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Beschlusstext (10. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege in der Stadt Wesseling (Beitragssatzung Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege) vom 21.06.2006)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
78 kB
Datum
17.04.2018
Erstellt
24.05.18, 17:06
Aktualisiert
24.05.18, 17:06
Beschlusstext (10. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege in der Stadt Wesseling (Beitragssatzung Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege) vom 21.06.2006) Beschlusstext (10. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege in der Stadt Wesseling (Beitragssatzung Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege) vom 21.06.2006)

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Stadt Wesseling Wesseling, den 24.05.2018 Der Bürgermeister BESCHLUSS aus der 30. Sitzung des Rates vom Dienstag, den 17.04.2018 um 18:00 Uhr im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss. 8. 10. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege in der Stadt Wesseling (Beitragssatzung Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege) vom 21.06.2006 Vorlagennummer: 60/2018 Aufgrund der §§ 7 Abs. 1 und 41 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. Januar 2018 (GV NRW. S.90), in Verbindung mit dem 4. Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes – SGB VIII – (Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern – Kinderbildungsgesetz) vom 30. Oktober 2007 (GV NRW S. 462) zuletzt geändert durch Gesetz zur Änderung des Kinderbildungsgesetzes vom 21. November 2017 (GV NRW S. 834) und den §§ 1, 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21.Oktober 1969 (GV NRW S. 712), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. Januar 2018 (GV NRW S. 90), hat der Rat der Stadt Wesseling in seiner Sitzung am 17.04.2018 folgende 10. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege in der Stadt Wesseling (Beitragssatzung Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege) beschlossen: Artikel 1 In § 3 wird nach Satz 2 folgender Satz eingefügt: „Für Geschwister von Kindern, deren Betreuung im letzten Kindergartenjahr wegen § 23 Abs. 3 KiBiz beitragsfrei ist, wird ebenfalls kein Elternbeitrag erhoben.“ Artikel 2 § 5 Abs. 1 Satz 4 wird wie folgt gefasst: „Das Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz und entsprechenden Vorschriften, das Erziehungsgeld nach dem Bundeserziehungsgeldgesetz und das Elterngeld nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz in dem dort in § 10 genannten Umfang sind nicht hinzuzurechnen.“ Artikel 3 Artikel 1 dieser Änderungssatzung tritt rückwirkend am 1. August 2014 in Kraft und gilt erstmals für die Festsetzung der Elternbeiträge für die Zeit ab dem 1. August 2014. Artikel 2 dieser Änderungssatzung tritt am 01.08.2018 in Kraft und gilt erstmals für die Festsetzung der Elternbeiträge für die Zeit ab dem 1. August 2018. Einstimmig, 0 Enthaltungen Beschluss der Sitzung des Rates vom 17.04.2018 Seite 2