Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
156 kB
Datum
05.06.2018
Erstellt
24.05.18, 16:02
Aktualisiert
24.05.18, 16:02
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Mitteilungsvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Abteilung:
Sachbearbeiter:
Abt. 2
Frau Görgen
Aktenzeichen:
461.05, 461.25,
460.15
12.04.2018
Datum:
Gremium
Termin
Schulausschuss
05.06.2018
59/2018
TOP-Nr.
öffentlich
Kindertageseinrichtungen in gemeindlicher Trägerschaft;
Entwicklungen im Kindergartenjahr 2018/2019
Beschlussvorschlag:
Der Schulausschuss nimmt den Sachstand zur Kenntnis.
€
Finanzielle Auswirkungen ?
Nein
Produkt:
906111, 906112 und 906113 Kindergärten
Sachverhalt:
Nach dem Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern – Kinderbildungsgesetz (KiBiz) ist jährlich vom Kreisjugendamt über die auf die Kindertageseinrichtung entfallenden Kindspauschalen zu entscheiden. Die Höhe und die Anzahl der Kindspauschalen sind jeweils zum 15.
März dem Landesjugendamt zu melden.
Es ist hierfür notwendig, den Betreuungsbedarf zu ermitteln. Wie im Vorjahr wurden Ende Oktober
des vergangenen Jahres seitens der hiesigen Verwaltung alle Erziehungsberechtigen von
Kindern im Alter von 0 -6 Jahren angeschrieben und nach dem Betreuungsbedarf für das
Kindergartenjahr 2018/2019 gefragt. Für den Einzugsbereich des Kindergartens Vossenack
wurden die Erziehungsberechtigten direkt von der dortigen Einrichtung angeschrieben.
Die Eltern, deren Kinder noch keinen Platz in der Einrichtung haben und neu aufgenommen
werden sollen, wurden gebeten, sich im Kita-Navigator des Kreises Düren zu registrieren. Diese
Registrierung ist eine erforderliche Notwendigkeit. Erst mit der Registrierung wir der tatsächliche
Betreuungsbedarf und damit auch verbunden der Rechtsanspruch gegenüber dem Kreis Düren
geltend gemacht. Dies gilt aber nur für Kinder, die noch keine Einrichtung in der Gemeinde
besuchen.
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Die Ergebnisse wurden dem Kreisjugendamt Anfang Januar d. J. fristgerecht übermittelt. Die
Bedarfsmeldungen und die vom Kreisjugendamt genehmigten Plätze sind dieser Vorlage als
Information (Anlage 1) beigefügt.
Für den Bereich der Kindertageseinrichtung Gey und Kleinhau können dieses Jahr leider nicht alle
Kinder aufgenommen werden. Es existieren Wartelisten, die kontinuierlich nach Alter der Kinder
(älteste Kinder zuerst) abgearbeitet werden, sobald Plätze (z. B. durch Wegzug von Familien) frei
werden. In Brandenberg können erfreulicherweise derzeit alle Kinder, deren Familien sich bis zum
Stichtag 04.12.2017 zurückgemeldet haben, aufgenommen werden.
Für die Kindertageseinrichtung „Fatima“ in Vossenack kann mitgeteilt werden, dass dort für das
Kindergartenjahr 2018/2019 insgesamt 82 Kinder aufgenommen werden können, davon 18 Kinder
unter drei Jahren und 2 Kinder mit Behinderung.
zu erwartende Auswirkungen auf den Haushalt:
./.
Abwägung und Entscheidungsvorschlag:
./.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Kämmerei) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister)
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