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Mitteilungsvorlage (Schülerzahlenentwicklung der Gemeinschaftsgrundschule Vossenack; Stand nach Aufnahmeverfahren )

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
93 kB
Datum
12.07.2018
Erstellt
24.05.18, 16:02
Aktualisiert
29.06.18, 12:01
Mitteilungsvorlage (Schülerzahlenentwicklung der Gemeinschaftsgrundschule Vossenack;
Stand nach Aufnahmeverfahren 
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Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Mitteilungsvorlage Nr.: Der Bürgermeister Gremium Termin Schulausschuss Gemeinderat 05.06.2018 12.07.2018 74/2018 Abteilung: Sachbearbeiter: I/Abt.2 Frau Kreutz, Herr Görner Aktenzeichen: Datum: 230.34/Kr. 30.04.2018 TOP-Nr. öffentlich öffentlich 9.2 Schülerzahlenentwicklung der Gemeinschaftsgrundschulen Vossenack und Gey; Stand nach Aufnahmeverfahren Beschlussvorschlag: Der Schulausschuss nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis. Finanzielle Auswirkungen ? Nein Produkt: 90311 € Sachverhalt: Nach Abschluss des Aufnahmeverfahrens an den beiden Grundschulen Mitte Mai 2018 sind zum kommenden Schuljahr an der Gemeinschaftsgrundschule Gey in Straß 26 Schulneulinge angemeldet worden. Die Gesamtschülerzahl an diesem Standort wird sich damit zum Schuljahr 2018/19 auf insgesamt 132 Schüler/innen belaufen. Am Grundschulstandort Vossenack werden voraussichtlich zum Schuljahr 2018/19 insgesamt 23 Schüler/innen eingeschult. Dort werden dann zum neuen Schuljahr voraussichtlich 106 Schüler/innen beschult werden. - Seite 1 von 2 - Für den Teilstandort Bergstein der Gemeinschaftsgrundschule Vossenack liegen zum heutigen Zeitpunkt insgesamt 11 Anmeldungen zur Einschulung vor. Die jahrgangsübergreifende Eingangsklasse (Klassen 1 und 2 hat dann 19 Schüler/innen. Die Gesamtschülerzahl beläuft sich demnach am dem kommenden Schuljahr auf 43 Schüler/innen. Gemäß heutiger Mitteilung der Schulleitung ist jedoch damit zu rechnen, dass nach den Pfingstferien eine Familie mit drei grundschulpflichtigen Kindern nach Bergstein zuzieht und umgehend ihre Kinder für den Teilstandort Bergstein anmeldet. Unter Vorbehalt würde sich die Gesamtschülerzahl in Bergstein dann auf 46 Schüler/innen belaufen. Die Mindestgröße im Sinne der §§ 82 und 83 Schulgesetz NRW wäre damit erreicht. zu erwartende Auswirkungen auf den Haushalt: Keine Abwägung und Entscheidungsvorschlag: entfällt Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Kämmerei) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 2 von 2 -