Daten
Kommune
Wesseling
Größe
109 kB
Datum
10.07.2018
Erstellt
04.06.18, 13:01
Aktualisiert
04.06.18, 13:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
101/2018
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Finanzmanagement, -service u. Beteiligungen
- 40 -
Vorlage für
Schulausschuss
Rat
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
5. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Kindern an der Offenen Ganztagsschule in der Primarstufe der Schulen der Stadt Wesseling
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Datum
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
- 40 -
24.05.2018
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 101/2018
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Frau Schlieter
24.05.2018
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Schulausschuss
Rat
Betreff:
5. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Kindern an
der Offenen Ganztagsschule in der Primarstufe der Schulen der Stadt Wesseling
Beschlussentwurf:
Aufgrund der §§ 7 Abs. 1 und 41 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land NordrheinWestfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch
Artikel 4 des Transparenzgesetzes vom 17. Dezember 2009 (GV. NRW. S.950), in Verbindung mit den §§ 1,
2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21.Oktober 1969 (GV
NRW S. 712), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. Januar 2018 (GV. NRW. S. 90), hat der Rat der Stadt
Wesseling in seiner Sitzung am __.__.____ folgende 5. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung
von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Kindern an der Offenen Ganztagsschule in der Primarstufe der
Schulen der Stadt Wesseling (Beitragssatzung OGS) beschlossen:
Artikel 1
In § 3 Absatz 2 wird nach Satz 1 folgender Satz eingefügt:
„Für Geschwister von Kindern, deren Betreuung im letzten Kindergartenjahr wegen § 23 Abs. 3 KiBiz
beitragsfrei ist, wird ebenfalls kein Elternbeitrag erhoben.“
Artikel 2
Diese Änderungssatzung tritt am 1. August 2018 in Kraft und gilt erstmals für die Festsetzung der Elternbeiträge für die Zeit ab dem 1. August 2018.
Sachdarstellung:
1. Problem
Mit Ratsbeschluss vom 17.04.2018 wurde aufgrund eines Urteils des Verwaltungsgerichtes Köln die Regelung für Geschwister von Kindern, die gemäß § 23 Absatz 3 KiBiz beitragsfrei sind, in der Beitragssatzung
für die Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege geändert. Danach wird für Geschwisterkinder in
diesen Fällen kein Beitrag erhoben. Bei der aus dieser Regelung resultierenden Neuberechnung der Elternbeiträge wurde auch für Kinder, die die OGS besuchen, kein Beitrag mehr erhoben. Ansonsten wären insbesondere Eltern, deren Einkommen unter 18.000 € liegt, benachteiligt worden, da hier der Mindestbeitrag in
Höhe von 10,00 € erhoben worden wäre.
Durch die bisherige Regelung entfielen in der Regel die OGS-Beiträge für Geschwisterkinder, weil diese im
Vergleich zu den Kindergarten- bzw. Kindertagespflegebeiträge niedriger sind. Nur in der Einkommensstufe
„unter 18.000 €“ war dies aufgrund des Mindestbeitrages in Höhe von 10,00 € nicht der Fall. Das führte dazu, dass Eltern mit geringem Einkommen oder mit Bezug von SGB II-Leistungen Elternbeitrag zu zahlen
hatten, Eltern mit höherem Einkommen jedoch nicht.
2. Lösung
Durch die Einfügung des vorgeschlagenen Satzes ist die Geschwisterkindregelung in allen städtischen Elternbeitragssatzungen einheitlich und damit rechtssicher. Zudem werden Eltern mit Einkommen in der untersten Einkommensstufe nicht mehr benachteiligt.
3. Alternativen
werden nicht vorgeschlagen.
4. Finanzielle Auswirkungen
Es ist mit einem Beitragsausfall in Höhe von ca. 3.000 € zu rechnen.