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Allgemeine Vorlage (Neuausrichtung der Forstpolitik in NRW hier: Sachstandsbericht)

Daten

Kommune
Kall
Größe
91 kB
Datum
12.06.2018
Erstellt
01.06.18, 18:07
Aktualisiert
11.07.18, 18:06
Allgemeine Vorlage (Neuausrichtung der Forstpolitik in NRW 
hier: Sachstandsbericht) Allgemeine Vorlage (Neuausrichtung der Forstpolitik in NRW 
hier: Sachstandsbericht)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 92/2018 12.06.2018 Vorlage erstellt: 30.05.2018 Federführung: 1.1 An den Ausschuss für Liegenschaften, Forst und Umwelt mit der Bitte um X öffentliche Sitzung Bürgermeister Esser Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Bürgermeister Kenntnisnahme Allg. Vertreter Haushaltsmäßige Auswirkungen: X Teamleiter/in Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei Euro Sachbearbeiter/in über-/außerplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen erforderlich bei PSK Deckung erfolgt durch PSK Euro Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen: TOP 1 Mitteilungen und Beantwortung von schriftlichen Anfragen 1.1 Neuausrichtung der Forstpolitik in NRW hier: Sachstandsbericht Beschlussvorschlag: Die Ausführungen der Verwaltung werden zur Kentnnis genommen. Sachdarstellung: Das Bundeskartellamt hat in 2107 die nicht nur regionale, sondern bundesweite Marktmacht von Wald und Holz NRW (WuH) aufgegriffen und das Land gedrängt, die Vermarktung von Stammholz einzustellen. Mit Erlass vom 24.01.2018 hat das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes NRW angekündigt, die Vermarktung zum Jahresende 2018 einzustellen. Gleichzeitig wurde die aktuell indirekte Förderung moniert. Dies betrifft die Gemeinde Kall mit rd. 950 ha eigener Waldfläche, aber auch die privaten Waldbesitzer im Gemeindegebiet, die ebenfalls durch das Regionalforstamt Hocheifel-Zülpicher Börde der WuH mit Sitz in Nettersheim betreut werden. Seitdem haben mehrere Abstimmungstermine der Kommunen des Kreises stattgefunden, zuletzt am 25. April auf Einladung der Stadt in Bad Münstereifel. Hier wurden Optionen einer Zusammenarbeit in Form von kommunalen forstwirtschaftlichen Vereinigungen und gemeinsamer Vermarktungsorganisationen durch Frau Ute Kreienmeier vom Gemeindewaldbesitzerverband NRW e.V. vorgestellt. Vorbilder bestehen hier in NRW und RLP. Vorlagen-Nr. 92/2018 Seite 2 Im Anschluss haben die Bürgermeister/Innen des Kreises die Ministerin angeschrieben und Ihre Position deutlich gemacht und insbesondere Klarheit eingefordert über die Ausgestaltung der avisierten Förderung gemeinsamer Organisationen und der direkten Förderung. Hierüber wird im Ausschuss informiert. Am 05.06.2018 hat WuH erneut zu einer Informationsveranstaltung abends nach Mechernich eingeladen. Parallel zu diesen Überlegungen ist ein Revisionsverfahren vor dem BGH anhängig, welches der Frage nachgeht, ob auch jene Prozesse kartellrechtlich relevant sind, die zwischen der täglichen Beförsterung und dem eigentlichen Verkauf des Holzes liegen, z.B. die Auszeichnung der zu veräußernden Stämme („Vorgelagerte Prozesse“). Nach der mündlichen Verhandlung am 10.04. ist die Entscheidungsverkündung für den 12.06.2018 vorgesehen, die Urteilsbegründung wird dann voraussichtlich noch nicht vorliegen. Eine Entscheidung über das weitere Vorgehen wird für die Sitzungsperiode September angestrebt. Dies ist aber stark davon abhängig, inwieweit nach dem Wechsel an der Spitze des Ministeriums zeitnah mit einer klaren Positionierung von dort zu rechnen ist.