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Verwaltungsergänzung (Kreisweite Untersuchung von Flüssen, Seen und insbesondere Badegewässer auf multiresistente und pathogene Keime; hier Antrag der Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
89 kB
Datum
11.07.2018
Erstellt
23.05.18, 09:01
Aktualisiert
23.05.18, 09:01
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Kreis Euskirchen Der Landrat Z 1 / A 159/2018 Datum: 17.05.2018 Kreisweite Untersuchung von Flüssen, Seen und insbesondere Badegewässer auf multiresistente und pathogene Keime; hier Antrag der Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen Aus Sicht der Abteilung Gesundheit ist die beantragte Untersuchung der o.g. Gewässer zum derzeitigen Zeitpunkt nicht sinnvoll. Begründung: Als antibiotikaresistente Bakterien werden solche Bakterien bezeichnet, die auf ein Antibiotikum oder mehrere Antibiotika nicht sensibel reagieren, d.h. gegenüber der Wirkung dieser Stoffe resistent sind. Die Resistenz von Bakterien gegenüber Antibiotika kann eine natürliche Eigenschaft sein, d.h. das Vorkommen einer Antibiotikaresistenz ist nicht unbedingt darauf zurückzuführen, dass die entsprechenden Bakterien bereits Kontakt zu antibiotischen Medikamenten hatten. Bakterien können eine Resistenz durch Mutation sowie durch Gentransfer von bereits resistenten Bakterien erwerben. Von Multiresistenz spricht man bei erworbener Resistenz gegen mehr als eine antibiotisch wirkende Substanzgruppe. Bakterien erwerben Resistenzen insbesondere dort, wo Antibiotika eingesetzt werden, da sie dann einen Überlebensvorteil haben. Hot spots für die Entstehung von antibiotikaresistenten Bakterien sind daher Kliniken und die industrielle Tierhaltung, da dort Antibiotika viel und häufig angewendet werden. Von dort gelangen sie mit dem Abwasser oder durch die Ausbringung von Klärschlämmen, Gülle oder Gärresten in die Umwelt. In der Umwelt kann es zur weiteren Bildung und Verbreitung von antibiotikaresistenten Bakterien kommen. Badegewässer sind Teile von Oberflächengewässern wie Seen und Flüsse. Sie sind meist vielfältigen Nutzungen ausgesetzt und können aus unterschiedlichen Quellen verunreinigt werden. Insbesondere aus Abwasser-, oder Mischwassereinleitungen sowie aus Abschwemmungen von landwirtschaftlichen Flächen können fäkale Verunreinigungen und damit auch Krankheitserreger und antibiotikaresistente Bakterien in die Badegewässer gelangen. Auch etliche Menschen sind Träger resistenter Bakterien und können diese beim Baden in ein Badegewässer einbringen. Daneben haben viele Bakterienarten, die natürlicherweise resistent sind, ihren natürlichen Standort in der Umwelt. Durch das Vorhandensein antibiotikaresistenter Bakterien ergibt sich kein erhöhtes Infektionsrisiko beim Baden, denn antibiotikaresistente Krankheitserreger führen nicht häufiger zu Infektionen als nicht antibiotikaresistente Krankheitserreger. Hinsichtlich ihrer krankmachenden Eigenschaften ergibt sich normalerweise kein Unterschied. Allerdings ist eine möglicherweise auftretende Infektion mit resistenten Bakterien oft schwieriger zu therapieren. Das Auftreten von Bakterien, die Infektionen auslösen können, ist unabhängig vom Auftreten antibiotikaresistenter Bakterien grundsätzlich dann problematisch, wenn bei schlechter Wasserqualität bestimmte Konzentrationen im Wasser überschritten werden. Für Personen, die nicht an bestimmten gesundheitlichen Einschränkungen leiden, ist das Infektionsrisiko beim Baden in Badegewässern aber gering. Die beim Schwimmen üblicherweise geschluckten kleineren Mengen Wasser sind i. d. R. unbedenklich, da die Virulenz der Keime im Magen abgeschwächt wird. Wer gesund ist, kann daher ohne Bedenken an allen ausgewiesenen Badegewässern ins Wasser gehen. Wer größere offene -2Wunden hat oder unter einer stärkeren Immunschwäche leidet, sollte generell vorher seinen behandelnden Arzt fragen und im Zweifel besser auf das Baden in Badegewässern verzichten. Die Wasserqualität in Badegewässern wird zum Schutz der Badenden von den zuständigen Gesundheitsämtern regelmäßig alle vier Wochen überwacht. Dabei wird das Ausmaß der fäkalen Verunreinigung durch den Nachweis bestimmter Darmbakterien (E. coli und intestinale Enterokokken) festgestellt. Die Badegewässer erhalten eine Qualitätseinstufung: von ausgezeichnet über gut bis ausreichend bis zu mangelhaft. Je schlechter die Wasserqualität, desto höher ist das Risiko, dass Krankheitserreger und antibiotikaresistente Bakterien vorkommen. In allen Badegewässern im Kreis Euskirchen ist seit Jahren eine ausgezeichnete Wasserqualität festzustellen. Die Validität dieser Ergebnisse ist auch dadurch sichergestellt, dass die Proben durch Mitarbeiter des Gesundheitsamtes entnommen werden und im deutschlandweit renommierten Labor der Universität Bonn (Prof. Exner) analysiert werden. Beim Schwimmen in kontrollierten Badegewässern ist ein Kontakt mit multiresistenten Bakterien in höherer Konzentration sehr unwahrscheinlich. Eine fachliche Klarstellung erfordert darüber hinaus der Anlass, aus dem das Magazin Panorama des Norddeutschen Rundfunks im Frühjahr 2018 Untersuchungen in Bächen, Flüssen und Seen beauftragt hat. Richtig ist, dass Anfang Mai 2017 ein Mann nach Ertrinkungsunfall in der Uniklinik Frankfurt betreut wurde. Aus seiner Lunge mussten Wasser, Schlamm und Pflanzenteile aus dem Eschbach entfernt werden. Das Gesundheitsamt Frankfurt beauftragte eine Untersuchung des Baches, die durch die Universität Bonn (Prof. Exner) durchgeführt wurde. Tatsächlich im Wasser nachgewiesen wurde der bei dem Patienten entdeckte Stamm nicht – wohl aber das Bakterium Klebsiella pneumoniae, das er in sich trug. Nach Aussage Prof. Exners kann „damit ein Zusammenhang weder bestätigt noch ausgeschlossen werden“. Generell ist der sach- und fachgerechte Einsatz von Antibiotika bei Tieren und Menschen sehr wichtig, um den Eintrag von Antibiotika und multiresistenten Bakterien in die Umwelt zu verringern. In Anbetracht des ubiquitären Einsatzes von Antibiotika in Veterinär- und Humanmedizin ist der Nachweis von multiresistenten Bakterien in niedriger Konzentration in bestimmten Gewässern für sich genommen keine Überraschung (vgl. NDR Bericht; Feb. 2018). Dennoch muss aber festgehalten werden, dass in Badegewässern die größte Infektionsgefahr für die Badenden von fäkaler Verunreinigung an sich ausgeht, unabhängig von Antibiotikaresistenzen. Fäkale Verunreinigungen werden durch die routinemäßige Untersuchung von Badegewässern kontrolliert. Unabhängig davon gilt des Weiteren nach wie vor, die Verbreitung multiresistenter Keime zu verhindern. Dazu gehören unter anderem die Einhaltung der Hygienestandards zur Vermeidung der Weiterverbreitung von resistenten Erregern und ein sachgerechter Antibiotikaeinsatz mit dem Ziel der Reduktion des Antibiotikaverbrauchs. Nach Auskunft des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW sind vorgezogene Untersuchungen von Oberflächenwässern derzeit nicht sinnvoll. Der Umstand, dass Untersuchungen in NRW erst 2019 beginnen ist der Tatsache geschuldet, dass derzeit keine verbindlichen Qualitätsstandards für die Entnahme, Analyse und Bewertung von multiresistenten Erregern in Oberflächenwasser veröffentlicht sind. Die ab 2019 in NRW geplanten Untersuchungen von Oberflächengewässern und Abwässern im Rahmen von „HyReKA“ (Biologische bzw. hygienisch-medizinische Relevanz und Kontrolle Antibiotikaresistenter Krankheitserreger in klinischen, landwirtschaftlichen und kommunalen Abwässern und deren Bedeutung in Rohwässern) und „RisKWa“ (Risikomanagement von neuen Schadstoffen und Krankheitserregern im Wasserkreislauf) werden zu einem Schließen dieser Wissenslücke beitragen. Wenn zukünftig, aufgrund derzeit laufender Untersuchungen, eine Beprobung von Oberflächengewässern auf multiresistente Erreger durch das Robert Koch-Institut oder andere normgebende Einrichtungen als sinnvolle Ergänzung angeraten, oder als verbindlicher Standard vorgeschrieben wird, wird das Gesundheitsamt Euskirchen seinen Beprobungsumfang selbstverständlich anpassen. -3Quellen: RiSKWa-Statuspapier; Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)Referat 724 – Ressourcen und Nachhaltigkeit BMBF - Verbundprojekt „HyReKA“; Prof. Dr. med. Dr. h.c. Martin Exner Internetangebot des Umweltbundesamtes Internetangebot des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit Deutsches Ärzteblatt; Ausgabe 30. Juni 2017 Internetangebot des Norddeutschen Rundfunks gez. i.V. Poth