Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
28 kB
Datum
19.06.2018
Erstellt
04.06.18, 12:00
Aktualisiert
04.06.18, 12:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
X Öffentliche Sitzung
Datum:
VL 8/2018
02.05.2018
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde
19.06.2018
Zustimmung zu geführten/organisierten Wanderungen des Eifelvereins (Veranstaltungen)
Sachbearbeiter/in: Frau Schmitz
Tel.: 02251 - 15 182
Abt.: 60.3
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Naturschutzbeirat macht von seinem Widerspruchsrecht gegen die beabsichtigte Erteilung der
Befreiung nach § 67 Abs. 1 BNatSchG i.V.m. § 75 Abs. 1 LNatSchG NRW in dem vorgenannten
Verfahren keinen Gebrauch.
Begründung:
Einzelheiten zur beabsichtigten Befreiung:
Antragsbezeichnung:
Antrag auf Zustimmung zu Wanderungen
des Eifelvereins
Lage / Flurbezeichnung:
Im gesamten Kreisgebiet
Kurzbeschreibung des Vorhabens:
Verschiedene geführte/organisierte
Wanderungen auf vorhandenen und
ausgewiesenen Wanderwegen
Betroffenes Schutzgebiet:
Natur- und Landschaftsschutzgebiete im
Kreisgebiet
Betroffenes Verbot:
Verbot in allen Landschaftsplänen,
Veranstaltung jeder Art durchzuführen
Eingriffsregelung:
entfällt
Artenschutzrechtliche Belange:
entfällt
Vorgesehene Nebenbestimmungen:
s. Entwurf der Zustimmung
Anlagen:
Entwurf der Zustimmung
Bemerkungen:
Die Zustimmung beruht auf einer Anfrage
des Eifelvereins, ob ihre Wanderungen dem
-2Veranstaltungsverbot unterliegen. Da auch
Wanderungen auf Wegen Veranstaltungen
im Sinne der Landschaftspläne sind, ist eine
Zustimmung erforderlich.
Eine über den Gemeingebrauch
hinausgehende Nutzung ist hier nicht
gegeben.
Abteilungsleiter/in:
Teamkoordinator/in:
Sachbearbeiter/in:
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)