Daten
Kommune
Kall
Größe
35 kB
Datum
03.07.2018
Erstellt
25.05.18, 12:38
Aktualisiert
25.05.18, 12:38
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
80/2018
05.06.2018
Vorlage erstellt:
03.05.2018
Federführung:
1.3
An den
Ausschuss für Jugend,
Schule, Soziales, Kultur und
Sport
mit der Bitte um
X
TL:
SB:
öffentliche Sitzung
Frau Emons
Frau Kratz
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Rat
Bürgermeister
Kenntnisnahme
Allg. Vertreter
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Teamleiter/in
X
Vorlage berührt den Haushalt.
X
Mittel verfügbar aus Gute Schule
2020, Städtebauprojekt
Euro
Sachbearbeiter/in
über-/außerplanmäßige Aufwendungen/
Auszahlungen erforderlich bei PSK
Deckung erfolgt durch PSK
Euro
Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen:
TOP 3
Nutzungskonzept Grundschule Kall und Hauptschule
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport nimmt die vorliegende pädagogische Bedarfsermittlung zur Kenntnis.
Auf dieser Grundlage empfiehlt der Ausschuss dem Rat -die pädagogischen Aspekte betreffend-,
sich für den Umzug der Grundschule in das benachbarte Gebäude der Hauptschule Kall auszusprechen und die Verwaltung mit den weiteren Planungen zu beauftragen.
Des Weiteren empfiehlt der Ausschuss dem Rat, der Erweiterung der Mensa bzw. Küche der
ehem. Hauptschule Kall ungeachtet der Folgenutzung des Gebäudes zuzustimmen und die Verwaltung mit den weiteren Planungen zu beauftragen.
Sachdarstellung:
Die pädagogische Bedarfsermittlung des Schulbauberaters ist zwischenzeitlich abgeschlossen
und es liegt ein Ergebnisbericht vor. Eine Grobkostenschätzung ist derzeit noch in Arbeit und
wird voraussichtlich im Ausschuss für Liegenschaften, Forst und Umwelt am 19.06.2018 vorgestellt.
Dem pädagogischen Ergebnisbericht nach entsprechen die räumlichen Bedingungen in der
Grundschule Kall nicht mehr den heutigen und auch zukünftigen Anforderungen.
Ein Umzug in das benachbarte Gebäude der ehem. Hauptschule Kall wird aus pädagogischer
Sicht befürwortet. Auch aus bautechnischer Sicht ist davon auszugehen, dass dies die kostengünstigste bzw. wirtschaftlichste Variante darstellt.
Der Schulbauberater, Herr Patt, sowie Herr Lothar Schatten werden in der Sitzung anwesend
sein und bei Bedarf eingehende Erläuterungen geben.
In der Grundschule Kall herrscht akuter Platzbedarf, der durch eine nochmals steigende Schülerzahl im Ganztag zum Schuljahr 2018/19 weiterhin verschärft wird. Eine Ertüchtigung des Bestandsgebäudes zwecks Anpassung an die notwendigen pädagogischen Bedarfe ist zwar grund-
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sätzlich eine Option, verursacht allerdings voraussichtlich weitaus höhere Kosten als ein ebenfalls in Betracht kommender Umzug in das benachbarte Hauptschulgebäude.
Dort wird der Schulbetrieb zum 31.07.2018 endgültig eingestellt, die Abschlussfeier findet bereits
am 29.06.2018 statt. Abgesehen von der Option des Umzugs der Grundschule Kall liegen keine
konkreten Alternativen zur Folgenutzung des Gebäudes vor.
Zwar fallen auch beim Umzug der Grundschule Kosten für die Instandsetzung bzw. die Anpassung des Hauptschulgebäudes an die pädagogischen Bedarfe an, jedoch werden diese voraussichtlich deutlich unter denen der Alternative, die Grundschule im Bestandsgebäude zu belassen
und dieses zu ertüchtigen, liegen. Im Rahmen der Herrichtung des Hauptschulgebäudes soll
auch die Schulhofgestaltung an die Bedürfnisse der Grundschulkinder angepasst werden. Zudem wird bei einem Umzug ins Hauptschulgebäude der schulische Ablauf in der Grundschule
nicht durch Baumaßnahmen am Bestandsgebäude beeinträchtigt oder gar eine vorübergehende
Auslagerung der Grundschule erforderlich.
Die pädagogischen Aspekte betreffend schlägt die Verwaltung dem Ausschuss für Jugend,
Schule, Soziales, Kultur und Sport daher vor, sich für den Umzug der Grundschule in das benachbarte Gebäude der Hauptschule Kall auszusprechen und die Verwaltung mit den weiteren
Planungen zu beauftragen.
Der Ausschuss für Liegenschaften, Forst und Umwelt, wird die Angelegenheit in seiner Sitzung
am 19.06.2018 aus bautechnischer Sicht beraten. Die Verwaltung wird auch diesem Ausschuss
vorschlagen, einem Umzug der Grundschule zuzustimmen.
Auf Grundlage dieser beiden Beschlüsse wird der Rat dann in seiner Sitzung am 03.07.2018
eine endgültige Entscheidung treffen.
Ungeachtet eines evtl. Umzugs der Grundschule Kall ins benachbarte Gebäude der ehem.
Hauptschule Kall, kann die Mittagsverpflegung der Grundschulkinder ab dem Schuljahr 2018/19
nicht mehr wie bisher im Bestandsgebäude erfolgen. Grund ist ein ohnehin schon bestehender
Bedarf an zusätzlichen Räumlichkeiten sowie eine weiterhin steigende Schülerzahl im Ganztag
zu Beginn des Schuljahres 2018/19; die Kapazitäten sind erschöpft.
Zunächst war in Abstimmung zwischen Schule, OGS-Träger und Verwaltung angedacht, die Mittagsverpflegung der Grundschüler ab Sommer 2018 bis auf Weiteres in der Mensa der ehem.
Hauptschule Kall vorzunehmen. Die Zubereitung des Mittagessens in der Mensa der Hauptschule ist ohne bauliche Veränderungen jedoch nicht möglich, da sie derzeit lediglich für eine Essensausgabe eingerichtet ist. Die Küche müsste demnach entsprechend technisch aktualisiert
und erweitert werden (insbesondere Zu- und Ablufttechnik).
Eine solche Erweiterung hält die Verwaltung unabhängig von einem evtl. Umzug der Grundschule in das Gebäude für sinnvoll, da dieses damit künftig für sämtliche Nutzungsmöglichkeiten ausgestattet wäre. Daher schlägt die Verwaltung dem Ausschuss vor, dieser Erweiterung zuzustimmen und die Verwaltung mit den notwendigen Planungen zu beauftragen. Eine entsprechende
Beschlussempfehlung wird die Verwaltung ebenfalls für den Ausschuss für Liegenschaften, Forst
und Umwelt aussprechen.
Eine erste Betrachtung der Gegebenheiten in der Mensa durch erfahrene Fachfirmen ist bereits
erfolgt. Im Ergebnis ist leider festzuhalten, dass eine Erweiterung der Küche keinesfalls bis zu
Beginn des Schuljahres 2018/19 zu realisieren ist. Aufgrund der Vielzahl der notwendigen Maßnahmen und betroffenen Gewerke sowie erforderlicher Ausschreibungen wird eine Umsetzung
vor Ende des Jahres 2018, evtl. sogar vor Frühjahr 2019, nicht abgeschlossen sein.
Bis zum Abschluss dieser Maßnahme ist daher für die Verpflegung der Grundschulkinder eine
alternative Lösung herbeizuführen. In Abstimmung mit Schule und Träger der OGS ist angedacht, die Verköstigung der Grundschüler weiterhin im Bestandsgebäude vorzunehmen. Da die
Küche bereits mit der derzeitigen Schülerzahl voll ausgelastet ist, können ab Sommer 2018 le-
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diglich die Beilagen von der Köchin vor Ort zubereitet werden. Das Fleisch soll eine ortsansässige Metzgerei (von der das Fleisch derzeit als Rohware bezogen wird) fertig zubereitet liefern.
Das angedachte Übergangsverfahren bedeutet nur eine minimale Veränderung gegenüber der
bisherigen Praxis und garantiert weiterhin ein frisches, qualitativ hochwertiges und weitestgehend vor Ort zubereitetes Mittagessen für die Kinder. Die Abstimmung mit dem Gesundheitsamt
des Kreises Euskirchen wird bis zur Sitzung abgeschlossen sein; die Verwaltung wird in der Sitzung berichten.