Daten
Kommune
Merzenich
Größe
11 kB
Datum
21.12.2017
Erstellt
16.01.18, 10:55
Aktualisiert
16.01.18, 16:10
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
aus der Niederschrift über die 21. Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Merzenich
vom 21.12.2017.
Öffentliche Sitzung
Mitteilungen der Verwaltung
15.5
Kommunalwahl 2020:
Fristen für die Verkleinerung der Räte
M133/2017
Die gesetzliche Zahl der Mitglieder des Rates der Gemeinde Merzenich beiträgt
grundsätzlich 32 Vertreter (§ 3 Abs. 2 S. 1 Kommunalwahlgesetz NRW).
Die Gemeinde Merzenich hat von Ihrem Recht auf Verringerung der Zahl der zu wählenden Vertreter Gebrauch gemacht (Satz 2 a. a. O.) und mit Satzung vom
22.05.2003 die Zahl der zu wählenden Vertreter um 6 auf 26 verringert.
Diese Entscheidung gilt bis zu einer neuen Änderungsentscheidung weiter (Satz 3
a. a. O.).
Gesetzlich möglich ist eine Verringerung um 2, 4, 6, 8 oder 10 Vertreter (Satz 2 a. a.
O.).
Verwaltungsseitig wird darauf hingewiesen, dass nach derzeitigem Recht eine Änderungsentscheidung bis spätestens 45 Monate nach Beginn der Wahlperiode, also
bis zum 28.02.2018 vom Gemeinderat durch Satzung erfolgen muss (Satz 2 a. a. O.).
Auszug 21. Sitzung
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