Daten
Kommune
Wesseling
Größe
134 kB
Datum
17.04.2018
Erstellt
24.05.18, 17:06
Aktualisiert
24.05.18, 17:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Wesseling
Wesseling, den 24.05.2018
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
aus der 30. Sitzung des Rates
vom Dienstag, den 17.04.2018 um 18:00 Uhr
im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss.
7.7.
Leitentscheidungen
Unter Einbeziehung der von der Verwaltung vorgelegten Veränderungsnachweise 1 und 2 sowie der soeben
gefassten Beschlüsse wird beschlossen:
Für die Ausgestaltung der Haushaltssatzung 2018 und die Ausrichtung des finanzpolitischen Kurses der
Stadt in den Folgejahren werden folgende
Leitentscheidungen
getroffen:
A
I.
Mit der Vorlage des Jahresabschlusses 2016, der in der Ergebnisrechnung einen Überschuss ausweist, und
dem Haushalt 2017, der im Ergebnisplan für das Haushaltsjahr und die Folgejahre ebenfalls Überschüsse
darstellt, bei der Aufsichtsbehörde hat diese festgestellt, dass die Verpflichtung zur Aufstellung eines
Haushaltssicherungskonzepts für die Stadt nicht mehr besteht.
Die Stadt führt ihre Haushaltswirtschaft weiterhin wirtschaftlich, effizient und sparsam, um die steige Erfüllung
ihrer Aufgaben zu sichern und künftige Haushaltssicherungsmaßnahmen insbesondere bei einem
abermaligen Absinken des Gewerbesteueraufkommens zu vermeiden.
II.
Die folgenden Entscheidungen stellen Beiträge dar, um das unter I. beschriebene Ziel zu erreichen:
1.
Haushaltsverbesserungen sind zur Reduzierung des strukturellen Defizits zu nutzen, soweit sie nicht
zur Erfüllung von pflichtigen Ausgaben benötigt werden.
2.
Straßenbaumaßnahmen, wegen derer Beitragspflichten Dritter nach dem Baugesetzbuch oder nach dem
Kommunalabgabengesetz entstehen, sollen erst durchgeführt werden, wenn mit der Verwaltung
verbindlich die Realisierung der Beitragsforderungen vereinbart ist (Zielvereinbarung).
III.
Die vorgestellten Mindestausstattungen der Budgets werden gebilligt, ebenso das Budget Allgemeine
Finanzwirtschaft.
B.
I.
Die Budgets werden um Mittel für Sondermaßnahmen der baulichen
Unterhaltung und für Verbesserungen, die aus Gründen der Sicherheit, der
Aufrechterhaltung des Betriebes, zur Substanzerhaltung oder zur Sicherung
der Funktionsfähigkeit städtischer Liegenschaften notwendig sind,
aufgestockt. (Anm.: Die Beträge wurden in die entsprechenden Budgets
eingerechnet. Die Maßnahmen sind in der Anlage 1 (Anlage 2 der
Niederschrift) dargestellt.)
Insgesamt werden im Ergebnisplan Haushaltsmittel für Baumaßnahmen von
zusammen
3.770.500 €
und für bauliche Investitionen im Finanzplan von
9.027.600 €
bereitgestellt.
(Anm.: Zur Finanzierung der Investitionen des Sondervermögen Sportstätten
der Stadt Wesseling wird eine Investitionszuweisung zu Lasten des
Kernhaushalts in Höhe von 5 Mio. € gewährt. Im Übrigen werden die
Investitionen der Sondervermögen im Wesentlichen aus den Abschreibungen
finanziert.)
II.
Für weitere Sondermaßnahmen, die für die Weiterführung notwendiger
Aufgaben erforderlich sind, werden die betreffenden Budgets um weitere
Haushaltsmittel aufgestockt. Insoweit werden im Ergebnisplan
und im Finanzplan für weitere Investitionen
2.130.700 €
6.116.000 €
zusätzlich bereitgestellt. Die Maßnahmen sind in den Anlagen 2 a)
und 2 b) (Anlagen 3 und 4 der Niederschrift) dargestellt.
(Anm.: Zur Finanzierung der Investitionen der Sondervermögen sind für
weitere Sondermaßnahmen keine Investitionszuweisungen zu Lasten des
Kernhaushalts erforderlich. Diese Investitionen werden im Wesentlichen aus
den Abschreibungen finanziert.)
III.
a)
Aus den vorstehenden Leitentscheidungen ergibt sich für den Gesamtergebnisplan 2018 ein Überschuss von
245.700 €,
-Fachausschuss: Hauptausschuss-
b)
Der Gesamtfinanzplan 2018 beinhaltet investive Einzahlungen in Höhe von
7.483.500 € und investive Auszahlungen in Höhe von 21.206.400 €.
Der Fehlbedarf in Höhe von
wird aus dem Saldo aus Einzahlungen und Auszahlungen aus der laufenden
Verwaltungstätigkeit in Höhe von 5.610.800 € und dem Bestand an Finanzmitteln
gedeckt.
13.722.900 €
-Fachausschuss: Hauptausschuss-
19 Ja-Stimmen, 16 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen
Beschluss der Sitzung des Rates vom 17.04.2018
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