Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
153 kB
Datum
06.06.2018
Erstellt
28.05.18, 13:00
Aktualisiert
28.05.18, 13:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
X Öffentliche Sitzung
Datum:
Info 320/2018
07.05.2018
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Wirtsch.Förd.,Tourismus u.Konvers.Vogels.
06.06.2018
Bildungsberatungsstelle des Kreises Euskirchen
A) Auswertung des Regionalberichts 2017 zum Bildungsscheckverfahren NRW /
Gegenüberstellung 2016
B) Neuerungen im Verfahren ab dem 30.04.2018
Die Gesellschaft für Innovative Beschäftigungsförderung mbH des Landes NRW, die federführend für
die Umsetzung des Programms Bildungsscheck NRW zuständig ist, hat für das Jahr 2017 einen
Regionalbericht für die Beratungsstellen in der Region Aachen erstellt.
Der Bericht beinhaltet alle statistischen Angaben und Umsetzungsergebnisse, die im Programm zum
Bildungsscheck erfasst werden (siehe Anlage 1 zu Info 320/2018).
A) Auswertung für den Kreis Euskirchen / Gegenüberstellung zu 2016:
Aus der Anlage 1 zu Info 320/2018 kann entnommen werden, dass ca. 20
Bildungsscheckberatungen weniger durchgeführt wurden, als in 2016 (Anlage 2 zu Info
320/2018). Ebenso haben sich weniger Betriebe beraten lassen, dafür aber mehr individuelle
Personen. Dennoch wurden elf Bildungsschecks mehr ausgestellt, als in 2016. Es haben demnach
weniger Betriebe mehr Mitarbeiter gefördert.
Nach wie vor werden die meisten Bildungsschecks für die Fachrichtung der sozialen,
pflegerischen und gesundheitlichen Weiterbildungen ausgestellt. Gleichzeitig ist festzustellen,
dass nach wie vor mehr als die Hälfte der beratenen Betriebe im Gesundheits- und Sozialwesen
angesiedelt sind. Ein Grund dafür ist die hohe Fluktuationsrate innerhalb dieser Betriebe, aber auch
der hohe Anteil der Quereinsteiger in diesen Berufszweigen. Ein weiterer Grund liegt an der Masse
der angebotenen Weiterbildungen im Gesundheits- und Sozialwesen. Ein Indiz für den steigenden
Beschäftigten- bzw. Fachkräftebedarf im Gesundheitswesen allgemein.
Eine sehr deutliche Spanne liegt nach wie vor noch in der Ausgabe der Bildungsschecks nach
Geschlecht der Teilnehmenden. Der Beratungsschwerpunkt liegt bei den Frauen
(ca. 70%). Das liegt nicht zuletzt daran, dass im Gesundheits- und Sozialwesen überwiegend Frauen
angestellt sind.
Eine weitere aussagekräftige Statistik ist die Ausgabe der Bildungsschecks nach den Altersklassen.
Eine mögliche Voraussetzung zum Erhalt des individuellen Bildungsschecks (bis 30.04.2018) ist,
dass der Teilnehmende über 50 Jahre alt sein muss, falls keine andere Voraussetzung zutrifft.
-2Dadurch wurden im individuellen Zugang immerhin noch mehr als 30% der Bildungsschecks an
Personen über 50 ausgegeben. Anders sieht es bei den Betrieben (betrieblichen Bildungsschecks)
aus. Dort liegt der Weiterbildungsschwerpunkt bei knapp 70% für Personen im Alter von 25 – 49
Jahren. Möglicherweise kalkulieren die Unternehmen längerfristig und setzen somit auf jüngeres
Personal. Die Bereitschaft Mitarbeiter über 50 weiterzubilden ist nach wie vor nicht sehr hoch.
Erfreulicherweise wurde das Ziel der Regionalagentur Aachen, mehr Menschen mit
Migrationshintergrund zu fördern, erreicht. Ca. acht Prozent mehr Migranten als in 2016 haben sich
durch den Bildungsscheck weiterbilden können. Zwei in 2015 geflüchtete Brüder aus Syrien konnten
unmittelbar mit dem betrieblichen Bildungsscheck durch eine Kaller Firma weitergebildet werden. Sie
sind mittlerweile fest im Unternehmen angestellt.
Weiterhin lässt sich feststellen, dass die meisten Bildungsscheckempfänger einen Berufsabschluss
aus dem mittleren Bereich besitzen. Mehr als die Hälfte der beratenen Personen besitzen eine
abgeschlossene Berufsausbildung oder einen gleichwertigen Abschluss. Zu 2016 ist der Anteil der
Interessenten mit einem Universitäts-, oder Fachhochschulabschluss leicht zurückgegangen, der
Anteil der Personen ohne abgeschlossene Berufsausbildung ist ungefähr gleich geblieben.
In 2016 wurden fünf sogenannte Berufsrückkehrende zum NRW Bildungsscheck beraten. In 2017
waren es gerade einmal zwei Personen. Berufsrückkehrende im Bildungsscheckverfahren sind
Personen, die nach einer Auszeit, die länger als ein Jahr aufgrund der Kindererziehung oder Pflege
Angehöriger dauerte, wieder zurück in den Beruf oder sich beruflich umorientieren wollen. Diese
Berufsrückkehrer sind von denen abzugrenzen, die unter die Förderung der Bundesagentur für Arbeit
fallen.
Eine weitere Statistik bildet die beratenen Unternehmen im Hinblick auf die Anzahl ihrer
Mitarbeiter ab. Abgesehen von der Tatsache, dass der NRW Bildungsscheck sowieso nur an
Unternehmen ausgegeben wird, die weniger als 250 Mitarbeiter (KMU-Regelung) beschäftigen, wird
durch das Verfahren nochmal verdeutlicht, dass der Bedarf in den kleineren Unternehmen sehr hoch
ist. Fast 80 Prozent der beratenen Unternehmen beschäftigen weniger als 50 Mitarbeiter. Davon sind
nochmal etwas mehr als die Hälfte der Definition „Kleinstunternehmen“ zuzuordnen, die weniger
als neun Mitarbeiter beschäftigen.
Quelle: Statistik der G.I.B. mbH, Regionalbericht Bildungsscheck NRW
© Gesellschaft für Innovative Beschäftigungsförderung mbH
B) Neuerungen im Bildungsscheckverfahren ab dem 30.04.2018
Die Landesregierung NRW hat ab dem 30.04.2018 den „neuen“ Bildungsscheck NRW eingeführt.
Von zentraler Bedeutung ist die veränderte Gesamtausrichtung des Programms. Die Betonung liegt
jetzt auf der Erhöhung der Weiterbildungsbeteiligung angesichts der Veränderungen am Arbeitsplatz
und den damit verbundenen neuen Herausforderungen im Betrieb, wie z. B. der beschleunigten
digitalen Entwicklung. Damit rückt das Land ab von der Hervorhebung der besonderen Zielgruppen
bei der Bildungsscheckförderung. In den Blick genommen werden jetzt prinzipiell alle Beschäftigen –
einschließlich der Selbständigen. Die Verdienstobergrenze im betrieblichen Zugang entfällt, nur im
individuellen Zugang bleibt eine Verdienstobergrenze bestehen; diese wird aber deutlich
heraufgesetzt, so dass neben niedrigen auch mittlere Einkommen erreicht werden können – und zwar
auf 40.000,- EUR zu versteuerndes Einkommen (80.000,- EUR bei gemeinsam Veranlagten).
Damit diese Ziele erreicht werden können, erhöht das Land die zur Verfügung stehenden Mittel aus
dem Europäischen Sozialfonds von zurzeit 5 Mio. EUR pro Jahr auf bis zu 30 Mio. EUR im Jahr
2020.
-3In der Anlage 3 zu Info 320/2018 sind die detaillierten Änderungen im Bildungsscheck-verfahren
NRW dargestellt.
Diese Änderungen werden ein erhöhtes Beratungsaufkommen und damit Bindung personeller
Ressourcen in der Stabsstelle 80 auslösen, die es im Blick zu halten gilt.
Zum Ende des Jahres 2018 wird daher eine Stellenbeurteilung angestrebt.
Der Fachausschuss wird um Kenntnisnahme gebeten.
gez. Rosenke
Landrat
Stabsstelle:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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