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Allgemeine Vorlage (Nutzungskonzept Grundschule und Hauptschule Kall)

Daten

Kommune
Kall
Größe
36 kB
Datum
12.06.2018
Erstellt
01.06.18, 18:07
Aktualisiert
01.06.18, 18:07
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Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 102/2018 12.06.2018 Vorlage erstellt: 30.05.2018 Federführung: 2.2 An den Ausschuss für Liegenschaften, Forst und Umwelt mit der Bitte um X TL: SB: öffentliche Sitzung Herr Auel Herr Schatten Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Rat Bürgermeister Kenntnisnahme Allg. Vertreter Haushaltsmäßige Auswirkungen: X Vorlage berührt den Haushalt. X Mittel verfügbar bei Invst-Nr.: 211.001.05 Erweiterung GS Kall über-/außerplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen erforderlich bei PSK Deckung erfolgt durch PSK Teamleiter/in 220.000,00 Euro Sachbearbeiter/in Euro Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen: TOP 11 Nutzungskonzept Grundschule und Hauptschule Kall Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Liegenschaften, Forst und Umwelt nimmt den vorgelegten Kostenrahmen für die Sanierung und Erweiterung des Grundschulgebäudes bzw. den Umzug der Grundschule ins benachbarte Hauptschulgebäude zur Kenntnis. Auf dieser Grundlage empfiehlt der Ausschuss dem Rat -die baulichen Aspekte betreffend-, sich für den Umzug der Grundschule in das benachbarte Gebäude der Hauptschule Kall auszusprechen und die Verwaltung mit den weiteren Planungen zu beauftragen. Des Weiteren empfiehlt der Ausschuss dem Rat, der Erweiterung der Mensa bzw. Küche der ehem. Hauptschule Kall ungeachtet der Folgenutzung des Gebäudes zuzustimmen und die Verwaltung mit den weiteren Planungen zu beauftragen. Sachdarstellung: In einer ersten Kostenbetrachtung ergibt sich, dass aus bautechnischer Sicht ein Umzug der Grundschule in das benachbarte Hauptschulgebäude die kostengünstigste bzw. wirtschaftlichste Variante darstellt. Die pädagogische Bedarfsermittlung des Schulbauberaters ist zwischenzeitlich abgeschlossen, ein Ergebnisbericht wird dem Ausschuss für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport am 05.06.2018 vorgestellt. Dem pädagogischen Ergebnisbericht nach entsprechen die räumlichen Bedingungen in der Grundschule Kall nicht mehr den heutigen und auch zukünftigen Anforderungen. Ein Umzug in das benachbarte Gebäude der ehem. Hauptschule Kall wird aus pädagogischer Sicht daher ebenfalls befürwortet. In der Grundschule Kall herrscht akuter Platzbedarf, der durch eine nochmals steigende Schülerzahl im Ganztag zum Schuljahr 2018/19 weiterhin verschärft wird. Vorlagen-Nr. 102/2018 Seite 2 Eine Ertüchtigung und Erweiterung des Bestandsgebäudes zwecks Anpassung an die notwendigen pädagogischen Bedarfe ist zwar grundsätzlich eine Option, verursacht allerdings voraussichtlich weitaus höhere Kosten als ein ebenfalls in Betracht kommender Umzug in das benachbarte Hauptschulgebäude. Dort wird der Schulbetrieb zum 31.07.2018 endgültig eingestellt, die Abschlussfeier findet bereits am 29.06.2018 statt. Abgesehen von der Option des Umzugs der Grundschule Kall liegen keine konkreten Alternativen zur Folgenutzung des Gebäudes vor. Zwar fallen auch beim Umzug der Grundschule Kosten für die Instandsetzung bzw. die Anpassung des Hauptschulgebäudes an die pädagogischen Bedarfe an, jedoch werden diese voraussichtlich deutlich unter denen der Alternative, die Grundschule im Bestandsgebäude zu belassen und dieses zu ertüchtigen / zu erweitern, liegen. Im Rahmen der Herrichtung des Hauptschulgebäudes soll auch die Schulhofgestaltung an die Bedürfnisse der Grundschulkinder angepasst werden. Zudem wird bei einem Umzug ins Hauptschulgebäude der schulische Ablauf in der derzeitigen Grundschule nicht durch Baumaßnahmen am Bestandsgebäude beeinträchtigt oder gar eine vorübergehende Auslagerung der Grundschule erforderlich. Die baulichen Aspekte betreffend schlägt die Verwaltung dem Ausschuss für Liegenschaften, Forst und Umwelt daher vor, sich für den Umzug der Grundschule in das benachbarte Gebäude der Hauptschule Kall auszusprechen und die Verwaltung mit den weiteren Planungen zu beauftragen. Der Ausschuss für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport wird die Angelegenheit in seiner Sitzung am 05.06.2018 aus pädagogischer Sicht beraten. Die Verwaltung wird auch diesem Ausschuss vorschlagen, einem Umzug der Grundschule zuzustimmen. Auf Grundlage dieser beiden Beschlüsse wird der Rat dann in seiner Sitzung am 03.07.2018 eine endgültige Entscheidung treffen. Ungeachtet eines evtl. Umzugs der Grundschule Kall ins benachbarte Gebäude der ehem. Hauptschule Kall, kann die Mittagsverpflegung der Grundschulkinder ab dem Schuljahr 2018/19 nicht mehr wie bisher im Bestandsgebäude erfolgen. Grund ist ein ohnehin schon bestehender Bedarf an zusätzlichen Räumlichkeiten sowie eine weiterhin steigende Schülerzahl im Ganztag zu Beginn des Schuljahres 2018/19; die Kapazitäten sind erschöpft. Zunächst war in Abstimmung zwischen Schule, OGS-Träger und Verwaltung angedacht, die Mittagsverpflegung der Grundschüler ab Sommer 2018 bis auf weiteres in der Mensa der ehem. Hauptschule Kall vorzunehmen. Die Zubereitung des Mittagessens in der Mensa der Hauptschule ist ohne bauliche Veränderungen jedoch nicht möglich, da sie derzeit lediglich für eine Essensausgabe eingerichtet ist. Die Küche müsste demnach entsprechend technisch aktualisiert und erweitert werden (insbesondere Zu- und Ablufttechnik). Eine solche Erweiterung hält die Verwaltung unabhängig von einem evtl. Umzug der Grundschule in das Gebäude für sinnvoll, da dieses damit künftig für sämtliche Nutzungsmöglichkeiten ausgestattet wäre. Daher schlägt die Verwaltung dem Ausschuss vor, dieser Erweiterung zuzustimmen und die Verwaltung mit den notwendigen Planungen zu beauftragen. Eine entsprechende Beschlussempfehlung wird die Verwaltung ebenfalls für den Ausschuss für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport aussprechen. Eine erste Betrachtung der Gegebenheiten in der Mensa durch erfahrene Fachfirmen ist bereits erfolgt. Im Ergebnis ist leider festzuhalten, dass eine Erweiterung der Küche keinesfalls bis zu Beginn des Schuljahres 2018/19 zu realisieren ist. Aufgrund der Vielzahl der notwendigen Maßnahmen und betroffenen Gewerke sowie erforderlicher Ausschreibungen wird eine Umsetzung vor Frühjahr 2019 nicht realisierbar sein. Bis zum Abschluss dieser Maßnahme ist daher für die Verpflegung der Grundschulkinder eine Vorlagen-Nr. 102/2018 Seite 3 alternative Lösung herbeizuführen. In Abstimmung mit Schule und Träger der OGS ist angedacht, die Verköstigung der Grundschüler weiterhin im Bestandsgebäude vorzunehmen. Da die Küche bereits mit der derzeitigen Schülerzahl voll ausgelastet ist, können ab Sommer 2018 lediglich die Beilagen von der Köchin vor Ort zubereitet werden. Das Fleisch soll eine ortsansässige Metzgerei (von der das Fleisch derzeit als Rohware bezogen wird) fertig zubereitet liefern. Das angedachte Übergangsverfahren bedeutet nur eine minimale Veränderung gegenüber der bisherigen Praxis und garantiert weiterhin ein frisches, qualitativ hochwertiges und weitestgehend vor Ort zubereitetes Mittagessen für die Kinder. Eine Grobkostenschätzung zur Sanierung / Erweiterung des Grundschulgebäudes bzw. zum Umzug der Grundschule ins benachbarte Hauptschulgebäude wird nachgereicht.