Daten
Kommune
Wesseling
Größe
42 kB
Datum
13.06.2018
Erstellt
28.05.18, 13:01
Aktualisiert
28.05.18, 13:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
94/2018
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Soziale Hilfen und Wohnungswesen
Vorlage für
Ausschuss für Familie, Soziales, Gesundheit und
Senioren
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Informationen zu Fallzahlen bezüglich Wohnberechtigungsscheinen
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
15.05.2018
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 94/2018
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Herr Meschede
15.05.2018
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Ausschuss für Familie, Soziales, Gesundheit und Senioren
Betreff:
Informationen zu Fallzahlen bezüglich Wohnberechtigungsscheinen
Beschlussentwurf:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
Sachdarstellung:
Die Fallzahlen der Bearbeitung von Anträgen auf Ausstellung von Wohnberechtigungsscheinen haben sich
in den vergangenen Jahren wie folgt entwickelt:
Ausgestellte Wohnberechtigungsscheine:
2013:
199
2014:
178
2015:
198
2016:
170
2017:
186
bis 15.05.2018:
102
Abgelehnte Anträge auf Ausstellung von Wohnberechtigungsscheinen:
2013:
36
2014:
23
2015:
30
2016:
40
2017:
57
bis 15.05.2018:
2
Beratungen, zu denen Anträge und Unterlagen vorgelegt wurden, wobei die Anträge dann aber wegen zu
erwartender Erfolglosigkeit zurückgezogen wurden:
2017:
12
bis 15.05.2018:
3
Mit Stand vom 15.05.2018 liegen noch 17 Anträge vor, die aber wegen Unvollständigkeit noch nicht abschließend bearbeitet werden konnten.
Vorsprachen oder telefonische Anfragen auf Ausstellung von Wohnberechtigungsscheinen, denen keine
Antragstellung folgt, werden nicht dokumentiert.
Der Wohnberechtigungsschein ist nach Ziffer 8.1 der Wohnraumnutzungsbestimmungen (WNB) zu § 18 des
Gesetzes zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW) ab
Bekanntgabe 1 Jahr in Nordrhein-Westfalen gültig.
Eine Einschränkung gibt es für anerkannte Asylbewerber/Flüchtlinge. Bei diesem Personenkreis erfolgt eine
Wohnsitzzuweisung nach § 12 a Aufenthaltsgesetz (AufenthG) und die Gültigkeit des Wohnberechtigungsscheines wird auf die zugewiesene Kommune beschränkt.
In den vergangenen Jahren wurden Wohnberechtigungsscheine zum Bezug einer sozial geförderten Wohnung wie folgt eingereicht:
2013:
12 (9 Wohnberechtigungsscheine aus Wesseling, 3 aus anderen Städten)
2014:
7 (5 Wohnberechtigungsscheine aus Wesseling, 2 aus anderen Städten)
2015:
15 (12 Wohnberechtigungsscheine aus Wesseling, 3 aus anderen Städten)
2016:
19 (17 Wohnberechtigungsscheine aus Wesseling, 2 aus anderen Städten)
2017:
46 (37 Wohnberechtigungsscheine aus Wesseling, 9 aus anderen Städten)
bis 30.04.2018:
7 (6 Wohnberechtigungsscheine aus Wesseling, 1 aus einer anderen Stadt)