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Beschlusstext (Kommunalwahl 2020: Fristen für die Verkleinerung der Räte)

Daten

Kommune
Merzenich
Größe
11 kB
Datum
21.12.2017
Erstellt
16.01.18, 10:55
Aktualisiert
16.01.18, 16:10
Beschlusstext (Kommunalwahl 2020:
Fristen für die Verkleinerung der Räte)

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Inhalt der Datei

Beschluss aus der Niederschrift über die 21. Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Merzenich vom 21.12.2017. Öffentliche Sitzung Mitteilungen der Verwaltung 15.5 Kommunalwahl 2020: Fristen für die Verkleinerung der Räte M133/2017 Die gesetzliche Zahl der Mitglieder des Rates der Gemeinde Merzenich beiträgt grundsätzlich 32 Vertreter (§ 3 Abs. 2 S. 1 Kommunalwahlgesetz NRW). Die Gemeinde Merzenich hat von Ihrem Recht auf Verringerung der Zahl der zu wählenden Vertreter Gebrauch gemacht (Satz 2 a. a. O.) und mit Satzung vom 22.05.2003 die Zahl der zu wählenden Vertreter um 6 auf 26 verringert. Diese Entscheidung gilt bis zu einer neuen Änderungsentscheidung weiter (Satz 3 a. a. O.). Gesetzlich möglich ist eine Verringerung um 2, 4, 6, 8 oder 10 Vertreter (Satz 2 a. a. O.). Verwaltungsseitig wird darauf hingewiesen, dass nach derzeitigem Recht eine Änderungsentscheidung bis spätestens 45 Monate nach Beginn der Wahlperiode, also bis zum 28.02.2018 vom Gemeinderat durch Satzung erfolgen muss (Satz 2 a. a. O.). Auszug 21. Sitzung 1 von 1