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Allgemeine Vorlage (Nutzungskonzept Grundschule Kall und Hauptschule)

Daten

Kommune
Kall
Größe
35 kB
Datum
03.07.2018
Erstellt
25.05.18, 12:38
Aktualisiert
25.05.18, 12:38
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Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 80/2018 05.06.2018 Vorlage erstellt: 03.05.2018 Federführung: 1.3 An den Ausschuss für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport mit der Bitte um X TL: SB: öffentliche Sitzung Frau Emons Frau Kratz Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Rat Bürgermeister Kenntnisnahme Allg. Vertreter Haushaltsmäßige Auswirkungen: Teamleiter/in X Vorlage berührt den Haushalt. X Mittel verfügbar aus Gute Schule 2020, Städtebauprojekt Euro Sachbearbeiter/in über-/außerplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen erforderlich bei PSK Deckung erfolgt durch PSK Euro Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen: TOP 3 Nutzungskonzept Grundschule Kall und Hauptschule Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport nimmt die vorliegende pädagogische Bedarfsermittlung zur Kenntnis. Auf dieser Grundlage empfiehlt der Ausschuss dem Rat -die pädagogischen Aspekte betreffend-, sich für den Umzug der Grundschule in das benachbarte Gebäude der Hauptschule Kall auszusprechen und die Verwaltung mit den weiteren Planungen zu beauftragen. Des Weiteren empfiehlt der Ausschuss dem Rat, der Erweiterung der Mensa bzw. Küche der ehem. Hauptschule Kall ungeachtet der Folgenutzung des Gebäudes zuzustimmen und die Verwaltung mit den weiteren Planungen zu beauftragen. Sachdarstellung: Die pädagogische Bedarfsermittlung des Schulbauberaters ist zwischenzeitlich abgeschlossen und es liegt ein Ergebnisbericht vor. Eine Grobkostenschätzung ist derzeit noch in Arbeit und wird voraussichtlich im Ausschuss für Liegenschaften, Forst und Umwelt am 19.06.2018 vorgestellt. Dem pädagogischen Ergebnisbericht nach entsprechen die räumlichen Bedingungen in der Grundschule Kall nicht mehr den heutigen und auch zukünftigen Anforderungen. Ein Umzug in das benachbarte Gebäude der ehem. Hauptschule Kall wird aus pädagogischer Sicht befürwortet. Auch aus bautechnischer Sicht ist davon auszugehen, dass dies die kostengünstigste bzw. wirtschaftlichste Variante darstellt. Der Schulbauberater, Herr Patt, sowie Herr Lothar Schatten werden in der Sitzung anwesend sein und bei Bedarf eingehende Erläuterungen geben. In der Grundschule Kall herrscht akuter Platzbedarf, der durch eine nochmals steigende Schülerzahl im Ganztag zum Schuljahr 2018/19 weiterhin verschärft wird. Eine Ertüchtigung des Bestandsgebäudes zwecks Anpassung an die notwendigen pädagogischen Bedarfe ist zwar grund- Vorlagen-Nr. 80/2018 Seite 2 sätzlich eine Option, verursacht allerdings voraussichtlich weitaus höhere Kosten als ein ebenfalls in Betracht kommender Umzug in das benachbarte Hauptschulgebäude. Dort wird der Schulbetrieb zum 31.07.2018 endgültig eingestellt, die Abschlussfeier findet bereits am 29.06.2018 statt. Abgesehen von der Option des Umzugs der Grundschule Kall liegen keine konkreten Alternativen zur Folgenutzung des Gebäudes vor. Zwar fallen auch beim Umzug der Grundschule Kosten für die Instandsetzung bzw. die Anpassung des Hauptschulgebäudes an die pädagogischen Bedarfe an, jedoch werden diese voraussichtlich deutlich unter denen der Alternative, die Grundschule im Bestandsgebäude zu belassen und dieses zu ertüchtigen, liegen. Im Rahmen der Herrichtung des Hauptschulgebäudes soll auch die Schulhofgestaltung an die Bedürfnisse der Grundschulkinder angepasst werden. Zudem wird bei einem Umzug ins Hauptschulgebäude der schulische Ablauf in der Grundschule nicht durch Baumaßnahmen am Bestandsgebäude beeinträchtigt oder gar eine vorübergehende Auslagerung der Grundschule erforderlich. Die pädagogischen Aspekte betreffend schlägt die Verwaltung dem Ausschuss für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport daher vor, sich für den Umzug der Grundschule in das benachbarte Gebäude der Hauptschule Kall auszusprechen und die Verwaltung mit den weiteren Planungen zu beauftragen. Der Ausschuss für Liegenschaften, Forst und Umwelt, wird die Angelegenheit in seiner Sitzung am 19.06.2018 aus bautechnischer Sicht beraten. Die Verwaltung wird auch diesem Ausschuss vorschlagen, einem Umzug der Grundschule zuzustimmen. Auf Grundlage dieser beiden Beschlüsse wird der Rat dann in seiner Sitzung am 03.07.2018 eine endgültige Entscheidung treffen. Ungeachtet eines evtl. Umzugs der Grundschule Kall ins benachbarte Gebäude der ehem. Hauptschule Kall, kann die Mittagsverpflegung der Grundschulkinder ab dem Schuljahr 2018/19 nicht mehr wie bisher im Bestandsgebäude erfolgen. Grund ist ein ohnehin schon bestehender Bedarf an zusätzlichen Räumlichkeiten sowie eine weiterhin steigende Schülerzahl im Ganztag zu Beginn des Schuljahres 2018/19; die Kapazitäten sind erschöpft. Zunächst war in Abstimmung zwischen Schule, OGS-Träger und Verwaltung angedacht, die Mittagsverpflegung der Grundschüler ab Sommer 2018 bis auf Weiteres in der Mensa der ehem. Hauptschule Kall vorzunehmen. Die Zubereitung des Mittagessens in der Mensa der Hauptschule ist ohne bauliche Veränderungen jedoch nicht möglich, da sie derzeit lediglich für eine Essensausgabe eingerichtet ist. Die Küche müsste demnach entsprechend technisch aktualisiert und erweitert werden (insbesondere Zu- und Ablufttechnik). Eine solche Erweiterung hält die Verwaltung unabhängig von einem evtl. Umzug der Grundschule in das Gebäude für sinnvoll, da dieses damit künftig für sämtliche Nutzungsmöglichkeiten ausgestattet wäre. Daher schlägt die Verwaltung dem Ausschuss vor, dieser Erweiterung zuzustimmen und die Verwaltung mit den notwendigen Planungen zu beauftragen. Eine entsprechende Beschlussempfehlung wird die Verwaltung ebenfalls für den Ausschuss für Liegenschaften, Forst und Umwelt aussprechen. Eine erste Betrachtung der Gegebenheiten in der Mensa durch erfahrene Fachfirmen ist bereits erfolgt. Im Ergebnis ist leider festzuhalten, dass eine Erweiterung der Küche keinesfalls bis zu Beginn des Schuljahres 2018/19 zu realisieren ist. Aufgrund der Vielzahl der notwendigen Maßnahmen und betroffenen Gewerke sowie erforderlicher Ausschreibungen wird eine Umsetzung vor Ende des Jahres 2018, evtl. sogar vor Frühjahr 2019, nicht abgeschlossen sein. Bis zum Abschluss dieser Maßnahme ist daher für die Verpflegung der Grundschulkinder eine alternative Lösung herbeizuführen. In Abstimmung mit Schule und Träger der OGS ist angedacht, die Verköstigung der Grundschüler weiterhin im Bestandsgebäude vorzunehmen. Da die Küche bereits mit der derzeitigen Schülerzahl voll ausgelastet ist, können ab Sommer 2018 le- Vorlagen-Nr. 80/2018 Seite 3 diglich die Beilagen von der Köchin vor Ort zubereitet werden. Das Fleisch soll eine ortsansässige Metzgerei (von der das Fleisch derzeit als Rohware bezogen wird) fertig zubereitet liefern. Das angedachte Übergangsverfahren bedeutet nur eine minimale Veränderung gegenüber der bisherigen Praxis und garantiert weiterhin ein frisches, qualitativ hochwertiges und weitestgehend vor Ort zubereitetes Mittagessen für die Kinder. Die Abstimmung mit dem Gesundheitsamt des Kreises Euskirchen wird bis zur Sitzung abgeschlossen sein; die Verwaltung wird in der Sitzung berichten.