der Stadt Bedburg.
Hier: Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen)

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Inhalt der Datei

Zu TOP:__________ Drucksache: WP9-17/2018 1. Ergänzung Fachdienst 5 - Stadtplanung, Bauordnung, Wirtschaftsförderung Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Umwelt und Strukturwandel 27.02.2018 Ausschuss für Umwelt und Strukturwandel 05.06.2018 Abstimmungsergebnis: Zur Kenntnis genommen Betreff: Verwendung von Herbiziden mit dem Wirkstoff Glyphosat sowie weiterer Pestizide in der Stadt Bedburg. Hier: Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen Beschlussvorschlag: Das Beratungsergebnis bleibt abzuwarten. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen hat mit Datum vom 26.04.2018 den beigefügten modifizierten Antrag zum Thema „Verwendung von Herbiziden mit dem Wirkstoff Glyphosat sowie weiterer Pestizide in der Stadt Bedburg“ gestellt. Er ersetzt den ursprünglichen Antrag vom 25.01.2018. Die Stadt hat derzeit 7 Ackerflächen in einer Gesamtgröße von ca. 80.000 qm an Landwirte verpachtet, wobei 6 Ackerflächen in Bedburg und eine in Niederembt liegt. In keinem der Pachtverträge sind bis dato Regelungen zum Einsatz von Glyphosat oder anderen Pflanzenschutzmitteln getroffen worden. Es ist aber geregelt, dass im Falle einer Düngung mit Klärschlamm nur Klärschlamm des Erftverbandes verwendet werden darf. Zur Bearbeitung des Antrages ist die Zusammenstellung umfangreicher Informationen, ggf. auch die Einholung externer Fachexpertise, notwendig. Der Ausschuss für Umwelt und Strukturwandel hatte daher die Beratung über den ursprünglichen Antrag in seiner Sitzung am 27.02.2018 vertagt. Sachstand zur Sitzung am 05.06.2018 Die Fraktion Bündnis 90 / die Grünen hat den beigefügten modifizierten Antrag gestellt. Der Fachdienst 6 „Hochbau, Tiefbau, Bauhof“ hat zum Antrag – Ziffern 1 + 5 – folgendes mitgeteilt: Glyphosat wird lediglich auf den Wegen der Friedhöfe eingesetzt. Die dort eingesetzte Menge ist mit rund 30 l für das gesamte Jahr und 11 Friedhöfe als moderat anzusehen. Ein Verzicht auf diese Mittel würde, sofern die Wege unkrautfrei bleiben sollten, einen - mit dem vorhandenen Personal -nicht zu bewältigenden Aufwand mit sich bringen. Bezüglich des Einsatzes von Streusalz kann mitgeteilt werden, dass nur im Rahmen der Sicherstellung der Verkehrssicherheit im Stadtgebiet gestreut wird, d. h. die Stadt Bedburg verzichtet - im Gegensatz zu Verfahrensweisen von anderen Dienststellen - auf einen prophylaktischen Einsatz von Streusalz. Bei der Aufbringung von Streusalz wird die Menge der tatsächlichen Witterung bzw. Straßenverhältnissen angepasst. Die Verwaltung weist zu den Ziffern 2 + 3 des Antrags darauf hin, dass die Pächter der städtischen Ackerflächen sowie die Bürgerschaft aufgefordert werden können, freiwillig auf den Einsatz von Neonicotinoiden und Glyphosat-haltigen Herbiziden zu verzichten. Hieraus ergibt sich jedoch keine Verpflichtung zum Verzicht auf diese Mittel. Die Kreisbauernschaft Köln / Rhein-Erft hat zum ursprünglichen Antrag die beigefügte Stellungnahme abgegeben und zudem einen Fachvortrag zum Thema „Verwendung von Glyphosat“ angeboten. Wenn dies vom Ausschuss gewünscht ist, wird ein solcher Vortrag in der nächsten Sitzung stattfinden. Aus Sicht der Verwaltung ist es angebracht, den Vortrag bei Bedarf erst in der nächsten Sitzung zu hören, da für die jetzige Sitzung bereits 4 Vorträge vorgesehen sind. Zu Ziffer 4 des Antrages: Beschlussvorlage WP9-17/2018 1. Ergänzung Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Es kann in den neu abzuschließenden Pachtverträgen grundsätzlich vereinbart werden, dass vorhandene Feldgehölze auf den Pachtflächen zu erhalten sind. Die Verwaltung wird in der Sitzung die Standorte der einzelnen städtischen Ackerflächen darstellen. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel und der Nachhaltigkeit: Der verringerte Einsatz von Glyphosat dient dem Umwelt- und Bodenschutz. Finanzielle Auswirkungen: Nein X Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: Bedburg, den 22.05.2018 ----------------------------------Markus Teich ----------------------------------Torsten Stamm ----------------------------------Sibille Brabender Sachbearbeiter Fachdienstleiter Allgemeine Vertreterin des Bürgermeisters Beschlussvorlage WP9-17/2018 1. Ergänzung Seite 3