Daten
Kommune
Kall
Größe
91 kB
Datum
12.06.2018
Erstellt
01.06.18, 18:07
Aktualisiert
11.07.18, 18:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
92/2018
12.06.2018
Vorlage erstellt:
30.05.2018
Federführung:
1.1
An den
Ausschuss für Liegenschaften, Forst und Umwelt
mit der Bitte um
X
öffentliche Sitzung
Bürgermeister Esser
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den
Bürgermeister
Kenntnisnahme
Allg. Vertreter
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
Teamleiter/in
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar bei
Euro
Sachbearbeiter/in
über-/außerplanmäßige Aufwendungen/
Auszahlungen erforderlich bei PSK
Deckung erfolgt durch PSK
Euro
Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen:
TOP 1 Mitteilungen und Beantwortung von schriftlichen Anfragen
1.1
Neuausrichtung der Forstpolitik in NRW
hier: Sachstandsbericht
Beschlussvorschlag:
Die Ausführungen der Verwaltung werden zur Kentnnis genommen.
Sachdarstellung:
Das Bundeskartellamt hat in 2107 die nicht nur regionale, sondern bundesweite Marktmacht von
Wald und Holz NRW (WuH) aufgegriffen und das Land gedrängt, die Vermarktung von Stammholz einzustellen.
Mit Erlass vom 24.01.2018 hat das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes NRW angekündigt, die Vermarktung zum Jahresende 2018 einzustellen. Gleichzeitig wurde die aktuell indirekte Förderung moniert.
Dies betrifft die Gemeinde Kall mit rd. 950 ha eigener Waldfläche, aber auch die privaten Waldbesitzer im Gemeindegebiet, die ebenfalls durch das Regionalforstamt Hocheifel-Zülpicher Börde
der WuH mit Sitz in Nettersheim betreut werden.
Seitdem haben mehrere Abstimmungstermine der Kommunen des Kreises stattgefunden, zuletzt
am 25. April auf Einladung der Stadt in Bad Münstereifel. Hier wurden Optionen einer Zusammenarbeit in Form von kommunalen forstwirtschaftlichen Vereinigungen und gemeinsamer Vermarktungsorganisationen durch Frau Ute Kreienmeier vom Gemeindewaldbesitzerverband NRW
e.V. vorgestellt. Vorbilder bestehen hier in NRW und RLP.
Vorlagen-Nr. 92/2018
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Im Anschluss haben die Bürgermeister/Innen des Kreises die Ministerin angeschrieben und Ihre
Position deutlich gemacht und insbesondere Klarheit eingefordert über die Ausgestaltung der
avisierten Förderung gemeinsamer Organisationen und der direkten Förderung. Hierüber wird im
Ausschuss informiert.
Am 05.06.2018 hat WuH erneut zu einer Informationsveranstaltung abends nach Mechernich
eingeladen.
Parallel zu diesen Überlegungen ist ein Revisionsverfahren vor dem BGH anhängig, welches der
Frage nachgeht, ob auch jene Prozesse kartellrechtlich relevant sind, die zwischen der täglichen
Beförsterung und dem eigentlichen Verkauf des Holzes liegen, z.B. die Auszeichnung der zu
veräußernden Stämme („Vorgelagerte Prozesse“). Nach der mündlichen Verhandlung am 10.04.
ist die Entscheidungsverkündung für den 12.06.2018 vorgesehen, die Urteilsbegründung wird
dann voraussichtlich noch nicht vorliegen.
Eine Entscheidung über das weitere Vorgehen wird für die Sitzungsperiode September angestrebt. Dies ist aber stark davon abhängig, inwieweit nach dem Wechsel an der Spitze des
Ministeriums zeitnah mit einer klaren Positionierung von dort zu rechnen ist.