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Beschlussvorlage (Informationen zu Fallzahlen bezüglich Wohnberechtigungsscheinen)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
42 kB
Datum
13.06.2018
Erstellt
28.05.18, 13:01
Aktualisiert
28.05.18, 13:01
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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 94/2018 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Soziale Hilfen und Wohnungswesen Vorlage für Ausschuss für Familie, Soziales, Gesundheit und Senioren Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Informationen zu Fallzahlen bezüglich Wohnberechtigungsscheinen Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 15.05.2018 Namenszeichen I/10 Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 94/2018 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Herr Meschede 15.05.2018 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Ausschuss für Familie, Soziales, Gesundheit und Senioren Betreff: Informationen zu Fallzahlen bezüglich Wohnberechtigungsscheinen Beschlussentwurf: Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen. Sachdarstellung: Die Fallzahlen der Bearbeitung von Anträgen auf Ausstellung von Wohnberechtigungsscheinen haben sich in den vergangenen Jahren wie folgt entwickelt: Ausgestellte Wohnberechtigungsscheine: 2013: 199 2014: 178 2015: 198 2016: 170 2017: 186 bis 15.05.2018: 102 Abgelehnte Anträge auf Ausstellung von Wohnberechtigungsscheinen: 2013: 36 2014: 23 2015: 30 2016: 40 2017: 57 bis 15.05.2018: 2 Beratungen, zu denen Anträge und Unterlagen vorgelegt wurden, wobei die Anträge dann aber wegen zu erwartender Erfolglosigkeit zurückgezogen wurden: 2017: 12 bis 15.05.2018: 3 Mit Stand vom 15.05.2018 liegen noch 17 Anträge vor, die aber wegen Unvollständigkeit noch nicht abschließend bearbeitet werden konnten. Vorsprachen oder telefonische Anfragen auf Ausstellung von Wohnberechtigungsscheinen, denen keine Antragstellung folgt, werden nicht dokumentiert. Der Wohnberechtigungsschein ist nach Ziffer 8.1 der Wohnraumnutzungsbestimmungen (WNB) zu § 18 des Gesetzes zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW) ab Bekanntgabe 1 Jahr in Nordrhein-Westfalen gültig. Eine Einschränkung gibt es für anerkannte Asylbewerber/Flüchtlinge. Bei diesem Personenkreis erfolgt eine Wohnsitzzuweisung nach § 12 a Aufenthaltsgesetz (AufenthG) und die Gültigkeit des Wohnberechtigungsscheines wird auf die zugewiesene Kommune beschränkt. In den vergangenen Jahren wurden Wohnberechtigungsscheine zum Bezug einer sozial geförderten Wohnung wie folgt eingereicht: 2013: 12 (9 Wohnberechtigungsscheine aus Wesseling, 3 aus anderen Städten) 2014: 7 (5 Wohnberechtigungsscheine aus Wesseling, 2 aus anderen Städten) 2015: 15 (12 Wohnberechtigungsscheine aus Wesseling, 3 aus anderen Städten) 2016: 19 (17 Wohnberechtigungsscheine aus Wesseling, 2 aus anderen Städten) 2017: 46 (37 Wohnberechtigungsscheine aus Wesseling, 9 aus anderen Städten) bis 30.04.2018: 7 (6 Wohnberechtigungsscheine aus Wesseling, 1 aus einer anderen Stadt)