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Beschlusstext (Antrag gem. § 6 der Hauptsatzung der Gemeinde Merzenich; Antrag der aufgelisteten Vereine auf Aussetzung des Entgeltes für Brandsicherheitswachen bei Einsätzen der Feuerwehr Merzenich vom 05.12.2017)

Daten

Kommune
Merzenich
Größe
72 kB
Datum
21.12.2017
Erstellt
16.01.18, 10:55
Aktualisiert
16.01.18, 16:10
Beschlusstext (Antrag gem. § 6 der Hauptsatzung der Gemeinde Merzenich;
Antrag der aufgelisteten Vereine auf Aussetzung des Entgeltes für Brandsicherheitswachen bei Einsätzen der Feuerwehr Merzenich vom 05.12.2017)

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Inhalt der Datei

Beschluss aus der Niederschrift über die 21. Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Merzenich vom 21.12.2017. Öffentliche Sitzung Anträge von Vereinen 12.2 Antrag gem. § 6 der Hauptsatzung der Gemeinde Merzenich; Antrag der aufgelisteten Vereine auf Aussetzung des Entgeltes für Brandsicherheitswachen bei Einsätzen der Feuerwehr Merzenich vom 05.12.2017 112/2017 Die Aktiv für Merzenich-Fraktion sieht im ländlichen Raum eine bessere Vernetzung der Feuerwehr in die Dorfgemeinschlaft als in der Stadt. Aufgaben würden übernommen, die normalerweise als Dienstleistungen erbracht werden müssten und somit durch die Kommunen abgerechnet werden müssten. Solange diese für die freiwilligen „leistbar“ sei könne dies so durchgeführt werden, jedoch wird es vermutlich in Zukunft schwieriger werden. Es wird vorgeschlagen im Rahmen der Aufstellung des Brandschutzbedarfsplanes in der dort eingerichteten Expertengruppe darüber zu beraten. Einer Aussetzung auf Zeit wird zugestimmt. Die CDU-Fraktion und die SPD-Fraktion halten die Stärkung der Ortsvereine für sehr wichtig. Eine großzügige Haltung der Gemeinde sei hier notwendig. Der Gemeinderat fasst einstimmig folgenden Beschluss: Für ortsansässige Vereine wird die Umsetzung des § 4 Abs. 3 und § 7 der Feuerwehrsatzung bis auf weiteres nicht durchgeführt. Über weitere Ausnahmen entscheidet der Bürgermeister im Einvernehmen mit dem Leiter der Feuerwehr. Eine weitere Beratung wird in den Fachausschüssen durchgeführt. Auszug 21. Sitzung 1 von 1