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Beschlussvorlage (Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen auf Aufforstung der städtischen Parzelle Gemarkung Pütz, Flur 9, Nr. 107)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
127 kB
Datum
05.06.2018
Erstellt
22.05.18, 18:02
Aktualisiert
08.10.18, 18:01
Beschlussvorlage (Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen auf Aufforstung der städtischen Parzelle Gemarkung Pütz, Flur 9, Nr. 107) Beschlussvorlage (Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen auf Aufforstung der städtischen Parzelle Gemarkung Pütz, Flur 9, Nr. 107) Beschlussvorlage (Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen auf Aufforstung der städtischen Parzelle Gemarkung Pütz, Flur 9, Nr. 107)

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Zu TOP:__________ Drucksache: WP9107/2018 Fachdienst 5 - Stadtplanung, Bauordnung, Wirtschaftsförderung Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Ausschuss für Umwelt und Strukturwandel Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: 05.06.2018 Betreff: Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen auf Aufforstung der städtischen Parzelle Gemarkung Pütz, Flur 9, Nr. 107 Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Umwelt und Strukturwandel beschließt, die Verwaltung zu beauftragen, die Parzelle auf ihre Tauglichkeit zur Bewaldung und den Umfang des zu erzielenden ökologischen Ausgleichs zu prüfen. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen hat den Antrag gestellt, die städtische Parzelle Gemarkung Pütz, Flur 9 Nr. 107 aufzuforsten und als Ausgleichsfläche zu nutzen. (siehe Anlagen) Die Parzelle ist derzeit verpachtet und wird landwirtschaftlich genutzt. Der bewaldete Teil der Parzelle ist nicht Bestandteil des Pachtvertrages und wird in seiner Funktion erhalten. Die Verwaltung kann im nichtöffentlichen Teil der Sitzung weitere Ausführungen zum Pachtverhältnis machen. Bei einer Aufforstung entfällt diese Pachtfläche und ist ab dann durch den städtischen Bauhof oder durch den Landesbetrieb Wald & Holz, mit voller Kostenübernahme durch die Stadt, zu pflegen. Die Pflegekosten sind derzeit nicht absehbar. Aufgrund der Kurzfristigkeit des Antrags vom 14.05.2018 ist der Verwaltung noch nicht bekannt, ob die Parzelle für eine Aufforstung (z.B. aufgrund der Bodenbeschaffenheit) geeignet ist. Hierzu müssen umfangreiche Untersuchung unter Hinzuziehung des Forstbetriebsbezirks durchgeführt werden. Zudem konnte nicht geprüft werden, welche Anzahl an ökologischen Wertpunkten bei einer Aufforstung generiert werden kann. Diese Prüfung ist, aufgrund von erforderlichen Fachkenntnissen, an ein externes Fachbüro zu vergeben. Eine Kalkulation der Kosten für die Aufforstung (inkl. Gutachten) konnte ebenfalls noch nicht erfolgen. Die Verwaltung schlägt vor, zunächst die erforderlichen Gutachten zu beauftragen und die erforderlichen Berechnungen durchzuführen. Es wird bereits an dieser Stelle zu bedenken gegeben, dass der gesamte bewaldete Bereich auf der Königshovener Höhe / Kasterer Höhe sehr häufig für illegale Müllablagerungen genutzt wird. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel und der Nachhaltigkeit: Die Aufforstung dient dem ökologischen Gleichgewicht und dem Klimaschutz. Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja x Kosten für die Erstellung der erforderlichen Gutachten. Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: Bedburg, den 22.05.2018 ----------------------------------Markus Teich ----------------------------------Torsten Stamm ----------------------------------Sibille Brabender Sachbearbeiter Fachdienstleiter Allgemeine Vertreterin des Bürgermeisters Beschlussvorlage WP9-107/2018 Seite 2 STADT BEDBURG Beschlussvorlage WP9-107/2018 Sitzungsvorlage Seite: 3 Seite 3