Daten
Kommune
Wesseling
Größe
202 kB
Datum
20.06.2018
Erstellt
04.06.18, 13:01
Aktualisiert
04.06.18, 13:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
103/2018
- Mitteilung Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Schulen
Vorlage für
Schulausschuss
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Mitteilungen der Verwaltung
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
28.05.2018
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 103/2018
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter:
Datum:
Herr Jürgen Marx
28.05.2018
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Schulausschuss
Betreff:
Mitteilungen der Verwaltung
Beschlussentwurf:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
Sachdarstellung:
Wiedereinführung der neunjährigen Gymnasialzeit („G9“)
Am 06.03.2018 hat das Kabinett den Regierungsentwurf eines 13. Schulrechtsänderungsgesetzes beschlossen, der inzwischen dem Landtag zugeleitet wurde. Es soll noch vor den Sommerferien durch das
Parlament verabschiedet werden. Vorher hat das Landesministerium für Schule und Bildung für den
24.04.2018 zu einem Verbändegespräch eingeladen, an dem auch der Städte- und Gemeindebund NRW
teilgenommen hat.
Zusammengefasst sind hier die wichtigen beabsichtigen Regelungen:
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Die Umstellung von „G8“ auf „G9“ soll grundsätzlich alle öffentlichen Gymnasien in NRW betreffen,
die nicht bereits jetzt „G9“ im Rahmen eines Schulversuchs praktizieren.
Die mit Beginn des Schuljahres 2019/2020 die fünften und sechsten Klassen besuchende Schülerschaft sowie alle nachfolgenden Jahrgänge sollen von der Umstellung erfasst werden.
Vorgesehen ist, dass die Schulkonferenz mit einer Mehrheit von mindestens zwei Dritteln plus einer
Stimme bis zum 31.01.2019 für den Verbleib bei „G8“ votieren können soll. Der Schulträger soll
dieses Votum akzeptieren müssen, sofern dem nicht „Gründe der Schulentwicklungsplanung“ entgegenstehen sollten. Die Entscheidung für den Verbleib bei „G8“ soll in diesem Zusammenhang
nicht der Genehmigung durch die Schulaufsichtsbehörden bedürfen.
Ein Kostenausgleich des Landes durch die Wiedereinführung von „G9“ soll nach Maßgabe des Gesetzes zur Regelung eines Kostenfolgeabschätzungs- und eines Beteiligungsverfahrens erfolgen.
Entlastung gibt es für die Schüler/innen beim G9-Modell dahingehend, dass die zweite Fremdsprache (Französisch, Latein oder Spanisch) erst in der siebten Klasse unterrichtet wird.
Der letzte G8-Jahrgang legt das Abitur 2025 ab, der erste G9-Jahrgang erlangt die allgemeine
Hochschulreife mit der Abiturprüfung 2027. Das Jahr 2026 ist also ein abiturfreies Jahr. Im Schuljahr
2023/2024 wird es keine 11. Klasse als Eingangsstufe geben. Dies ist ein Problem für die Schüler
der Sekundar-, Real- oder der Hauptschulen, wenn sie in die Oberstufe eines Gymnasiums wechseln möchten. Das Ministerium plant, dass die Schüler/innen, die im Jahre 2023 auf das Gymnasium
wechseln wollen, an G8-Gymnasien oder an nahe gelegenen Gesamtschulen untergebracht werden.
Bei G9 wird der Lehrplan um die Fächer Digitalisierung und Wirtschaft erweitert.
Die Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen Spitzenverbände NRW hat am 09.05.2018 in einer Presseerklärung mitgeteilt, dass die vom Land beauftragten Gutachter (Wuppertaler Institut für bildungsökonomische
Forschung an der dortigen Bergischen Universität) ihr Gutachten zur Abschätzung der kommunalen Kosten
bei der Umstellung auf G9 an Gymnasien vorgelegt haben. Das Gutachten basiert auf einer breiten Datengrundlage, zu der die Kommunen maßgeblich beigetragen haben. Beim größten Posten der Kostenschätzung, dem zusätzlichen Bedarf an Unterrichtsräumen für G9, legen die Gutachter zwei alternative Berechnungsmethoden vor: Eine pauschale Berechnung des Bedarfes für ganz NRW mit 79 Mio EUR und eine
regional differenzierte Berechnung der zusätzlich erforderlichen Räume mit 518 Mio EUR. Hinzu werden
jeweils rund 31 Mio EUR jährlich wiederkehrende Kosten geschätzt. Die Städte, Kreise und Gemeinden als
Schulträger befürworten die regional differenzierte Berechnung, die den tatsächlichen Stand vor Ort mit einbezieht. Sie lehnen den pauschalen NRW-Ansatz dagegen entschieden ab, da dieser auf der unrealistischen Vorstellung beruht, man könne den Ausbaubedarf bei einem Schulträger mit noch vorhandenen Kapazitäten in einer anderen Region verrechnen.
Das Landesministerium für Schule und Bildung hat die kommunalen Spitzenverbände für den 29.05.2018 zu
einem Abstimmungsgespräch eingeladen. In diesem Rahmen soll insbesondere über den Verteilungsschlüssel diskutiert werden
EU-Schulprogramm NRW
Zu Beginn des laufenden Schuljahres 2017/2018 wurde das bisherige EU-Schulobst- und –
Gemüseprogramm mit dem EU-Schulmilchprogramm zum EU-Schulprogramm zusammengeführt.
Im Februar dieses Jahres wurden alle Grundschulen vom Ministerium für Schule und Bildung NRW über das
erforderliche Bewerbungsverfahren zur Teilnahme an diesem Programm im Schuljahr 2018/2019 informiert.
Im neuen Programm haben sich die Albert-Schweitzer-Schule, die Goetheschule und die Gutenbergschule
zurückgemeldet, aber keine weitere Schule neu angemeldet.
Hauptschulen in NRW
Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als amtliche Statistikstelle des Landes durch Pressemitteilung vom 28.02.2018 meldete, besuchen im Schuljahr 2017/2018 17,9 % weniger Schüler/innen die Hauptschule als im vergangenen Schuljahr. In Wesseling bleibt die Hauptschule stabil. Im Schuljahr 2017/2018
besuchten nur 4,86 % weniger Schüler/innen die Hauptschule in Wesseling als im Vorjahr.
Albert-Schweitzer-Schule
Am 05.05.2018 feierte die Albert-Schweitzer-Schule ihr 50-jähriges Bestehen mit einem Schulfest am Samstag von 11 – 15 Uhr.
Brigidaschule
Die Anfrage von Frau Monika Speckner in der Sitzung des Schulausschusses am 14.03.2018 beantwortet
die Verwaltung wie folgt: Der Bauzaun steht noch an der Schule, weil die Arbeiten, in der Hauptsache Mängelbeseitigung, noch nicht abgeschlossen sind, und trotz Zusage der Baufirma bisher noch nicht ausgeführt
wurden. Die Anhebung des Pflasters im Eingangsbereich zur Erstellung der Barrierefreiheit ist ein Teil dieser
Arbeiten.
Käthe-Kollwitz-Gymnasium
Die Musical-AG des Käthe-Kollwitz-Gymnasiums führt am 07.06., 08.06. und 09.06.2018 im Oktogon des
Schulzentrums das Musical „Die unendliche Geschichte“ auf. Die Mitglieder des Schulausschusses sind
hierüber rechtzeitig informiert worden.
Neuausrichtung der schulischen Inklusion
Wie der Städte- und Gemeindebund NRW mit Schreiben vom 28.05.2018 mitteilt, bereitet das Landesministerium für Schule und Bildung NRW eine Neuausrichtung der schulischen Inklusion vor.
Die Gesetzgebungsinitiative soll eine Abkehr vom Prinzip der „Totalinklusion“ beinhalten. Inklusive Schulen
müssten besser ausgestattet werden. Wo Kinder und Jugendliche mit und ohne Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung gemeinsam unterrichtet werden, müssten Qualitätsstandards festgeschrieben werden.
Zudem seien die Vorgaben für die Mindestgrößen von Förderschulen neu zu regeln. Das Maßnahmenpaket
soll noch vor der Sommerpause präsentiert werden.
Ferienintensivtraining „Fit in Deutsch“
Auf Initiative der Schulleitung der Wilhelm-Busch-Schule und auf Antrag der Verwaltung hat die Bezirksregierung Köln mit Schreiben vom 22.05.2018 für außerunterrichtliche Angebote in den Sommerferien und in den
Herbstferien für neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler in diesem Jahr insgesamt 9.240 € an Fördermitteln bewilligt.