Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
275 kB
Datum
11.07.2018
Erstellt
29.05.18, 11:00
Aktualisiert
29.05.18, 11:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 425/2018
22.05.2018
Datum:
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Wirtsch.Förd.,Tourismus u.Konvers.Vogels.
06.06.2018
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
13.06.2018
Kreisausschuss
04.07.2018
Kreistag
11.07.2018
Integriertes Klimaschutzkonzept des Kreises Euskirchen (IKSK)
- Klimafolgenanpassung
Sachbearbeiter/in: Herr Metzemacher
x
Tel.: (02251) 15 977
Abt.: Stabsstelle 80
Die Vorlage berührt den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
x
Produkt:
Zeile:
Produkt:
Zeile:
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Deckungsvorschlag:
gez.
Hessenius
Kreiskämmerer
Mittel wurden im Haushaltsplan 2018 unter Produkt 571 04 09, Zeile
13 eingeplant und stehen nach Rechtskraft des Haushaltes zur
Verfügung.
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag beschließt,
a) die Verwaltung wird beauftragt einen entsprechenden Förderantrag zur Konzepterstellung
eines Klimafolgenanpassungskonzeptes vorzubereiten,
-2b) das erforderliche Budget in Höhe von ca. 50.000 € zur Ko-Finanzierung aus Mitteln der
Haushaltsstelle Sachkosten zur „Umsetzung des Integrierten Klimaschutzkonzeptes“ zur
Verfügung zu stellen,
c) die dauerhafte Einrichtung des Klimaschutzmanagements und damit Entfristung der Stelle ab
01.05.2019,
d) die Fortführung eines jährlichen Sachkostenbudgets „Klimaschutz“ in Höhe von 50.000 €.
Begründung:
Das „Integrierte Klimaschutzkonzept“ des Kreises Euskirchen existiert bereits seit Ende des Jahres
2012 und seit dem Jahre 2014 ist ein Klimaschutzmanager mit der Umsetzung der im Konzept
aufgeführten Maßnahmen befasst.
Die Umsetzung des Konzeptes besteht dabei aus folgenden Kernbereichen mit einzelnen
Maßnahmenkatalogen:
Informations- und Beratungsaktivitäten für Haushalte und Unternehmen im Kreisgebiet
Verwaltungsbezogene Klimaschutzmaßnahmen für eigene Immobilien
Mobilität
Förderung von Erneuerbaren Energien
Öffentlichkeits- und Netzwerkarbeit
Die aktuelle Förderrichtlinie des Bundes „Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in
sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative
vom 22.06.2016“ lässt für Kreise, Städte und Gemeinden mit einem „Integrierten Klimaschutzkonzept“
bis zu fünf weitere Teilkonzepte zu, die aus den Bausteinen Flächenmanagement, Mobilität, Green-IT
oder eben Klimafolgenanpassung stammen können.
Da das „Integrierte Klimaschutzkonzept“ des Kreises Euskirchen die Anpassung an die Folgen des
Klimawandels bisher nicht thematisiert, ist die Erstellung eines solchen Konzeptes als sinnvolle
Ergänzung anzusehen und zu empfehlen. Zugleich besteht ein Zugewinn darin, dass das Konzept in
Absprache mit den Städten und Gemeinden des Kreises erstellt werden kann, sodass alle Beteiligten
am Ende eine Basis und Grundlage für weitere Vorgehensweisen haben. Hierbei ist denkbar, dass
mit Bezug zu einem neuen Teilkonzept auch Umsetzungsmaßnahmen der einzelnen Städte und
Gemeinden oder des Kreises im Anschluss gefördert werden könnten, jedoch gibt es bisher keine
konkreten Förderprogramme, die hier beispielhaft herangezogen werden könnten.
Die nachfolgende Grafik zeigt, welche unterschiedlichen Handlungsfelder im Themenbereich
Klimafolgenanpassung tangiert sind. Hieraus wird deutlich, dass es einen klaren Zusammenhang zum
Themenfeld der bisherigen Klimaschutzaktivitäten gibt, da viele Themenfelder Synergieeffekte
aufzeigen und eine gemeinsame gebündelte Bearbeitung notwendig machen. Zeitgleich sind die
Themenfelder nicht nur von der Adaption an die Klimafolgen gebunden, sondern auch von der
zwingend notwendigen Reduzierung von Treibhausgasen und damit Klimaschutzaktivitäten betroffen.
Ein Beispiel dafür ist die Begrünung von Dachflächen, die nicht nur nachweislich den
Wärmeverbrauch eines Gebäudes natürlich reguliert und damit positiv auf die Angestellten wirkt und
gleichzeitig für finanzielle Einsparungen sorgen kann, sondern auch als Niederschlagspuffer dient und
für eine verbesserte Lufthygiene sorgt.
Ein weiteres Beispiel ist die Schaffung von Retentionsflächen, die neben einem natürlichen
Hochwasserschutz auch eine lokale Kohlenstoffsenke darstellen kann.
-3-
Bei einer Informationsveranstaltung im Kreishaus am 25.04.2018, die vom Klimaschutzmanagement
organisiert wurde, stellten die beiden Referenten vom Landesamt für Umwelt, Naturschutz und
Verbraucherschutz NRW sowie von der EnergieAgentur NRW vor, welche Auswirkungen der
Klimawandel in Zukunft auf den Kreis Euskirchen und seine Städte und Gemeinden haben wird und
welche Kennzahlen und Probleme gehäuft auftreten werden.
Eine Meinungsumfrage unter den Anwesenden Vertretern aus den Städten und Gemeinden,
Verbandsakteuren aus dem Kreis Euskirchen und Vertretern von Genehmigungsbehörden der
Kreisverwaltung hat ergeben, dass es ein breites Befürworten für die weitere Vorgehensweise der
Kreisverwaltung gibt und die Notwendigkeit zur Erstellung eines Klimafolgeanpassungskonzepts
gesehen wird.
Grundlagen der Förderung:
Der Projektträger PTJ in Jülich gewährt einen Zuschuss von bis zu 50% auf die Erstellung eines
Teilkonzeptes „Anpassung an den Klimawandel“. Landkreise können zusammen mit einigen oder
allen kreisangehörigen Städten und Gemeinden einen Antrag einreichen. Anträge von Kreisen
werden daher vom Fördermittelgeber explizit begrüßt.
Zuwendungsfähige Ausgaben sind:
Sach- und Personalausgaben von fachkundigen externen Dritten,
die begleitende Öffentlichkeitsarbeit (z.B. Flyer oder Workshopmaterialien),
die Beteiligung der relevanten Akteure.
-4-
Leistungsverzeichnis eines Anpassungskonzeptes als grobes Beispiel:
Das Leistungsverzeichnis wird im Vorfeld mit den Städten und Gemeinden in enger Zusammenarbeit
abgestimmt und erstellt, um den Bedürfnissen und Wünschen der einzelnen Partner gerecht zu
werden.
Diese Vorgehensweise wurde auch auf der Informationsveranstaltung vom 25.04.2018 festgehalten.
Die nachfolgend aufgelistete Gliederung kann als Grundlage und Basis für das Konzept des Kreises
Euskirchen angenommen werden. Einige Inhalte werden allerdings auch vom Fördermittelgeber als
obligatorisch angesehen.
1.Bestandserhebung der Betroffenheiten im Kreis Euskirchen
2.Anfälligkeiten der einzelnen Städten und Gemeinden (Welche Handlungsfelder sind für welche
Stadt/Kommune besonders relevant)
3.Maßnahmenkatalog/ Maßnahmensteckbriefe
4.Kommunale Gesamtstrategie, Rolle des Kreises und der Akteure
5.Fazit und Zusammenfassung
6.Verstetigungsstrategie
6.Controlling Konzept
7.Kommunikationsstrategie
Aufbau und Akteursbeteiligung:
Die nachstehende Grafik zeigt symbolisch, welche Rolle die Akteursbeteiligung im Rahmen eines
Klimafolgenanpassungskonzeptes spielt. Durch alle Phasen hinweg wird eine Akteursbeteiligung
empfohlen, die ebenfalls mitunter als förderfähige Ausgaben geltend gemacht werden können.
Die Akteure bestehen aus den einzelnen Fachabteilungen der Städte und Gemeinden, sowie den
Fach- und Aufsichtsbehörden des Kreises Euskirchen. Zum anderen aus den beteiligten
Organisationen, Verbänden oder Vereinen innerhalb des Kreises Euskirchen, welche unter der Grafik
im Abschnitt „Begründung“ den einzelnen Handlungsfeldern zuzuordnen sind. Beispielsweise die
Wasserverbände oder Landwirtschaftsvertreter, Rettungsdienste oder Forstverbände.
-5-
Finanzierung:
Gesamtausgaben (Schätzung):
100.000 €
Förderanteil von 50%:
50.000 €
Eigenanteil:
(finanziert aus Sachkosten Haushaltsstelle
Integriertes Klimaschutzkonzept)
50.000 €
Zeitplan:
Eine mögliche Version des Zeitplanes ist nachfolgend dargestellt. Die Antragstellung beim
Fördermittelgeber ist Anfang des nächsten Jahres erneut geöffnet. Wichtig ist, dass unverbindliche
Angebote bereits angefragt werden können, sobald der Antrag eingereicht ist. Ein sonstiger
Maßnahmenbeginn vor Zuwendungsbescheid ist förderschädlich. Als Maßnahmenbeginn zählt die
Auftragsvergabe.
Als grobe Schätzung kann angenommen werden, dass die Konzepterstellung etwa ein Jahr in
Anspruch nehmen wird.
-6-
Zeitplanung
Klimafolgenanpassungskonzept
Mai - Juni 2018
8. Juni 2018
Juli
Juli - September
Politische Beschlüsse einholen
Beratung in der Bürgermeister-Konferenz
Einholung
der
Kooperationsvereinbarungen
(Kreis/Kommunen)
Erstellung des Förderantrags inklusive Antragstellung beim
Fördermittelgeber
Oktober - März 2019
Mögliche Auswahlzeit des Fördermittelgebers
November - Januar 2019
Erstellung eines Leistungsverzeichnisses in Absprache mit
den Kommunen
November - Januar 2019
Mitte April 2019
Einholung von 6 Angeboten
Auftragsvergabe nach Beschlussfassung durch KA und KT
April - Mai 2019
Auftaktgespräch
Projektlaufzeit
Mai 2019 - Juni 2020
Juni
2020
Projektzeitrahmen
Anfang -Mitte Juli 2020
Mitte 2020 - fortlaufend
fortlaufend
mit
Auftragnehmer
und
Beginn
der
Projektlaufzeit und Erstellung des Konzeptes
Ende
Verwendungsnachweis und Projektabrechnung
Pressekonferenz und Vorstellung des neuen Konzeptes
Anfang Maßnahmenumsetzung
Eruierung neuer Fördermöglichkeiten zur Umsetzung
Personalien:
Mit der V 274/2016 hatte der Kreistag die Fortführung der Stelle Klimamanager für zwei Jahre
zugestimmt. Die Wiederbesetzung der Stelle erfolgte zeitverzögert (am 01.06.017), dennoch endet
dieser 2-Jahreszeitraum vertragsgemäß am 30.04.2019. Darin war auch angekündigt, dass
spätestens im Vorfeld der Haushaltsberatungen 2018/2019 über die Ausrichtung eines nachhaltigen
und dauerhaften Klimaschutzmanagements entschieden werden soll.
Bereits heute ist erkennbar, dass mit der Neu- bzw. Wiederbesetzung des Klimaschutzmanagements
nach kurzer Stellenvakanz, deutliche Fortschritte im Klimaschutzmanagement des Kreises
Euskirchen
erzielt
wurden.
Zu
nennen
sind,
das
erfolgreiche
Engagement
in
abteilungsübergreifenden Belangen, wie etwa die Unterstützung bei der Akquise von Fördermitteln für
den Austausch von Beleuchtungssystemen für die Kreisliegenschaften, die Umrüstung der eigenen
Flotte auf derzeit vier Elektrofahrzeuge und mit zusätzlichen Beschaffungsmöglichkeiten sowie
Angebote für Schülerinnen und Schüler im Kreis Euskirchen mit Vortragsvarianten zu den Themen:
Energieerzeugung in Deutschland, Energieeffizienz in der Schule und zu Hause,
Klimafolgenanpassung und Klimawandel oder „Leben in der Smart City von morgen“.
Weiter erstellte das Klimaschutzmanagement Beiträge und Informationen für die Unterstützung des
Einsatzes einer Holz-Hybridbauweise rund um den Prozess des Kreishausanbaus.
Im Themenfeld der Mobilität konnte ein wichtiger weiterer Baustein im Jahr 2018 das erste Mal im
Kreis Euskirchen umgesetzt werden. So wurden die „Mobilitätstestwochen für Betriebe“ von der Stadt
Aachen auf den Kreis Euskirchen übertragen und umgesetzt, bei denen Betriebe aus dem Kreisgebiet
bis Ende September 2018 kostenfrei ÖPNV-Wochentickets, Pedelecs oder ein E-Fahrzeug testen
können. Daneben besteht ebenfalls das Angebot eine Fördermittelberatung bezüglich Ladesäulen auf
dem Firmengelände oder Privat in Anspruch zu nehmen, bei dem das Klimaschutzmanagement über
aktuelle Fördertöpfe der Bundes- und Landesregierung berät.
Interkommunal initiiert der Klimaschutzmanager weiterhin das „Interkommunale Klimaschutzteam“,
welches aus Vertretern der Städte Schleiden und Bad Münstereifel sowie den Gemeinden
-7Blankenheim, Hellenthal, Kall und Nettersheim besteht. Neben der Organisation der jährlich
stattfindenden Energiekompetenzschau Nordeifel+ in Schleiden wird das Team noch in diesem Jahr
Vortragsprogramme für kommunale Vertreter anbieten, in dem insbesondere Fördermöglichkeiten für
den kommunalen Bereich vorgestellt werden sollen.
Dauerhafte Bemühungen umfassen die Fördermittelrecherche und Akquise sowie die Aufbereitung für
unterschiedliche Akteure, für die eine Umsetzung in Betracht kommen könnte. Dazu zählt etwa die
Begleitung der Abteilung Schulen bei der Durchführung des Projekts „Umrüstung von Elektrogeräten
in Schul- und Ausbildungsküchen“.
Zwei Beispiele für bereits etablierte Angebote im Bereich der Aktivitäten für Privathaushalte sind der
„Sanierungstreff Kreis Euskirchen“, der sich mit acht Veranstaltungen im Jahr 2018 mit umfassenden
Vortragsabenden in unterschiedlichen Kommunen des Kreises mit Sanierungs- und
Energieeffizienzthemen befasst. Das zweite Beispiel ist die Planung und Durchführung der Haus-zuHaus Beratungskampagnen, die im Jahr 2018 in vier kommunalen Ortsteilen stattfinden. Bei den
Kampagnen werden jeweils alle Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer mit einem
Informationsschreiben angeschrieben, bei Fragen zu Sanierungs- und Umrüstungsmaßnahmen eine
kostenfreie Erstberatung mit dem Klimaschutzmanagement in Anspruch zu nehmen, die durch die 0,5
TZ Stelle Energieberatung durchgeführt wird.
Die
aktuelle
Vorlage
zur
Erstellung
und
in
Folge
die
Umsetzung
eines
Klimafolgenanpassungskonzeptes machen eine vorgezogene Entscheidung über die Etablierung
eines dauerhaften Klimaschutzmanagements erforderlich. Ohne die personelle Begleitung und
Unterstützung ist das Vorhaben nicht realisierbar. Daher wird der Kreistag im Beschluss Nr. C um die
dauerhafte Einrichtung des Klimaschutzmanagements und Entfristung der Stelle gebeten.
Sowohl Bund als auch Land bauen auf die Kommunen, um ihre anspruchsvollen Klimaschutzziele zu
erreichen. Hierzu werden Instrumente der Integrierten Klimaschutzkonzepte und der Teilkonzepte,
z.B. Klimafolgenanpassung gefördert, wobei die Personalförderung nur als Anschubfinanzierung
gewährt wird.
Die Kommunen und der Kreis sind die tragenden Säulen in der Nationalen Klimaschutzinitiative und
diesem Gedanken sollte der Kreis Euskirchen mit der Stelle Klimaschutzmanagement und der 0,5 TZ
Stelle Energieberatung gerecht werden (entsprechende Vorlage zur letzteren Stelle folgt im Herbst
2018 nach der Jahresevaluierung der Tätigkeiten).
Sachkostenbudget:
Bislang hat der Kreistag einem jährlichen Klimaschutzbudget in Höhe von 80.000 € für
Klimaschutzaktivitäten zugestimmt. Hieraus erfolgt auch die Finanzierung des Energieberaters (TZ,
AG-Brutto ~29.400 €). Ab 2019 schlägt die Verwaltung einen jährlichen Ansatz als Sachkostenbudget
für Klimaschutzaktivitäten in Höhe von 50.000 € vor. Daraus würden in 2019 anteilige
Kofinanzierungskosten zum o.g. Förderprojekt finanziert und sonstige laufende Aktivitäten des
Klimamanagements, wie oben beispielhaft beschrieben, unterstützt.
Darüber hinaus sollen die erforderlichen Mittel zur Finanzierung der Personalkosten des
Energieberaters in den Personalhaushalt eingestellt werden (ein entsprechender Beschluss hierzu
soll, nach Evaluierung der Aufgaben, im Herbst dieses Jahres gefasst werden).
gez. Rosenke
Landrat
Stabsstelle:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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