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Beschlusstext (19. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Merzenich (Morschenich-Neu) 1. Beratung und Beschlussfassung über die fristgerecht eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen während der Verfahrensschritte nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) 2. Feststellungsbeschluss)

Daten

Kommune
Merzenich
Größe
13 kB
Datum
21.12.2017
Erstellt
16.01.18, 10:55
Aktualisiert
16.01.18, 16:10
Beschlusstext (19. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Merzenich (Morschenich-Neu)

1. Beratung und Beschlussfassung über die fristgerecht eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen während der Verfahrensschritte nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
2. Feststellungsbeschluss)

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Inhalt der Datei

Beschluss aus der Niederschrift über die 21. Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Merzenich vom 21.12.2017. Öffentliche Sitzung Empfehlung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses vom 14.12.2017 9.1 19. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Merzenich (MorschenichNeu) 1. Beratung und Beschlussfassung über die fristgerecht eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen während der Verfahrensschritte nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) 2. Feststellungsbeschluss 108/2017 Der Gemeinderat fasst einstimmig folgenden Beschluss: Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss empfiehlt: 1. Gemäß den in der Abwägung durch die Gemeinde Merzenich formulierten Behandlungen der eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der anerkannten Naturschutzverbände zu folgen, teilweise zu folgen, nicht zu folgen, bzw. diese zur Kenntnis zu nehmen. 2. Die Feststellung der 19. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Merzenich einschließlich der Begründung zu beschließen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Genehmigung gemäß § 6 Abs. 1 BauGB bei der höheren Verwaltungsbehörde einzuholen. Weiterhin wird die Verwaltung beauftragt, den Flächennutzungsplan nach der Genehmigung durch die höhere Verwaltungsbehörde ortsüblich öffentlich bekannt zu machen mit dem Hinweis, dass der Flächennutzungsplan einschließlich der Begründung während der Dienststunden der Verwaltung eingesehen werden kann. Mit der Bekanntmachung wird die 19. Änderung des Flächennutzungsplans gemäß § 6 Abs. 5 BauGB rechtskräftig. Der Gemeinderat fasst einstimmig folgenden Beschluss: Auszug 21. Sitzung 1 von 1