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Beschlussvorlage LB (Antrag auf Genehmigung der Aufstellung von Hinweisschildern im Rahmen der Naturparkprojekte Kommunale.Schätze und Baum.Schätze)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
39 kB
Datum
19.06.2018
Erstellt
04.06.18, 12:00
Aktualisiert
04.06.18, 12:00
Beschlussvorlage LB (Antrag auf Genehmigung der Aufstellung von Hinweisschildern im Rahmen der Naturparkprojekte Kommunale.Schätze und Baum.Schätze) Beschlussvorlage LB (Antrag auf Genehmigung der Aufstellung von Hinweisschildern im Rahmen der Naturparkprojekte Kommunale.Schätze und Baum.Schätze) Beschlussvorlage LB (Antrag auf Genehmigung der Aufstellung von Hinweisschildern im Rahmen der Naturparkprojekte Kommunale.Schätze und Baum.Schätze)

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Kreis Euskirchen Der Landrat X Öffentliche Sitzung Datum: VL 10/2018 25.05.2018 Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 19.06.2018 Antrag auf Genehmigung der Aufstellung von Hinweisschildern im Rahmen der Naturparkprojekte Kommunale.Schätze und Baum.Schätze Sachbearbeiter/in: Frau Schmitz Tel.: 02251 - 15 182 Abt.: 60.3 Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Naturschutzbeirat macht von seinem Widerspruchsrecht gegen die beabsichtigte Erteilung der Befreiung nach § 67 Abs. 1 BNatSchG i.V.m. § 75 Abs. 1 LNatSchG NRW in dem vorgenannten Verfahren keinen Gebrauch. Begründung: Einzelheiten zur beabsichtigten Befreiung: Antragsbezeichnung: Antrag auf Genehmigung der Aufstellung von Hinweisschildern im Rahmen des Projektes Naturpark.2018.NRW an Baum.Schätzen (10 Schilder) und Kommunalen.Schätzen (3 Schilder) Lage / Flurbezeichnung: s. beigefügte Karten Kurzbeschreibung des Vorhabens: Der Naturpark Nordeifel e.V. ist Träger des Förderprojektes im Rahmen des nordrheinwestfälischen Wettbewerbs Naturpark.2018.NRW mit Förderung des Umweltministeriums NRW. Das Förderprojekt gliedert sich in drei verschieden Bausteine: 1. Kommunale.Schätze 2. Baum.Schätze 3. Ruhe.Schätze In den Projektbausteinen -2Kommunale.Schätze und Baum.Schätze wurden u.a. Info-Tafeln entwickelt, die am bzw. in der näheren Umgebung des jeweiligen Schatzes aufgestellt werden sollen. Für den Baustein Ruhe.Schätze wird nach Abstimmung der Aufstellorte ein gesonderter Antrag gestellt. Es sollen vorwiegend an den Orten der Kommunalen.Schätze neu gestaltete Ruhebänke aufgestellt werden. Betroffenes Schutzgebiet: Kommunale.Schätze: 1: LP Blankenheim, NSG 2.1-1 2: LP Nettersheim, NSG 2.1-5 3: LP Schleiden, NSG 2.1.1-12 Baum.Schätze: 1 Königseiche bei Arloff: LSG 2.2-5, LP Bad Münstereifel 2 Süntelbuche Blankenheimerdorf: ND 2.3-3 im NSG 2.1-6, LP Blankenheim 3 Elsbeere Ripsdorf: ND 2.3-10 im LSG 2.26, LP Blankenheim 4 Linde in Hellenthal: kein Schutzgebiet, LP Hellenthal 5 Lindenalle Fortshaus Platiß: ND 2.3-2 im LSG 2.2-1, LP Hellenthal 6 1000-jährige Eiche Burgfey: ND 2.3-1 im LSG 2.2-2, LP Mechernich 7 Baum in Nettersheim: kein Schutzgebiet, LP Nettersheim 8 Eiche in Malsbenden: ND 2.3.1-8 im LSG 2.2.1-13, LP Schleiden 9 Eiche Scheckenbachtal: NSG 2.1.1-12, LP Schleiden Betroffenes Verbot: Verbot, bauliche Anlagen zu errichten Eingriffsregelung: Nicht betroffen, keine erhebliche Beeinträchtigung durch das Aufstellen der Schilder Artenschutzrechtliche Belange: Nicht erkennbar betroffen Vorgesehene Nebenbestimmungen: 1. Die Aufstellung der Schilder ist bis Ende 2018 abzuschließen. 2. Flächen in Naturschutzgebieten dürfen nur in dem für die Aufstellung der Schilder unbedingt erforderlichen Umfang betreten werden. 3. Ein Befahren mit Geräten ist nur in dem für die Aufstellung der Schilder erforderlichen Umfang zulässig. 4. Durch das Aufstellen der Schilder und den evtl. Einsatz von Maschinen/Geräten dürfen der vorhandene Baumbestand -3- 5. 6. 7. 8. 9. und sonstige Gehölze nicht beschädigt oder beeinträchtigt werden. Die Schilder sind mit Schraubfundament zu befestigen. Sofern der Untergrund dies nicht zulässt, sind die Schilder mit einem kleinen Betonfundament zu befestigen, dass durch Bodenmaterial zu überdecken ist. Sollten sich bei der Bauausführung Eingriffe in die Landschaft oder weitere unzulässige Maßnahmen als notwendig erweisen, so ist eine erneute Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde erforderlich. Einen Monat nach Fertigstellung der Arbeiten ist der Unteren Naturschutzbehörde eine Fotodokumentation der Maßnahmenumsetzung vorzulegen. Nach § 36 Abs. 2 Nr. 5 Verwaltungsverfahrensgesetz NRW ergeht die Befreiung / Ausnahme mit dem Vorbehalt der nachträglichen Aufnahme, Änderung oder Ergänzung von Nebenbestimmungen, soweit es im Interesse des Natur- und Landschaftsschutzes erforderlich ist. Die Befreiung / Ausnahme wird gemäß § 36 Abs. 2 Nr. 3 Verwaltungsverfahrensgesetz NRW auf Widerruf erteilt. Anlagen: Antrag mit Kartenausschnitten Bemerkungen: Vertreter des Naturparks werden den Antrag und die Planungen zum Projektbaustein Ruhe.Schätze in der Sitzung erläutern. Abteilungsleiter/in: Teamkoordinator/in: Sachbearbeiter/in: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)