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Beschlussvorlage GB (Durchführung der Sozialhilfe im Kreis Euskirchen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) hier: Rücknahme der Heranziehung der kreisangehörigen Kommunen zur Durchführung der Aufgaben der Sozialhilfe)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
140 kB
Datum
11.07.2018
Erstellt
29.05.18, 18:00
Aktualisiert
29.05.18, 18:00
Beschlussvorlage GB (Durchführung der Sozialhilfe im Kreis Euskirchen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII)
hier: Rücknahme der Heranziehung der kreisangehörigen Kommunen zur Durchführung der Aufgaben der Sozialhilfe) Beschlussvorlage GB (Durchführung der Sozialhilfe im Kreis Euskirchen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII)
hier: Rücknahme der Heranziehung der kreisangehörigen Kommunen zur Durchführung der Aufgaben der Sozialhilfe) Beschlussvorlage GB (Durchführung der Sozialhilfe im Kreis Euskirchen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII)
hier: Rücknahme der Heranziehung der kreisangehörigen Kommunen zur Durchführung der Aufgaben der Sozialhilfe) Beschlussvorlage GB (Durchführung der Sozialhilfe im Kreis Euskirchen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII)
hier: Rücknahme der Heranziehung der kreisangehörigen Kommunen zur Durchführung der Aufgaben der Sozialhilfe)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat V 429/2018 29.05.2018 Datum: X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Soziales und Gesundheit 07.06.2018 Kreisausschuss 04.07.2018 Kreistag 11.07.2018 Durchführung der Sozialhilfe im Kreis Euskirchen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) hier: Rücknahme der Heranziehung der kreisangehörigen Kommunen zur Durchführung der Aufgaben der Sozialhilfe Sachbearbeiter/in: Herr Klein Tel.: (02251) 15 563 Abt.: GB IV/50 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Produkt: Zeile: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Produkt: Zeile: Kreiskämmerer Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag beschließt: 1. Die Satzung vom 29.12.2004 zur Übertragung von Aufgaben der Sozialhilfe auf die kreisangehörigen Kommunen wird mit Wirkung zum Ablauf des 31.12.2019 aufgehoben. 2. Spätestens zum 01.01.2020 werden im Kreisgebiet drei Sozialleistungsstandorte in -2-  Euskirchen (zuständig für Euskirchen, Weilerswist und Bad Münstereifel),  Mechernich (zuständig für Mechernich und Zülpich) und  Schleiden (zuständig für Schleiden, Kall, Hellenthal, Dahlem, Blankenheim und Nettersheim) gebildet. 3. Die Verwaltung tritt mit den Kommunen in entsprechende Vorbereitungs- und Personalgespräche ein. Begründung: In der Sozialkonferenz am 05.05.2017 wurde vor dem Hintergrund verschiedener problematischer Entwicklungen, die nach Prüfungen des Bundesrechnungshofes, der Rechnungsprüfung sowie der Fachaufsicht des Kreises zu Tage getreten waren, vereinbart, unter Beteiligung des Kreises und der kreisangehörigen Kommunen eine Arbeitsgruppe zum Thema „Delegierte Leistungen“ einzurichten. Ursprüngliches Ziel war ein weiterer Ausbau und eine Stärkung der Interkommunalen Zusammenarbeit durch die Bildung einiger weniger Standorte im Kreisgebiet (jeweils mit tragfähiger Personal- und Sachausstattung), um die notwendigen qualitativen Optimierungen und einzuhaltenden Anforderungen im Bereich der delegierten Aufgaben des SGB XII vornehmen zu können. Im Rahmen dieser Arbeitsgruppe wurden verschiedene Konstellationen diskutiert, die die Entwicklungen in laufenden Ausräumungsverfahren, die vorliegenden Anforderungen des Bundesrechnungshofes in Bezug auf ein Internes Kontrollsystem und weiterer Standards bei den Prozess- bzw. Arbeitsabläufen berücksichtigten. Im Ergebnis gelangte die Arbeitsgruppe zu dem Ergebnis, dass ausschließlich die Rücknahme der Heranziehung zielführend sei. Dabei wurde mit den Städten und Gemeinden einvernehmlich geplant, dass der Kreis Euskirchen wieder die Durchführung der Aufgaben nach dem SGB XII vollumfänglich übernimmt und im Kreisgebiet drei Standorte gebildet werden, die sich an den bereits vorhandenen Standorten des Jobcenters EU-aktiv orientieren, um so entsprechende „Sozialleistungszentren" bilden zu können. Aufgrund der im Südkreis bereits vorhandenen und gut funktionierenden Interkommunalen Zusammenarbeit bildet zumindest vorerst der Standort Schleiden (statt Kall) hier eine Ausnahme. Demgemäß war die ursprüngliche Idee, die Stadt Schleiden im Rahmen einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit der Aufgabenwahrnehmung zu beauftragen, sodass sich im Ergebnis im Südkreis keine Veränderungen, insbesondere hinsichtlich der Bediensteten der Stadt Schleiden, ergeben hätten. Die hierzu notwendige Genehmigung der Bezirksregierung wurde jedoch aus nachvollziehbaren rechtlichen Gründen bereits in entsprechenden Vorgesprächen abgelehnt. Somit muss auch für den Südkreis die Heranziehung zurückgenommen werden und die künftig dort tätigen Sachbearbeiter*innen werden - wie in den beiden anderen Standorten - ebenfalls Bedienstete des Kreises sein. Aufgrund notwendiger Vorlaufzeiten für organisatorische Maßnahmen, Personalrekrutierung und einarbeitung, ist prinzipiell ein Wechsel zum 01.01.2020 vorgesehen. Da zu diesem Zeitpunkt der geplante Kreishausanbau noch nicht fertiggestellt sein wird, ist es notwendig für den entsprechenden Übergangszeitraum Räumlichkeiten anzumieten, in denen die Mitarbeiter*innen für den Standort Euskirchen Platz finden, soweit eine Unterbringung im Rathaus der Stadt Euskirchen für diesen Zeitraum nicht möglich ist. -3- Hierzu werden nach der Beschlussfassung zeitnah entsprechende Gespräche geführt. Für den Standort Mechernich sind entsprechend der dort zukünftig Dienst leistenden Mitarbeiter/innen ebenfalls Räumlichkeiten zu mieten. Für den Standort Schleiden ist die Anmietung von Räumen im Rathaus vorgesehen. Ferner wird sehr kurzfristig mit den Kommunen und in der Folge mit deren in Betracht kommenden Beschäftigten in Gespräche über die Frage von Personalwechseln zum Kreis eingetreten werden, damit ein entsprechendes Personaltableau erstellt werden kann. Dann noch offene Stellen müssen frühzeitig ausgeschrieben werden, damit vor allem im Hinblick auf Kündigungsfristen keine Verzögerungen bei den Stellenbesetzungen eintreten. Der zeitliche Vorlauf ergibt sich aus dem Umstand, dass Einarbeitungen erfolgen müssen, um den Dienstbetrieb bei Übergang der Aufgabe an den Kreis gewährleisten zu können. Sofern sich jedoch Umstände ergeben oder Entwicklungen abzeichnen, die eine Aufhebung der o. g. Satzung zu einem früheren Zeitpunkt ganz oder teilweise notwendig erscheinen lassen, wäre dies durch einen neuen Beschluss herbeizuführen. Um eine ordnungsgemäße Sachbearbeitung sicherzustellen, ist wegen der qualitativen Verdichtung der Arbeitsprozesse im Bereich des SGB XII schon seit längerem eine Reduzierung des Fallzahlenschlüssels von bislang 130 Fällen pro Sachbearbeiter*in auf künftig 110 Fälle diskutiert worden. Eine diesbezügliche Umsetzung erscheint in diesem Zusammenhang sinnvoll und führt im Hinblick auf die Anzahl der allein mit der Sachbearbeitung befassten Bediensteten zu einem Bedarf von 19 Vollzeitäquivalenten. Kommune Bad Münstereifel Euskirchen Mechernich Nettersheim Schleiden ** Weilerswist Zülpich Fallzahlen 184 825 258 48 496 124 176 IST-Stellenanteile* 1,90 6,71 2,04 0,50 4,62 1,50 1,70 Soll (:130) 1,42 6,35 1,98 0,37 3,82 0,95 1,35 Soll (:110) 1,67 7,50 2,35 0,44 4,51 1,13 1,60 2111 18,97 16,24 19,19 * Angaben der Kommunen ** inkl. der Kommunen Blankenheim, Dahlem, Hellenthal, Kall und Schleiden Wegen der notwendigen Implementierung eines Internen Kontrollsystems (u.a. Forderung des Bundesrechnungshofes) - dies wurde wegen der im Raum stehenden Aufhebung der Heranziehungssatzung bei den Kommunen bisher nicht etabliert und hätte auch dort zu einer Stellenmehrung geführt - , der Einführung eines Controllings mit dem Ziel verbesserter Prozesssteuerungen sowie der am jeweiligen Standort vorzunehmenden Leitungsaufgaben wird derzeit geprüft, in welchem Umfang weitere Stellenanteile für die genannten Themenfelder notwendig werden. Hierzu wird es in der nächsten Sitzungsrunde ggf. eine ergänzende Vorlage geben. Da sich aufgrund erster Gespräche mit den Kommunen abzeichnet, dass vor allem im Hinblick auf die Übernahme von Personal der nicht unerhebliche Übergangszeitraum bis zum 01.01.2020 zu Problemen führen kann, ist es unter Umständen erforderlich, auch schon vor diesem Zeitpunkt die o. g. Satzung ganz oder teilweise, d. h. in einem gestuften Verfahren, aufzuheben. In diesem Fall würde eine gesonderte Vorlage mit entsprechender Beschlussfassung erstellt. -4Die Verwaltung beabsichtigt zudem, in der nächsten Sitzungsrunde einen Nachtrag zum Stellenplan 2018 vorzulegen, um frühzeitig auf Personalfluktuationen oder andere Entwicklungen in den Kommunen, die sich bereits vor Inkrafttreten der Satzungsaufhebung ergeben, reagieren zu können und insofern handlungsfähig zu sein. gez. Rosenke Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)