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Beschlussvorlage (Erweiterung der Mittagsbetreuung 8-13 Uhr der Gemeinschaftsgrundschule Vossenack am Teilstandort Bergstein)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
158 kB
Datum
12.07.2018
Erstellt
24.05.18, 16:02
Aktualisiert
29.06.18, 12:01
Beschlussvorlage (Erweiterung der Mittagsbetreuung 8-13 Uhr der Gemeinschaftsgrundschule Vossenack
am Teilstandort Bergstein) Beschlussvorlage (Erweiterung der Mittagsbetreuung 8-13 Uhr der Gemeinschaftsgrundschule Vossenack
am Teilstandort Bergstein)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Gremium Termin Schulausschuss Gemeinderat 05.06.2018 12.07.2018 75/2018 Abteilung: Sachbearbeiter: I/Abt. 2 Frau Kreutz, Herr Görner Aktenzeichen: Datum: 211.11/Kr. 30.04.2018 TOP-Nr. öffentlich öffentlich 5. Erweiterung der Mittagsbetreuung der Gemeinschaftsgrundschule Vossenack am Teilstandort Bergstein bis 14.00 Uhr Beschlussvorschlag: Der Schulausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Hürtgenwald, ab dem Schuljahr 2018/19 am Teilstandort Bergstein der Gemeinschaftsgrundschule Vossenack dem Beschluss der Schulkonferenz zu folgen und der Verlängerung der Mittagsbetreuung bis 14.00 Uhr zuzustimmen. Finanzielle Auswirkungen ? Nein Produkt: 90311 € Sachverhalt: Bekanntlich hat der Förderverein der Grundschule Bergstein e.V. mit Schreiben vom 18.09.2017 darum gebeten, die Mittagsbetreuung am Teilstandort Bergstein von 13.00 Uhr auf 14.00 Uhr zu erweitern. Die Angelegenheit ist bereits in der Schulausschusssitzung am 28.11.2017 behandelt worden. Der Schulausschuss hat seinerzeit den Bürgermeister beauftragt, die Schulleitung der - Seite 1 von 2 - Gemeinschaftsgrundschule Vossenack zu bitten, zur Feststellung des Bedarfs einer Betreuung im Rahmen „Dreizehn Plus (13+)“ in der Elternschaft der Schulkinder am Teilstandort Bergstein eine Abfrage zu halten. Unter Hinweis auf § 65 Abs. 2 Ziffer 6 Schulgesetz NRW entscheidet die Schulkonferenz im Rahmen der Rechts- und Verwaltungsvorschriften u.a. über die Einrichtung außerunterrichtlicher Ganztags- und Betreuungsangebote im Sinne des § 9 Abs. 2 Schulgesetz NRW. Um der Schulkonferenz eine entsprechende Entscheidungsgrundlage zu unterbreiten, hat die Schulleitung unter Berücksichtigung einer Kostenermittlung der Konferenz die Abfrageergebnisse mitgeteilt. Daraufhin hat sich die Schulkonferenz in ihrer Sitzung am 16.05.2018 für eine Verlängerung der Mittagsbetreuung am Teilstandort Bergstein zu einem Kostenbeitrag von monatlich 30,00 € ausgesprochen und die Schulleitung angewiesen, diesen Beschluss an den Schulausschuss weiterzuleiten. Dieserhalb wird auf den anhängenden Auszug aus der Niederschrift der Schulkonferenzsitzung am 16.05.2018 verwiesen. zu erwartende Auswirkungen auf den Haushalt: Bei einem Kostenbeitrag von 30,00 € pro Kind, welches die Mittagsbetreuung besucht, werden nach Beteiligung des hiesigen Schulverwaltungsamtes keine ungedeckten Kosten erwartet. Abwägung und Entscheidungsvorschlag: Grundsätzlich wirkt die Mittagsbetreuung, insbesondere eine Erweiterung, der vom Land NRW geförderten Offenen Ganztagsschule (OGS) entgegen. OGS-Plätze werden jedoch lediglich am Standort Vossenack bzw. an der GGS Gey in Straß angeboten. Eine Nachfrage nach OGSPlätzen ist am Teilstandort Bergstein nicht vorhanden bzw. ein Transport der Kinder der Mittagsbetreuung nach Vossenack wäre wirtschaftlich in Frage zu stellen. Um die OGS an dem Hauptstandort Vossenack bzw. an der Gemeinschaftsgrundschule Gey im Bestand nicht zu gefährden, sollte das Erweiterungsangebot nur für Bergstein gelten. Da davon auszugehen ist, dass bei dem ermittelten monatlichen Kostenbeitrag ungedeckte Aufwendungen nicht verbleiben, werden nach alledem dem Beschlussvorschlag entgegenstehende Gründe nicht gesehen. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Kämmerei) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 2 von 2 -