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Beschlussvorlage (Kanalerneuerung „Auf dem Rheinberg“, als Ergebnis der Kanal-TV-Befahrung)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
105 kB
Datum
12.06.2018
Erstellt
28.05.18, 17:06
Aktualisiert
28.05.18, 17:06
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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 97/2018 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Entsorgungsbetriebe Vorlage für Betriebsausschuss Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Kanalerneuerung „Auf dem Rheinberg“, als Ergebnis der Kanal-TV-Befahrung Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 23.05.2018 Namenszeichen I/10 Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 97/2018 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Herr Ludyga 23.05.2018 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Betriebsausschuss Betreff: Kanalerneuerung „Auf dem Rheinberg“, als Ergebnis der Kanal-TV-Befahrung Beschlussentwurf: Der Absicht der Betriebsleitung, Planung, Ausschreibung und Auftragsvergabe und Ausführung der Kanalerneuerung der Straße „Auf dem Rheinberg“, als Ergebnis der Kanal-TV-Befahrung, unter Einhaltung der Vergabeordnung der Stadt Wesseling durchzuführen, wird zugestimmt. Sachdarstellung: 1. Problem Entsprechend der SüwVKan wurde die Ersterfassung sämtlicher Abwasserkanäle im Stadtgebiet mittels Kanal-TV-Befahrung Ende 2005 abgeschlossen. Mit der von der Verordnung geforderten Wiederholungsprüfung, die sich über einen Zeitraum von 15 Jahren (2006 - 2020) erstreckt, wurde fristgemäß in 2006 begonnen. Mit Beschluss des Landtages vom 17.10.2013 wurde die SüwVKan mittlerweile in die neu geschaffene Selbstüberwachungsverordnung Abwasser (SüwVO Abw NRW 2013) integriert. Die o.g. Fristen für die Überprüfung der Abwasserkanäle wurden unverändert übernommen. Mit der Kanal-TV-Befahrung wurden Schäden im Kanal der Straße auf dem Rheinberg (Baujahr 1934) festgestellt. Da die Erneuerung des Kanals und der Straße zusammen durchgeführt werden soll, stellt diese Art der Sanierung für alle Beteiligten die wirtschaftlichste Vorgehensweise dar. Darüber hinaus sind ebenfalls die privaten Anschlussleitungen inspiziert worden. Über den Zustand der jeweiligen Anschlussleitungen werden die Eigentümer informiert. Bei starken Schäden werden die Eigentümer zu einer Erneuerung im Zuge der Kanalbaumaßnahme aufgefordert. Bei mittelschweren Schäden wird eine Erneuerung seitens der Entsorgungsbetriebe empfohlen. 2. Lösung Auf Grund der durchgeführten Kanal-TV-Befahrung festgestellten Schäden muss der Kanal erneuert werden. Die Kanalerneuerung ist im Abwasserbeseitigungskonzept 2018 – 2023 enthalten. 3. Alternativen Keine 4. Finanzielle Auswirkungen Für die Kanalerneuerung der Straße „Auf dem Rheinberg“ als Ergebnis der Kanal-TV-Befahrung, sind mit dem Wirtschaftsplan 2018 – Vermögensplan – 150.000,- € vorgesehen worden, so dass die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen.