Daten
Kommune
Wesseling
Größe
41 kB
Datum
20.06.2018
Erstellt
04.06.18, 13:01
Aktualisiert
04.06.18, 13:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
105/2018
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Schulen
Vorlage für
Schulausschuss
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes 2018/19 bis 2023/24
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
29.05.2018
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 105/2018
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter:
Datum:
Herr Jürgen Marx
29.05.2018
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Schulausschuss
Betreff:
Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes 2018/19 bis 2023/24
Beschlussentwurf:
Nach Beratungsergebnis.
Sachdarstellung:
1. Problem
Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung des Schulausschusses am 13.06.2017 hat der Ausschuss die Vergabe
für die Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes und eine Elternbefragung zur Schulentwicklung in Wesseling einstimmig beschlossen.
In seiner Sitzung am 29.11.2017 beschloss der Schulausschuss einstimmig, eine Elternbefragung bei den
Erziehungsberechtigten der Erst- bis Drittklässler der Wesselinger Grundschulen durchzuführen.
Die Präsentation der Auswertung der Elternbefragung wurde dem Ausschuss am 14.03.2018 vorgestellt. Die
ausführliche Dokumentation der Ergebnisse der Elternbefragung des Fachbüros wurden den Fraktionsvorsitzenden der im Stadtrat vertretenen Parteien digital und allen Ratsmitgliedern und den Mitgliedern des
Schulausschusses in gebundener Papierform zugeleitet.
Nachdem nun auch die Anmeldezahlen bei den weiterführenden Schulen in Wesseling vorliegen und Begehungen in allen neun Schulen mit Verwaltung und dem Fachbüro Biregio zur Raumbedarfsanalyse stattgefunden haben, kann nun auch ein erster Entwurf der Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes der Stadt
Wesseling vorgestellt werden.
2. Lösung
Herr Georg Heller vom beauftragten Fachbüro Biregio wird in der Sitzung vortragen und die ersten Erkenntnisse liefern.
3. Alternativen
Werden von der Verwaltung nicht vorgetragen.
4. Finanzielle Auswirkungen
Vorerst keine.