Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
140 kB
Datum
11.07.2018
Erstellt
29.05.18, 18:00
Aktualisiert
29.05.18, 18:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 429/2018
29.05.2018
Datum:
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales und Gesundheit
07.06.2018
Kreisausschuss
04.07.2018
Kreistag
11.07.2018
Durchführung der Sozialhilfe im Kreis Euskirchen nach dem Zwölften Buch
Sozialgesetzbuch (SGB XII)
hier: Rücknahme der Heranziehung der kreisangehörigen Kommunen zur Durchführung der
Aufgaben der Sozialhilfe
Sachbearbeiter/in: Herr Klein
Tel.: (02251) 15 563
Abt.: GB IV/50
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Produkt:
Zeile:
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Produkt:
Zeile:
Kreiskämmerer
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag beschließt:
1. Die Satzung vom 29.12.2004 zur Übertragung von Aufgaben der Sozialhilfe auf die
kreisangehörigen Kommunen wird mit Wirkung zum Ablauf des 31.12.2019 aufgehoben.
2. Spätestens zum 01.01.2020 werden im Kreisgebiet drei Sozialleistungsstandorte in
-2-
Euskirchen (zuständig für Euskirchen, Weilerswist und Bad Münstereifel),
Mechernich (zuständig für Mechernich und Zülpich) und
Schleiden (zuständig für Schleiden, Kall, Hellenthal, Dahlem, Blankenheim und
Nettersheim)
gebildet.
3. Die Verwaltung tritt mit den Kommunen in entsprechende Vorbereitungs- und Personalgespräche
ein.
Begründung:
In der Sozialkonferenz am 05.05.2017 wurde vor dem Hintergrund verschiedener problematischer
Entwicklungen, die nach Prüfungen des Bundesrechnungshofes, der Rechnungsprüfung sowie der
Fachaufsicht des Kreises zu Tage getreten waren, vereinbart, unter Beteiligung des Kreises und der
kreisangehörigen Kommunen eine Arbeitsgruppe zum Thema „Delegierte Leistungen“ einzurichten.
Ursprüngliches Ziel war ein weiterer Ausbau und eine Stärkung der Interkommunalen
Zusammenarbeit durch die Bildung einiger weniger Standorte im Kreisgebiet (jeweils mit tragfähiger
Personal- und Sachausstattung), um die notwendigen qualitativen Optimierungen und einzuhaltenden
Anforderungen im Bereich der delegierten Aufgaben des SGB XII vornehmen zu können.
Im Rahmen dieser Arbeitsgruppe wurden verschiedene Konstellationen diskutiert, die die
Entwicklungen in laufenden Ausräumungsverfahren, die vorliegenden Anforderungen des
Bundesrechnungshofes in Bezug auf ein Internes Kontrollsystem und weiterer Standards bei den
Prozess- bzw. Arbeitsabläufen berücksichtigten. Im Ergebnis gelangte die Arbeitsgruppe zu dem
Ergebnis, dass ausschließlich die Rücknahme der Heranziehung zielführend sei.
Dabei wurde mit den Städten und Gemeinden einvernehmlich geplant, dass der Kreis Euskirchen
wieder die Durchführung der Aufgaben nach dem SGB XII vollumfänglich übernimmt und im
Kreisgebiet drei Standorte gebildet werden, die sich an den bereits vorhandenen Standorten des
Jobcenters EU-aktiv orientieren, um so entsprechende „Sozialleistungszentren" bilden zu können.
Aufgrund der im Südkreis bereits vorhandenen und gut funktionierenden Interkommunalen
Zusammenarbeit bildet zumindest vorerst der Standort Schleiden (statt Kall) hier eine Ausnahme.
Demgemäß war die ursprüngliche Idee, die Stadt Schleiden im Rahmen einer öffentlich-rechtlichen
Vereinbarung mit der Aufgabenwahrnehmung zu beauftragen, sodass sich im Ergebnis im Südkreis
keine Veränderungen, insbesondere hinsichtlich der Bediensteten der Stadt Schleiden, ergeben
hätten. Die hierzu notwendige Genehmigung der Bezirksregierung wurde jedoch aus
nachvollziehbaren rechtlichen Gründen bereits in entsprechenden Vorgesprächen abgelehnt. Somit
muss auch für den Südkreis die Heranziehung zurückgenommen werden und die künftig dort tätigen
Sachbearbeiter*innen werden - wie in den beiden anderen Standorten - ebenfalls Bedienstete des
Kreises sein.
Aufgrund notwendiger Vorlaufzeiten für organisatorische Maßnahmen, Personalrekrutierung und einarbeitung, ist prinzipiell ein Wechsel zum 01.01.2020 vorgesehen. Da zu diesem Zeitpunkt der
geplante Kreishausanbau noch nicht fertiggestellt sein wird, ist es notwendig für den entsprechenden
Übergangszeitraum Räumlichkeiten anzumieten, in denen die Mitarbeiter*innen für den Standort
Euskirchen Platz finden, soweit eine Unterbringung im Rathaus der Stadt Euskirchen für diesen
Zeitraum nicht möglich ist.
-3-
Hierzu werden nach der Beschlussfassung zeitnah entsprechende Gespräche geführt.
Für den Standort Mechernich sind entsprechend der dort zukünftig Dienst leistenden Mitarbeiter/innen
ebenfalls Räumlichkeiten zu mieten. Für den Standort Schleiden ist die Anmietung von Räumen im
Rathaus vorgesehen.
Ferner wird sehr kurzfristig mit den Kommunen und in der Folge mit deren in Betracht kommenden
Beschäftigten in Gespräche über die Frage von Personalwechseln zum Kreis eingetreten werden,
damit ein entsprechendes Personaltableau erstellt werden kann. Dann noch offene Stellen müssen
frühzeitig ausgeschrieben werden, damit vor allem im Hinblick auf Kündigungsfristen keine
Verzögerungen bei den Stellenbesetzungen eintreten. Der zeitliche Vorlauf ergibt sich aus dem
Umstand, dass Einarbeitungen erfolgen müssen, um den Dienstbetrieb bei Übergang der Aufgabe an
den Kreis gewährleisten zu können.
Sofern sich jedoch Umstände ergeben oder Entwicklungen abzeichnen, die eine Aufhebung der o. g.
Satzung zu einem früheren Zeitpunkt ganz oder teilweise notwendig erscheinen lassen, wäre dies
durch einen neuen Beschluss herbeizuführen.
Um eine ordnungsgemäße Sachbearbeitung sicherzustellen, ist wegen der qualitativen Verdichtung
der Arbeitsprozesse im Bereich des SGB XII schon seit längerem eine Reduzierung des
Fallzahlenschlüssels von bislang 130 Fällen pro Sachbearbeiter*in auf künftig 110 Fälle diskutiert
worden. Eine diesbezügliche Umsetzung erscheint in diesem Zusammenhang sinnvoll und führt im
Hinblick auf die Anzahl der allein mit der Sachbearbeitung befassten Bediensteten zu einem Bedarf
von 19 Vollzeitäquivalenten.
Kommune
Bad Münstereifel
Euskirchen
Mechernich
Nettersheim
Schleiden **
Weilerswist
Zülpich
Fallzahlen
184
825
258
48
496
124
176
IST-Stellenanteile*
1,90
6,71
2,04
0,50
4,62
1,50
1,70
Soll (:130)
1,42
6,35
1,98
0,37
3,82
0,95
1,35
Soll (:110)
1,67
7,50
2,35
0,44
4,51
1,13
1,60
2111
18,97
16,24
19,19
* Angaben der Kommunen
** inkl. der Kommunen Blankenheim, Dahlem, Hellenthal, Kall und Schleiden
Wegen der notwendigen Implementierung eines Internen Kontrollsystems (u.a. Forderung des
Bundesrechnungshofes) - dies wurde wegen der im Raum stehenden Aufhebung der
Heranziehungssatzung bei den Kommunen bisher nicht etabliert und hätte auch dort zu einer
Stellenmehrung geführt - , der Einführung eines Controllings mit dem Ziel verbesserter
Prozesssteuerungen sowie der am jeweiligen Standort vorzunehmenden Leitungsaufgaben wird
derzeit geprüft, in welchem Umfang weitere Stellenanteile für die genannten Themenfelder notwendig
werden. Hierzu wird es in der nächsten Sitzungsrunde ggf. eine ergänzende Vorlage geben.
Da sich aufgrund erster Gespräche mit den Kommunen abzeichnet, dass vor allem im Hinblick auf die
Übernahme von Personal der nicht unerhebliche Übergangszeitraum bis zum 01.01.2020 zu
Problemen führen kann, ist es unter Umständen erforderlich, auch schon vor diesem Zeitpunkt die o.
g. Satzung ganz oder teilweise, d. h. in einem gestuften Verfahren, aufzuheben. In diesem Fall würde
eine gesonderte Vorlage mit entsprechender Beschlussfassung erstellt.
-4Die Verwaltung beabsichtigt zudem, in der nächsten Sitzungsrunde einen Nachtrag zum Stellenplan
2018 vorzulegen, um frühzeitig auf Personalfluktuationen oder andere Entwicklungen in den
Kommunen, die sich bereits vor Inkrafttreten der Satzungsaufhebung ergeben, reagieren zu können
und insofern handlungsfähig zu sein.
gez. Rosenke
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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