Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
190 kB
Datum
14.06.2018
Erstellt
29.05.18, 09:00
Aktualisiert
29.05.18, 09:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
X Öffentliche Sitzung
Datum:
Info 321/2018
24.05.2018
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bildung und Inklusion
12.06.2018
Jugendhilfeausschuss
14.06.2018
Projektantrag „Wertevermittlung und Prävention sexualisierter Gewalt in der und durch die
Jugendhilfe im Kreis Euskirchen:
„Eine Offensive mit vielfältigen Angeboten für jugendliche Menschen mit und ohne
Fluchterfahrung“ im Kreis Euskirchen
Das Land NRW hat in 2016 das Landesprogramm „Wertevermittlung und Prävention sexualisierter
Gewalt in der und durch die Jugendhilfe“ aufgelegt. (siehe Anlage 1)
Ziel des Landesprogramms ist es u.a., die Arbeit insbesondere mit jungen Geflüchteten
zu ergänzen und die Angebote der Integrationsarbeit auf kommunaler Ebene zu verstetigen und
weiterzuentwickeln.
Die Abt Jugend und Familie ist ungeachtet der engen Zeitschiene dem Aufruf des Landes gefolgt und
hat im vergangenen Herbst die wesentlichen Akteure in dem Handlungsfeld der Arbeit mit
Geflüchteten im Kreis Euskirchen (AWO, Caritas, DRK, JMD, Kath. Familienbildungsstätte HdF)
eingeladen, um gemeinsam mit dem KoBiZ die Beteiligung an dem Landesprogramm zu erörtern.
Infolge dessen haben die genannten Träger Maßnahmen konzipiert, die von der Abt. Jugend und
Familie im Rahmen der Projektreihe „Eine Offensive mit vielfältigen Angeboten für jugendliche
Menschen mit und ohne Fluchterfahrung“ beantragt und zwischenzeitlich vom LVR positiv beschieden
wurde.
Die Maßnahmen der Projektreihe berücksichtigen – ganz im Sinne der Ausschreibung des
Landesprogramms – unterschiedliche Ebenen und richten sich neben der Zielgruppe der jungen
Menschen mit Fluchterfahrung gezielt an Fachkräfte, Multiplikatoren und EhrenamtlerInnen aus der
Flüchtlingshilfe.
Im Sinne der Nachhaltigkeit sieht das Konzept des Kreises Euskirchen darüber hinaus eine intensive
Elternarbeit vor, da die Eltern eine herausragende Rolle im Hinblick auf eine (demokratische)
Wertevermittlung sowie eine konsistente und konsequente Erziehung ihrer Kinder einnehmen. Um
innerfamiliäre Konflikte und Entfremdungstendenzen zwischen den Generationen zu vermeiden, ist es
zudem notwendig, die Eltern zu befähigen, an der Lebenswelt ihrer –auch jugendlichen – Kinder
teilzuhaben.
-2Die traumatischen Fluchterlebnisse der jungen Flüchtlinge, die oftmals fehlende Perspektive
(ungeklärter Status, ungewisse Familienzusammenführung, Berufsorientierung, etc. ) sowie die
Schwierigkeiten, sich in einer Gesellschaft mit einem zum Teil völlig anderen Wertesystem orientieren
zu müssen, führen in Verbindung mit den teils belastenden Wohn- und Lebenssituationen in den
Einrichtungen immer wieder zu Konflikten.
Eine weitere Problematik ergibt sich vielfach durch den Konsum von Alkohol und/ oder Drogen.
Insbesondere viele weibliche Geflüchtete sind durch sexualisierte Gewalterfahrungen in den
Herkunftsländern, auf dem Fluchtweg oder z.T. auch in Deutschland zusätzlich geprägt bzw.
traumatisiert.
Insofern bilden Schulungen zu einer Kultur des Schutzes bei der Unterbringung von jungen
Menschen mit Fluchthintergrund einen weiteren wesentlichen Bestandteil der vorliegenden
Konzeption.
Schließlich soll im Rahmen einer großen und öffentlichkeitswirksamen Fachveranstaltung ein breites
Publikum für eine demokratische Wertevermittlung und die Herausforderungen im Hinblick auf die
Prävention sexualisierter Gewalt sensibilisiert werden.
Die Fachtagung wird von der Abt. Jugend und Familie organisiert und findet am 27.09.2018 in
Euskirchen unter dem Motto statt:
„Möglichkeiten und Herausforderungen der Kommunikation
und Intervention im Kontext von sexualisierter und ausgrenzender Gewalt
-Praktische Methoden und Konzepte der Wertevermittlung für Menschen, Gruppen und Institutionen-„
Die Zielgruppen der Veranstaltung sind Fachkräfte aus der Jugendhilfe, Jugendsozialarbeit
(Schulsozialarbeit), Jugendarbeit, Integrationsbeauftragte, MitarbeiterInnen, EhrenamtlerInnen aus
Flüchtlingsunterkünften sowie
aus der Flüchtlingshilfe, LehrerInnen, Verantwortliche aus Verbänden und Vereinen,
MitarbeiterInnen aus Bildungseinrichtungen sowie pädagogisches Personal aus Kindertagesstätten.
Die Übersicht der Projektreihe (siehe Anlage 2) zeigt alle Maßnahmen der Projektreihe.
Die jeweiligen Maßnahmen werden von den Trägern und Kooperationspartnern
eigenverantwortlich durchgeführt.
Zur Finanzierung der Projektreihe sind keine zusätzlichen Mittel erforderlich, da der Eigenanteil in
Höhe von 20 v.H. in Form von Personalkosten (Abt. 51) eingebracht wird.
Der Jugendhilfeausschuss wird nach Abschluss der Maßnahmen über die Ergebnisse der
Projektreihe informiert.
gez. i.V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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