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Beschlusstext (Grundlagen und bisherige Inanspruchnahme des Fragerechts)

Daten

Kommune
Merzenich
Größe
33 kB
Datum
21.12.2017
Erstellt
16.01.18, 10:55
Aktualisiert
16.01.18, 16:10
Beschlusstext (Grundlagen und bisherige Inanspruchnahme des Fragerechts)

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Inhalt der Datei

Beschluss aus der Niederschrift über die 21. Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Merzenich vom 21.12.2017. Öffentliche Sitzung Fragerunde für Einwohner 5.1 Grundlagen und bisherige Inanspruchnahme des Fragerechts M115/2017 Mit Beschluss des Gemeinderates am 06.10.2016 (Drs. 71/2016) ist durch Änderung der Geschäftsordnung (§ 18 Abs. 1) ein Fragerecht für Einwohner als Standardtagesordnungspunkt für Ratssitzungen eingeführt worden. In dieser Fragerunde ist jeder Einwohner der Gemeinde berechtigt, nach Aufruf des Tagesordnungspunktes mündliche Anfragen an den Bürgermeister zu richten. Die Fragen müssen sich auf Angelegenheiten der Gemeinde beziehen. Sie sollen aus Gründen einer umfassenden Beantwortung bis fünf Werktage vor der Ratssitzung schriftlich der Gemeindeverwaltung vorgelegt werden. Es sind jedoch auch müdliche Anfragen in der Sitzung selbst möglich. Die Fragerunde wird auf 30 Minuten pro Ratssitzung begrenzt. Die Regelungen des § 17 sind für das Fragerecht der Ratsmitglieder anzuwenden und bleiben hiervon unberührt. Datum 12.10.2017 13.07.2017 18.05.2017 09.03.2017 15.12.2016 Auszug 21. Sitzung Behandelte Fragen  Es wurden keine Fragen gestellt  Es wurden keine Fragen gestellt  Freies W-LAN in der Gemeinde Merzenich  Es wurden keine Fragen gestellt  Aufschotterung Buswartehäuschen Mo-Neu  Flaschencontainer, Briefkasten und Fahrplan BKB Mo-Neu  Abrechnung Fernwärme Mo-Neu 1 von 1