Daten
Kommune
Bedburg
Größe
111 kB
Datum
27.06.2017
Erstellt
30.05.18, 18:01
Aktualisiert
30.05.18, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT Bedburg
Der Ausschussvorsitzende
Beschluss
zur 10. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
am Dienstag, den 27.06.2017.
Sitzungsbeginn:
18:08 Uhr
Sitzungsende:
22:40 Uhr
TOP
Betreff
5
Beratung über nachhaltige und zudem Steuererhöhungen vermeidende
ertragssteigernde bzw. aufwandsmindernde Maßnahmen zur Konsolidierung
zukünftiger Haushalte
Fachdienst 6 – Hochbau, Tiefbau, Bauhof
Fachdienstleiter Naujock führt aus, dass im Fachdienst 6 rund 160 Kostenstellen verwaltet
werden. Die Personalkosten belaufen sich bei 83 Mitarbeitern auf ca. 3,5 Mio. €, die
Transferaufwendungen – insbesondere an den Erftverband – betragen ca. 3 Mio. €, die
bilanziellen Abschreibungen ca. 4 Mio. €.
Weiterhin führt Fachdienstleiter Naujock aus, dass der Personalbestand des Bauhofes seit 2009
unverändert bei etwa 43 Mitarbeitern liege, die zu pflegenden Flächen hingegen erheblich
gestiegen seien.
Auch weist er darauf hin, dass das Thema Nutzungsgebühren für Vereine bei Hallennutzungen
bereits in der Vergangenheit mehrfach diskutiert wurde, eine Erhebung von Gebühren letztlich
durch die Politik aber immer abgelehnt wurde.
Hinsichtlich der Anzahl der vorhandenen Sportplätze und des damit verbundenen
Pflegeaufwandes erklärt er, dass in Zukunft mögliche Zusammenschlüsse von Vereinen nicht
ausgeschlossen sein sollten.
Im Zusammenhang mit dem Thema Friedhofsgebühren führt er aus, dass beispielsweise in der
Stadt Pulheim ein neues Friedhofskonzept durch einen Ratsbürgerentscheid wieder gekippt
worden sei.
Abschließend erläutert Fachdienstleiter Naujock, dass er in den der Sitzungsvorlage beigefügten
Unterlagen über den Fachdienst 6 einige Fragestellungen aufgeworfen habe, die in den
Beratungen ggf. von Interesse sein könnten.
Herr vom Berg erklärt seitens der Grünen-Fraktion, dass er die durch den Fachdienst
aufgeworfenen Fragen begrüße, aus seiner Sicht aber davon ausgehe, dass es hierbei nicht zu
Änderungen kommen werde.
Auf Nachfrage von Herrn Coumanns zu den Unterschieden bei den Jahresarbeitsstunden im
Bauhof zwischen 2010 und 2014 erläutert Fachdienstleiter Naujock, dass mittlerweile verstärkt
Pflegeaufträge an externe Firmen vergeben würden, so z.B. bzgl. der Innenstadt sowie des
Bahnhofsgeländes. Fachdienstleiter Naujock ergänzt, dass derzeit mindestens zwei Pflegegänge
pro Jahr in jedem Stadtteil vorgesehen seien und ein dritter Pflegegang nach Möglichkeit
zusätzlich durchgeführt werde.
Herr Giesen erklärt seitens der FWG-Fraktion, dass es richtig sei, auch unpopuläre Themen, wie
z.B. bzgl. des Bestandes der Sportplätze, zu beraten, obwohl die FWG sich grundsätzlich für den
Erhalt der Sportplätze ausspreche.
Herr Becker dankt der Verwaltung im Namen der CDU-Fraktion für die Ausarbeitung, regt aber für
die Zukunft an, die Einsparmöglichkeiten konzentriert zu Beginn der Unterlagen darzustellen.
Herr vom Berg führt aus, dass insbesondere darüber nachgedacht werden solle, wo Möglichkeiten
zur Erwirtschaftung von Geldern bestünden.
Herr Coumanns verweist darauf, dass vor dem Hintergrund weiter zunehmender Flächen, die
durch den Bauhof gepflegt werden müssten, auf sog. „pflegearme“ Bepflanzungen geachtet
werden sollte.
Auf Nachfrage von Herrn Becker zur möglichen interkommunalen Zusammenarbeit im Bereich des
Bauhofs erläutert Fachdienstleiter Naujock, dass es eine solche interkommunale Zusammenarbeit
insbesondere bzgl. der Gasausschreibungen gemeinsam mit der Stadt Elsdorf sowie bzgl. des
Winterdienstes gemeinsam mit dem Rhein-Erft-Kreis gebe.
Fachdienst 4 – Schule, Bildung und Jugend
Fachdienstleiter Brunken erläutert anhand einer Kurzdarstellung die verschiedenen Aufgaben- und
Themenbereiche des Fachdienstes 4. Die Auflistung ist der Niederschrift als Anlage 1 beigefügt.
Zum Stichwort „interkommunale Zusammenarbeit“ führt er aus, dass eine solche immer da
angestrebt werde, wo es Sinn mache; ein eigenständiges Jugendamt – unabhängig vom RheinErft-Kreis – sei aber insbesondere richtig und sinnvoll, weil das städtische Jugendamt viel näher
dran sei an den Sachverhalten vor Ort.
Herr vom Berg stellt für die Grünen-Fraktion fest, dass beim Thema Bildung und Jugendamt nicht
gespart werden dürfe, weil durch die Arbeit in diesen Bereichen Kosten an anderer Stelle
verhindert würden. Ziel müsse eher sein, noch mehr Mittel bereit zu stellen, um noch mehr
Maßnahmen umsetzen zu können.
Herr Giesen stellt seitens der FWG-Fraktion ebenfalls fest, dass die Streichung von Leistungen
hier zu Ausgaben in anderen Bereichen führen würde.
Herr Becker erklärt im Namen der CDU-Fraktion, dass die Themen Bildung und Schule für die
CDU eine heilige Kuh darstellen. Er begrüßt das Ziel, möglichst viele Fördertöpfe „anzuzapfen“.
Herr Coumanns schließt sich seitens der SPD-Fraktion seinen Vorrednern an.
Fachdienst 5 – Stadtplanung, Bauordnung, Wirtschaftsförderung
Stellvertretender Fachdienstleiter Schmitz stellt anhand einer Präsentation die wesentlichen
Tätigkeitsfelder des Fachdienstes 5 dar. Diese Präsentation ist der Niederschrift als Anlage 2
beigefügt.
Herr vom Berg dankt seitens der Grünen-Fraktion für den Vortrag und stellt fest, dass er im
Fachdienst 5 keine Einsparpotentiale erkennen könne. Er regt aber an, soweit möglich noch mehr
Fördergelder zu generieren.
Beschluss der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 27.06.2017
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Herr Coumanns erklärt im Namen der SPD-Fraktion, dass Stadtentwicklung
Wirtschaftsförderung Bereiche seien, bei denen Einsparungen keinen Sinn machen würden.
und
Herr Giesen führt im Namen der FWG-Fraktion aus, dass man ebenfalls keine
Kürzungsmöglichkeiten erkenne; dies sei insbesondere beim Ziel des Strukturwandels für die
Stadt Bedburg nicht zielführend.
Herr Becker weist darauf hin, dass auch die CDU-Fraktion grundsätzlich keine
Einsparmöglichkeiten habe feststellen können. Im Nachgang zum Vortrag des Fachdienstes 6 regt
er an, dass man sich rechtzeitig Gedanken über den Verkauf städtischer Immobilien machen solle;
in diesem Zusammenhang stellt er Überlegungen zur Gründung einer städtischen
Immobiliengesellschaft in den Raum. Als wichtig erachte man seitens der CDU-Fraktion als
Einnahmequelle weiterhin den Verkauf von Baugrundstücken. Zudem begrüßt er die
Überlegungen zur Realisierung weiterer Gewerbeflächen – ggf. im Bereich hinter dem Windpark;
auch den Ausbau der Windenergie befürworte man.
Bürgermeister Solbach erklärt bzgl. der Immobiliengesellschaft, dass man sich in Gesprächen
über die mögliche Gründung einer Wohnungsbaugesellschaft befinde. Hinsichtlich weiterer
Gewerbeflächen führt er aus, dass das Gebiet neben der Autobahn 61 derzeit die einzige Fläche
sei, die durch die Bezirksregierung als möglich und genehmigungsfähig im
Gewerbeflächenentwicklungsplan des Rhein-Erft-Kreises angesehen werde.
Fachdienstleiter Naujock weist bzgl. der Nachfrage zu möglichen Immobilienverkäufen darauf hin,
dass den Unterlagen über den Fachdienst 6 bereits eine entsprechende Auflistung entnommen
werden könne.
Bürgermeister Solbach weist allgemein darauf hin, dass bisher nur drei Vorschläge zur
Haushaltskonsolidierung aus dem letzten Haupt- und Finanzausschuss vom 21.03.2017
resultieren würden.
Herr Coumanns erklärt, dass die bisher unterbreiteten Konsolidierungsvorschläge bzw. die
dahinter stehenden freiwilligen Leistungen durch die Politik als sinnvoll bewertet worden seien. Er
erachtet es als wichtig und zielführend, verstärkt die Einnahmenseite zu betrachten und zu
verbessern. Er regt an, über eine zentrale Stelle nachzudenken, die Fördermittel für die Stadt
generiere.
Fachdienst 3 – Ordnung und Soziales (Bereich Soziales)
Fachdienstleiterin Claßen stellt unter Verweis auf die der Sitzungsvorlage beigefügten Unterlagen
des Fachdienstes 3 fest, dass die Sozialleistungen gesetzlich vorgegeben seien und daher kaum
zu beeinflussen. Hinsichtlich der Bearbeitung des Asylbewerberleistungsgesetzes weist sie darauf
hin, dass die Entwicklung der Flüchtlingszahlen nicht konkret eingeschätzt werden könne und
daher in diesem Bereich ein weiterer Mitarbeiter eingestellt worden sei.
Bezüglich der Produktgruppe ‚Soziale Einrichtungen‘ erklärt Fachdienstleiterin Claßen, dass hier
zwei Mitarbeiter täglich alle Flüchtlingsunterkünfte abfahren und auf Schäden kontrollieren bzw.
bei Problemen unterstützen. Einsparmöglichkeiten seien grundsätzlich bei den Zuschüssen nach
den sog. Wohlfahrtsförderungsrichtlinien gegeben.
Herr vom Berg verweist darauf, dass aus Sicht der Grünen-Fraktion die Fördermittel für die
Vereine gestrichen werden könnten.
Herr Coumanns führt für die SPD-Fraktion aus, dass man kein Einsparpotential erkennen könne.
Herr Becker erklärt seitens der CDU-Fraktion, dass über mögliche Personaleinsparungen
gegebenenfalls im Rahmen der Haushaltsberatungen noch einmal gesprochen werden könne.
Beschluss der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 27.06.2017
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Allgemeine Beratung
Bürgermeister Solbach wirft gegenüber
Beschlussvorschlag angestrebt werden soll.
dem
Ausschuss
die
Frage
auf,
welcher
Herr Niepel verweist darauf, dass es wohl für die Zukunft nicht realistisch sei, in allen Ortsteilen
den gleichen Status Quo aus 1975 mit Sportplätzen, Schulen, etc. allerorten zu erhalten.
Herr Speuser fragt bzgl. des Außendienstes der Ordnungsverwaltung nach, ob die Einnahmen der
neuen Mitarbeiter die Personalkosten decken würden. Fachdienstleiterin Claßen erläutert, dass
ein Verwarngeld immer nur einmal verhängt werden könne. Die Aufgaben der Kollegen seien aber
sehr viel umfangreicher und beträfen nicht nur die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Die
darüber hinaus gehenden Kontrollen sollen vielmehr auch zu einem besseren Sicherheitsgefühl
der Bürger beitragen. Abschließend weist Fachdienstleiterin Claßen darauf hin, dass infolge einer
Gesetzesänderung, die einen „größeren“ Bußgeldrahmen ermögliche, aktuell die Bußgeldordnung
überarbeitet werde.
Herr Giesen bekräftigt seitens der FWG-Fraktion das Vorhaben, die Bußgeldordnung nach „oben“
anzupassen.
Herr Coumanns schlägt bzgl. möglicher Immobilienverkäufe vor, u.a. die ehemaligen
Flüchtlingsunterkünfte an der Herderstraße und an der Butterstraße zu veräußern.
Frau Brings stellt fest, dass man aus ihrer Sicht in vielen Aufgabenbereichen bereits an der
„unteren“ Grenze liege, wo keine Einsparungen mehr möglich seien.
Herr Becker regt im Namen der CDU-Fraktion an, jedem Fachdienst im Bereich der freiwilligen
Leistungen eine Ausgabenverringerung um 3 % als Ziel vorzugeben.
Herr Wolfgang Merx schlägt vor, die interkommunale Zusammenarbeit zwecks Einsparung bei den
Personalkosten auszubauen. Bürgermeister Solbach erklärt, dass dies – soweit rechtlich möglich
und sachlich sinnvoll – immer angestrebt werde.
Herr Speuer regt an, die Einsparziele durch die Fachdienste selbst vorgeben zu lassen.
Herr Coumanns führt hinsichtlich des Vorschlages von Herrn Becker bzgl. einer prozentualen
Vorgabe aus, dass bei einer solchen „Rasenmäher-Methode“ die Verantwortung wieder auf die
Verwaltung abgedrückt werde und dies nicht der richtige Weg sein könne.
Auf Vorschlag von Herrn Becker besteht schließlich Einvernehmen, die Sitzung zu unterbrechen,
damit die Fraktionsvorsitzenden und der Bürgermeister möglichst eine einvernehmliche
Beschlussfassung herbeiführen können.
Sitzungsunterbrechung zwischen 21:06 Uhr und 21:36 Uhr.
Bürgermeister Solbach fasst sodann die wesentlichen besprochenen Ziele zusammen:
- Versuch, die städtischen Immobilien Herderstraße, Butterstraße sowie Lindenstraße 34 aktiv zu
vermarkten
- Anhebung des Bußgeldkataloges
- Vierteljährliches Controlling in den Fachdiensten, um die Einhaltung des Budgets oder
Haushaltsverbesserungen anstreben zu können
Herr Becker regt ergänzend an, bei den freiwilligen Leistungen eine Zielvorgabe von 2 %
aufzuerlegen.
Herr Giesen und Herr Coumanns halten die Vorgabe einer konkreten Zielmarke für schwierig. Herr
Coumanns regt an, zunächst das vorgesehene Reporting abzuwarten.
Beschluss der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 27.06.2017
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Bürgermeister Solbach schlägt vor, eine Zielmarke gegebenenfalls im Rahmen der nächsten
Haushaltsberatungen festzulegen.
Kämmerer Baum erläutert, dass eine Zielvorgabe sachlich begründet sein sollte und dazu
zunächst noch einige maßgebende „Leitplanken“ durch die Politik vorgegeben werden sollten. So
sollte aus seiner Sicht u.a. festgelegt werden, ob eine Zielmarke nur im Bereich der
Aufwendungen realisiert werden soll oder unter Umständen auch durch die Erhöhung der
Einnahmen.
Herr Heinz-Gerd Schmitz erklärt, dass das Gesamtziel 2 % heißen könne, dass hierzu aber ein
Fachdienst z.B. 4 % Einsparung beitragen könne und ein anderer Fachdienst entsprechend
weniger.
Herr Coumanns regt nochmals an, zunächst ins Controlling einzusteigen, und dann eine
Zielvorgabe festzulegen.
Kämmerer Baum verweist bzgl. des Vorschlages einer Zielmarke von 2 % darauf, dass dies von
der Kommunalaufsicht auch so aufgefasst werden könnte, dass die Stadt Bedburg 98 % der
freiwilligen Leistungen unangetastet lasse.
Die Sitzung wird zwischen 22:10 Uhr und 22:16 Uhr nochmals einvernehmlich unterbrochen.
Herr Becker trägt sodann vor, dass im Rahmen des ersten vierteljährlichen Controllings ein
Einsparpotential in Form einer Quote, eines Festbetrages oder einer bestimmten Maßnahme
festgelegt werden solle. Hierüber besteht sodann Einvernehmen und es wird zur
Beschlussfassung übergeleitet.
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt infolge der Beratungen in den Sitzungen vom
21.03.2017 sowie vom 27.06.2017, folgende Maßnahmen bei der Aufstellung des Haushaltsplans
2018 bzw. bei der Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes zur Hebung des
Konsolidierungspotentials zu berücksichtigen:
- Reduzierung der dienstfreien Tage an Karneval (FD 1)
- Anpassung der Verwaltungsgebühren (FD 2)
- Einführung einer Wett- und Sexsteuer (FD 2)
- Vermarktung bzw. Verkauf der Immobilien „Herderstraße“ und „Butterstraße“ (ehem.
Flüchtlingsunterkünfte) sowie Lindenstraße 34 (FD 6)
- Überarbeitung des Buß- und Verwarngeldkataloges (FD 3)
- Einführung eines vierteljährlichen Controllings in den Fachdiensten zur Überwachung der
Budgets bzw. zur Ableitung von Haushaltsverbesserungen
Darüber hinaus beauftragt der Haupt- und Finanzausschuss die Verwaltung, dem Ausschuss bis
zum Jahresende 2017 (also bis zum Beschluss über den Haushalt 2018/2019) infolge des ersten
vierteljährlichen Controllings hinsichtlich der freiwilligen Leistungen eine Zielmarke
(„Einsparpotential“) entweder in Form einer Quote bzw. eines Festbetrages oder in Form eines
Maßnahmenbeschlusses vorzuschlagen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
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