Daten
Kommune
Kall
Größe
93 kB
Datum
05.06.2018
Erstellt
25.05.18, 12:38
Aktualisiert
25.05.18, 12:38
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
89/2018
05.06.2018
Vorlage erstellt:
24.05.2018
Federführung:
1.3
An den
Ausschuss für Jugend,
Schule, Soziales, Kultur und
Sport
mit der Bitte um
X
TL:
SB:
öffentliche Sitzung
Frau Emons
Frau Klinkhammer
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den
Bürgermeister
Kenntnisnahme
Allg. Vertreter
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
Teamleiter/in
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar bei
Euro
Sachbearbeiter/in
über-/außerplanmäßige Aufwendungen/
Auszahlungen erforderlich bei PSK
Deckung erfolgt durch PSK
Euro
Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen:
TOP 7.3
Öffnungszeiten in den gemeindlichen Kindergärten
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, in den gemeindlichen Kindergärten jährliche Bedarfsabfragen zu
den Öffnungszeiten durchzuführen. Bei nachgewiesenem Bedarf erfolgt die Schaffung von Tagespflegeplätzen für die Randzeiten dezentral in den Kindertageseinrichtungen.
Sachdarstellung:
In der Sitzung des Ausschusses am 20.02.2018 wurde über den nochmals beigefügten Antrag
der SPD-Fraktion bzgl. der Erweiterung von Öffnungszeiten in den gemeindlichen Kindergärten
beraten. Die Verwaltung wurde beauftragt, mit dem Kreis Euskirchen konkrete Beratungen zu
längeren Öffnungszeiten von Kitas in der Gemeinde aufzunehmen. In diesem Zusammenhang
wurde Frau Hilger-Mommer seitens des Jugendamtes des Kreises Euskirchen um ihre Einschätzung in der Angelegenheit gebeten.
Nach Mitteilung des Kreises, Frau Hilger-Mommer, gibt es aktuell keine KiTa, die vor 7.00 Uhr
morgens und nach 17.00 Uhr nachmittags geöffnet ist. Bedarfe für die Zeiten vor Öffnung und
nach Schließung der Kita werden über die Tagespflege aufgefangen. Bei dieser besonderen Art
der Betreuung in Tagespflege handelt es sich um „Randzeitenbetreuung“. In der Regel wird ein
Betreuungsbedarf zu besonderen Zeiten innerhalb der Familie organisiert.
Nach Rücksprache mit der Koordinatoren für Tagespflege beim Deutschen Kinderschutzbund,
Frau Ickes, gibt es immer wieder vereinzelte Anfragen von Eltern aus der Gemeinde Kall, die
sich über Randzeitenbetreuung informieren. Aktuell werden im gesamten Gemeindegebiet Kall
drei siebenjährige Kinder (Schulkinder) in Randzeiten betreut und zwei fünfjährige Kinder (Kindergartenkinder). Vier Kinder werden bei Tagesmüttern in Kall versorgt. Ein Kind wird von einer
Tagesmutter in Mechernich versorgt.
Seitens der Kreisverwaltung wird derzeit kein Bedarf für eine Ausweitung der Öffnungszeiten bis
20.00 Uhr im Rahmen der Kindergartenbedarfsplanung gesehen. Dies auch vor dem Hintergrund
der Abfrage bei den Eltern. Es handelt sich in der Regel um Einzelfälle, die eine Betreuung in
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den Randzeiten benötigen, die sich kaum bündeln lassen. Würde beispielsweise in der Hüttenstraße eine Gruppe mit langen Öffnungszeiten angeboten werden, wäre dieses nur für die Kinder
aus dem Zentrum sinnvoll, nicht aber für die Kinder aus den Außenorten.
Bei der Stadt Euskirchen wurde von August 2011 bis 2013 in einer der größten Einrichtungen in
der Kernstadt ein Versuch mit erweiterten Öffnungszeiten bis täglich 18.00 Uhr durchgeführt.
Zunächst hatten aufgrund der Verlängerung der Öffnungszeiten überdurchschnittlich viele Eltern
ihre Kinder dort angemeldet. Die Praxis hat jedoch gezeigt, dass von 100 Kindern, die in der Einrichtung betreut wurden, im Durchschnitt nur 1,5 Kinder täglich noch nach 17.00 Uhr betreut
wurden. Diese geringe Auslastung ließ sich finanziell nicht darstellen, zumal es für die ausgedehnten Öffnungszeiten keine zusätzliche Finanzierung über KiBiz gibt. Das Personal wurde
seinerzeit durch die Stadt Euskirchen selbst finanziert.
Frau Hilger-Mommer weist daraufhin, dass es kreisseitig Regelungen gibt, die der Idee Öffnungszeiten bis 20.00 Uhr anzubieten, entgegenstehen könnten. Die Kindergartenbedarfsplanung ist nach Beschluss des Jugendhilfeausschusses des Kreises angehalten, 45-StundenBuchungen besonders im Blick zu haben und zu reglementieren. Das bedeutet, dass ein 45
Stunden-Platz in einer Kita seitens der Eltern nur in Anspruch genommen werden kann, wenn
der besondere Bedarf dieser hohen Betreuungszeit nachgewiesen wird. Hierzu gibt es eigens
Formulare, die den Eltern von ihren jeweiligen Arbeitgebern ausfüllen lassen müssen und bei der
KiTa vor Vertragsschluss vorzulegen haben. Private Gründe (z.B. besondere Belastungen)
kommen als Begründung auch in Frage. Grundsätzlich wird auch eine Betreuungszeit von mehr
als 45 Wochenstunden mit Blick auf die Lebenswelt der Kinder kritisch gesehen.
Das Jugendamt des Kreises Euskirchen rät aus Sicht der Jugendhilfeplanung von einer pauschalen Erweiterung der Öffnungszeiten ab. Es werden jährliche Bedarfsabfragen zu den Öffnungszeiten in den Kitas empfohlen. Sollten sich Bedarfe ergeben, können sodann Tagespflegeplätze
für die Randzeiten dezentral in KiTas geschaffen werden.
Die Stellungnahme des Kreises Euskirchen sowie eine Beschlussvorlage der Stadt Euskirchen
zu diesem Thema sind ebenfalls als Anlage beigefügt.