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Beschlussvorlage Stab (Integriertes Klimaschutzkonzept des Kreises Euskirchen (IKSK) - Klimafolgenanpassung)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
275 kB
Datum
11.07.2018
Erstellt
29.05.18, 11:00
Aktualisiert
29.05.18, 11:00

Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat V 425/2018 22.05.2018 Datum: X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Wirtsch.Förd.,Tourismus u.Konvers.Vogels. 06.06.2018 Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr 13.06.2018 Kreisausschuss 04.07.2018 Kreistag 11.07.2018 Integriertes Klimaschutzkonzept des Kreises Euskirchen (IKSK) - Klimafolgenanpassung Sachbearbeiter/in: Herr Metzemacher x Tel.: (02251) 15 977 Abt.: Stabsstelle 80 Die Vorlage berührt den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. x Produkt: Zeile: Produkt: Zeile: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Deckungsvorschlag: gez. Hessenius Kreiskämmerer Mittel wurden im Haushaltsplan 2018 unter Produkt 571 04 09, Zeile 13 eingeplant und stehen nach Rechtskraft des Haushaltes zur Verfügung. Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag beschließt, a) die Verwaltung wird beauftragt einen entsprechenden Förderantrag zur Konzepterstellung eines Klimafolgenanpassungskonzeptes vorzubereiten, -2b) das erforderliche Budget in Höhe von ca. 50.000 € zur Ko-Finanzierung aus Mitteln der Haushaltsstelle Sachkosten zur „Umsetzung des Integrierten Klimaschutzkonzeptes“ zur Verfügung zu stellen, c) die dauerhafte Einrichtung des Klimaschutzmanagements und damit Entfristung der Stelle ab 01.05.2019, d) die Fortführung eines jährlichen Sachkostenbudgets „Klimaschutz“ in Höhe von 50.000 €. Begründung: Das „Integrierte Klimaschutzkonzept“ des Kreises Euskirchen existiert bereits seit Ende des Jahres 2012 und seit dem Jahre 2014 ist ein Klimaschutzmanager mit der Umsetzung der im Konzept aufgeführten Maßnahmen befasst. Die Umsetzung des Konzeptes besteht dabei aus folgenden Kernbereichen mit einzelnen Maßnahmenkatalogen:      Informations- und Beratungsaktivitäten für Haushalte und Unternehmen im Kreisgebiet Verwaltungsbezogene Klimaschutzmaßnahmen für eigene Immobilien Mobilität Förderung von Erneuerbaren Energien Öffentlichkeits- und Netzwerkarbeit Die aktuelle Förderrichtlinie des Bundes „Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative vom 22.06.2016“ lässt für Kreise, Städte und Gemeinden mit einem „Integrierten Klimaschutzkonzept“ bis zu fünf weitere Teilkonzepte zu, die aus den Bausteinen Flächenmanagement, Mobilität, Green-IT oder eben Klimafolgenanpassung stammen können. Da das „Integrierte Klimaschutzkonzept“ des Kreises Euskirchen die Anpassung an die Folgen des Klimawandels bisher nicht thematisiert, ist die Erstellung eines solchen Konzeptes als sinnvolle Ergänzung anzusehen und zu empfehlen. Zugleich besteht ein Zugewinn darin, dass das Konzept in Absprache mit den Städten und Gemeinden des Kreises erstellt werden kann, sodass alle Beteiligten am Ende eine Basis und Grundlage für weitere Vorgehensweisen haben. Hierbei ist denkbar, dass mit Bezug zu einem neuen Teilkonzept auch Umsetzungsmaßnahmen der einzelnen Städte und Gemeinden oder des Kreises im Anschluss gefördert werden könnten, jedoch gibt es bisher keine konkreten Förderprogramme, die hier beispielhaft herangezogen werden könnten. Die nachfolgende Grafik zeigt, welche unterschiedlichen Handlungsfelder im Themenbereich Klimafolgenanpassung tangiert sind. Hieraus wird deutlich, dass es einen klaren Zusammenhang zum Themenfeld der bisherigen Klimaschutzaktivitäten gibt, da viele Themenfelder Synergieeffekte aufzeigen und eine gemeinsame gebündelte Bearbeitung notwendig machen. Zeitgleich sind die Themenfelder nicht nur von der Adaption an die Klimafolgen gebunden, sondern auch von der zwingend notwendigen Reduzierung von Treibhausgasen und damit Klimaschutzaktivitäten betroffen. Ein Beispiel dafür ist die Begrünung von Dachflächen, die nicht nur nachweislich den Wärmeverbrauch eines Gebäudes natürlich reguliert und damit positiv auf die Angestellten wirkt und gleichzeitig für finanzielle Einsparungen sorgen kann, sondern auch als Niederschlagspuffer dient und für eine verbesserte Lufthygiene sorgt. Ein weiteres Beispiel ist die Schaffung von Retentionsflächen, die neben einem natürlichen Hochwasserschutz auch eine lokale Kohlenstoffsenke darstellen kann. -3- Bei einer Informationsveranstaltung im Kreishaus am 25.04.2018, die vom Klimaschutzmanagement organisiert wurde, stellten die beiden Referenten vom Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Verbraucherschutz NRW sowie von der EnergieAgentur NRW vor, welche Auswirkungen der Klimawandel in Zukunft auf den Kreis Euskirchen und seine Städte und Gemeinden haben wird und welche Kennzahlen und Probleme gehäuft auftreten werden. Eine Meinungsumfrage unter den Anwesenden Vertretern aus den Städten und Gemeinden, Verbandsakteuren aus dem Kreis Euskirchen und Vertretern von Genehmigungsbehörden der Kreisverwaltung hat ergeben, dass es ein breites Befürworten für die weitere Vorgehensweise der Kreisverwaltung gibt und die Notwendigkeit zur Erstellung eines Klimafolgeanpassungskonzepts gesehen wird. Grundlagen der Förderung: Der Projektträger PTJ in Jülich gewährt einen Zuschuss von bis zu 50% auf die Erstellung eines Teilkonzeptes „Anpassung an den Klimawandel“. Landkreise können zusammen mit einigen oder allen kreisangehörigen Städten und Gemeinden einen Antrag einreichen. Anträge von Kreisen werden daher vom Fördermittelgeber explizit begrüßt. Zuwendungsfähige Ausgaben sind:    Sach- und Personalausgaben von fachkundigen externen Dritten, die begleitende Öffentlichkeitsarbeit (z.B. Flyer oder Workshopmaterialien), die Beteiligung der relevanten Akteure. -4- Leistungsverzeichnis eines Anpassungskonzeptes als grobes Beispiel: Das Leistungsverzeichnis wird im Vorfeld mit den Städten und Gemeinden in enger Zusammenarbeit abgestimmt und erstellt, um den Bedürfnissen und Wünschen der einzelnen Partner gerecht zu werden. Diese Vorgehensweise wurde auch auf der Informationsveranstaltung vom 25.04.2018 festgehalten. Die nachfolgend aufgelistete Gliederung kann als Grundlage und Basis für das Konzept des Kreises Euskirchen angenommen werden. Einige Inhalte werden allerdings auch vom Fördermittelgeber als obligatorisch angesehen. 1.Bestandserhebung der Betroffenheiten im Kreis Euskirchen 2.Anfälligkeiten der einzelnen Städten und Gemeinden (Welche Handlungsfelder sind für welche Stadt/Kommune besonders relevant) 3.Maßnahmenkatalog/ Maßnahmensteckbriefe 4.Kommunale Gesamtstrategie, Rolle des Kreises und der Akteure 5.Fazit und Zusammenfassung 6.Verstetigungsstrategie 6.Controlling Konzept 7.Kommunikationsstrategie Aufbau und Akteursbeteiligung: Die nachstehende Grafik zeigt symbolisch, welche Rolle die Akteursbeteiligung im Rahmen eines Klimafolgenanpassungskonzeptes spielt. Durch alle Phasen hinweg wird eine Akteursbeteiligung empfohlen, die ebenfalls mitunter als förderfähige Ausgaben geltend gemacht werden können. Die Akteure bestehen aus den einzelnen Fachabteilungen der Städte und Gemeinden, sowie den Fach- und Aufsichtsbehörden des Kreises Euskirchen. Zum anderen aus den beteiligten Organisationen, Verbänden oder Vereinen innerhalb des Kreises Euskirchen, welche unter der Grafik im Abschnitt „Begründung“ den einzelnen Handlungsfeldern zuzuordnen sind. Beispielsweise die Wasserverbände oder Landwirtschaftsvertreter, Rettungsdienste oder Forstverbände. -5- Finanzierung: Gesamtausgaben (Schätzung): 100.000 € Förderanteil von 50%: 50.000 € Eigenanteil: (finanziert aus Sachkosten Haushaltsstelle Integriertes Klimaschutzkonzept) 50.000 € Zeitplan: Eine mögliche Version des Zeitplanes ist nachfolgend dargestellt. Die Antragstellung beim Fördermittelgeber ist Anfang des nächsten Jahres erneut geöffnet. Wichtig ist, dass unverbindliche Angebote bereits angefragt werden können, sobald der Antrag eingereicht ist. Ein sonstiger Maßnahmenbeginn vor Zuwendungsbescheid ist förderschädlich. Als Maßnahmenbeginn zählt die Auftragsvergabe. Als grobe Schätzung kann angenommen werden, dass die Konzepterstellung etwa ein Jahr in Anspruch nehmen wird. -6- Zeitplanung Klimafolgenanpassungskonzept Mai - Juni 2018 8. Juni 2018 Juli Juli - September Politische Beschlüsse einholen Beratung in der Bürgermeister-Konferenz Einholung der Kooperationsvereinbarungen (Kreis/Kommunen) Erstellung des Förderantrags inklusive Antragstellung beim Fördermittelgeber Oktober - März 2019 Mögliche Auswahlzeit des Fördermittelgebers November - Januar 2019 Erstellung eines Leistungsverzeichnisses in Absprache mit den Kommunen November - Januar 2019 Mitte April 2019 Einholung von 6 Angeboten Auftragsvergabe nach Beschlussfassung durch KA und KT April - Mai 2019 Auftaktgespräch Projektlaufzeit Mai 2019 - Juni 2020 Juni 2020 Projektzeitrahmen Anfang -Mitte Juli 2020 Mitte 2020 - fortlaufend fortlaufend mit Auftragnehmer und Beginn der Projektlaufzeit und Erstellung des Konzeptes Ende Verwendungsnachweis und Projektabrechnung Pressekonferenz und Vorstellung des neuen Konzeptes Anfang Maßnahmenumsetzung Eruierung neuer Fördermöglichkeiten zur Umsetzung Personalien: Mit der V 274/2016 hatte der Kreistag die Fortführung der Stelle Klimamanager für zwei Jahre zugestimmt. Die Wiederbesetzung der Stelle erfolgte zeitverzögert (am 01.06.017), dennoch endet dieser 2-Jahreszeitraum vertragsgemäß am 30.04.2019. Darin war auch angekündigt, dass spätestens im Vorfeld der Haushaltsberatungen 2018/2019 über die Ausrichtung eines nachhaltigen und dauerhaften Klimaschutzmanagements entschieden werden soll. Bereits heute ist erkennbar, dass mit der Neu- bzw. Wiederbesetzung des Klimaschutzmanagements nach kurzer Stellenvakanz, deutliche Fortschritte im Klimaschutzmanagement des Kreises Euskirchen erzielt wurden. Zu nennen sind, das erfolgreiche Engagement in abteilungsübergreifenden Belangen, wie etwa die Unterstützung bei der Akquise von Fördermitteln für den Austausch von Beleuchtungssystemen für die Kreisliegenschaften, die Umrüstung der eigenen Flotte auf derzeit vier Elektrofahrzeuge und mit zusätzlichen Beschaffungsmöglichkeiten sowie Angebote für Schülerinnen und Schüler im Kreis Euskirchen mit Vortragsvarianten zu den Themen: Energieerzeugung in Deutschland, Energieeffizienz in der Schule und zu Hause, Klimafolgenanpassung und Klimawandel oder „Leben in der Smart City von morgen“. Weiter erstellte das Klimaschutzmanagement Beiträge und Informationen für die Unterstützung des Einsatzes einer Holz-Hybridbauweise rund um den Prozess des Kreishausanbaus. Im Themenfeld der Mobilität konnte ein wichtiger weiterer Baustein im Jahr 2018 das erste Mal im Kreis Euskirchen umgesetzt werden. So wurden die „Mobilitätstestwochen für Betriebe“ von der Stadt Aachen auf den Kreis Euskirchen übertragen und umgesetzt, bei denen Betriebe aus dem Kreisgebiet bis Ende September 2018 kostenfrei ÖPNV-Wochentickets, Pedelecs oder ein E-Fahrzeug testen können. Daneben besteht ebenfalls das Angebot eine Fördermittelberatung bezüglich Ladesäulen auf dem Firmengelände oder Privat in Anspruch zu nehmen, bei dem das Klimaschutzmanagement über aktuelle Fördertöpfe der Bundes- und Landesregierung berät. Interkommunal initiiert der Klimaschutzmanager weiterhin das „Interkommunale Klimaschutzteam“, welches aus Vertretern der Städte Schleiden und Bad Münstereifel sowie den Gemeinden -7Blankenheim, Hellenthal, Kall und Nettersheim besteht. Neben der Organisation der jährlich stattfindenden Energiekompetenzschau Nordeifel+ in Schleiden wird das Team noch in diesem Jahr Vortragsprogramme für kommunale Vertreter anbieten, in dem insbesondere Fördermöglichkeiten für den kommunalen Bereich vorgestellt werden sollen. Dauerhafte Bemühungen umfassen die Fördermittelrecherche und Akquise sowie die Aufbereitung für unterschiedliche Akteure, für die eine Umsetzung in Betracht kommen könnte. Dazu zählt etwa die Begleitung der Abteilung Schulen bei der Durchführung des Projekts „Umrüstung von Elektrogeräten in Schul- und Ausbildungsküchen“. Zwei Beispiele für bereits etablierte Angebote im Bereich der Aktivitäten für Privathaushalte sind der „Sanierungstreff Kreis Euskirchen“, der sich mit acht Veranstaltungen im Jahr 2018 mit umfassenden Vortragsabenden in unterschiedlichen Kommunen des Kreises mit Sanierungs- und Energieeffizienzthemen befasst. Das zweite Beispiel ist die Planung und Durchführung der Haus-zuHaus Beratungskampagnen, die im Jahr 2018 in vier kommunalen Ortsteilen stattfinden. Bei den Kampagnen werden jeweils alle Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer mit einem Informationsschreiben angeschrieben, bei Fragen zu Sanierungs- und Umrüstungsmaßnahmen eine kostenfreie Erstberatung mit dem Klimaschutzmanagement in Anspruch zu nehmen, die durch die 0,5 TZ Stelle Energieberatung durchgeführt wird. Die aktuelle Vorlage zur Erstellung und in Folge die Umsetzung eines Klimafolgenanpassungskonzeptes machen eine vorgezogene Entscheidung über die Etablierung eines dauerhaften Klimaschutzmanagements erforderlich. Ohne die personelle Begleitung und Unterstützung ist das Vorhaben nicht realisierbar. Daher wird der Kreistag im Beschluss Nr. C um die dauerhafte Einrichtung des Klimaschutzmanagements und Entfristung der Stelle gebeten. Sowohl Bund als auch Land bauen auf die Kommunen, um ihre anspruchsvollen Klimaschutzziele zu erreichen. Hierzu werden Instrumente der Integrierten Klimaschutzkonzepte und der Teilkonzepte, z.B. Klimafolgenanpassung gefördert, wobei die Personalförderung nur als Anschubfinanzierung gewährt wird. Die Kommunen und der Kreis sind die tragenden Säulen in der Nationalen Klimaschutzinitiative und diesem Gedanken sollte der Kreis Euskirchen mit der Stelle Klimaschutzmanagement und der 0,5 TZ Stelle Energieberatung gerecht werden (entsprechende Vorlage zur letzteren Stelle folgt im Herbst 2018 nach der Jahresevaluierung der Tätigkeiten). Sachkostenbudget: Bislang hat der Kreistag einem jährlichen Klimaschutzbudget in Höhe von 80.000 € für Klimaschutzaktivitäten zugestimmt. Hieraus erfolgt auch die Finanzierung des Energieberaters (TZ, AG-Brutto ~29.400 €). Ab 2019 schlägt die Verwaltung einen jährlichen Ansatz als Sachkostenbudget für Klimaschutzaktivitäten in Höhe von 50.000 € vor. Daraus würden in 2019 anteilige Kofinanzierungskosten zum o.g. Förderprojekt finanziert und sonstige laufende Aktivitäten des Klimamanagements, wie oben beispielhaft beschrieben, unterstützt. Darüber hinaus sollen die erforderlichen Mittel zur Finanzierung der Personalkosten des Energieberaters in den Personalhaushalt eingestellt werden (ein entsprechender Beschluss hierzu soll, nach Evaluierung der Aufgaben, im Herbst dieses Jahres gefasst werden). gez. Rosenke Landrat Stabsstelle: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ______________________ (Unterschrift) ______________________ (Unterschrift) ______________________ (Unterschrift)