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Verwaltungsergänzung (Weltseniorentag am 01.10.2018 hier: Antrag der UWV-Fraktion)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
73 kB
Datum
11.07.2018
Erstellt
28.05.18, 13:00
Aktualisiert
28.05.18, 13:00
Verwaltungsergänzung (Weltseniorentag am 01.10.2018 
hier: Antrag der UWV-Fraktion)

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Kreis Euskirchen Der Landrat Z 1/ A 157/2018 Datum: 17.05.2018 Weltseniorentag am 01.10.2018 hier: Antrag der UWV-Fraktion Mit dem Antrag A 157/2018 vom 04.04.2018 beantragt die UWV-Fraktion zu beschließen, die Verwaltung möge bei den im Kreisgebiet tätigen Verkehrsbetrieben dafür werben, dass am 01.10.2018 zum Weltseniorentag alle älteren Fahrgäste (60+) im Kreisgebiet kostenlos befördert werden. Die Begründung ergibt sich aus dem Antrag. Die Verwaltung nimmt hierzu wie folgt Stellung: Alle im Kreisgebiet Euskirchen tätigen Verkehrsunternehmen gehören dem Verkehrsverbund VRS an bzw. wenden den VRS-Tarif an. Die VRS GmbH ist als Dienstleister der Verkehrsunternehmen zuständig, die so genannte Einnahmeaufteilung (EAV) umzusetzen. Die EAV ist notwendig, da ein VRS-Ticket innerhalb des VRS bei allen Verkehrsunternehmen genutzt werden kann, unabhängig davon, wo es gekauft wurde. Die Verkehrsunternehmen melden für die EAV ihre Einnahmen der VRS GmbH und diese veranlasst einen Zahlungsausgleich zwischen den Verkehrsunternehmen auf Grundlage von Verkehrserhebungen. Aufgrund dieser Zusammenhänge werden Tarifregelungen und auch Ausnahmen hierzu in den Unternehmens-Gremien des VRS behandelt. Die Stadtverkehr Euskirchen GmbH (SVE) hatte aufgrund einer ähnlich lautenden Anfrage eines Seniorenverbandes um Aufnahme des Tagesordnungspunktes „Freifahrtregelung zum Weltseniorentag“ in den zuständigen VRS-Arbeitskreis gebeten. Wie die VRS GmbH auf Nachfrage mitgeteilt hat, haben sich die Verkehrsunternehmen in diesem Arbeitskreis mehrheitlich gegen eine Freifahrtregelung ausgesprochen. Die überwiegende Anzahl der Unternehmen vertrat die Auffassung, dass einmalige Freifahrtregelungen für Personengruppen als Kommunikations- bzw. Marketinginstrument eher ungeeignet sind, potenzielle Kunden zu erreichen. Verwiesen wurde in diesem Zusammenhang auf bereits bestehende attraktive Produkte, wie z.B. das Aktiv60Ticket. Der Antrag wurde daher mehrheitlich abgelehnt und nicht dem Entscheidungsgremium (Beirat des VRS) vorgelegt. gez. i.V. Poth