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Infotext (Bericht der Gemeindeprüfungsanstalt NRW (gpaNRW) über die überörtliche Prüfung der Gemeinde Kreuzau; hier: Beratung in den Fachausschüssen)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
78 kB
Datum
14.05.2018
Erstellt
24.05.18, 13:06
Aktualisiert
24.05.18, 13:06
Infotext (Bericht der Gemeindeprüfungsanstalt NRW (gpaNRW) über die überörtliche Prüfung der Gemeinde Kreuzau;
hier: Beratung in den Fachausschüssen) Infotext (Bericht der Gemeindeprüfungsanstalt NRW (gpaNRW) über die überörtliche Prüfung der Gemeinde Kreuzau;
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MITTEILUNG aus der 9. Sitzung des Sportausschusses der Gemeinde Kreuzau vom 14.05.2018 TOP Betreff 2.1 Bericht der Gemeindeprüfungsanstalt NRW (gpaNRW) über die überörtliche Prüfung der Gemeinde Kreuzau; hier: Beratung in den Fachausschüssen Vorlage: 38/2018 AM Heidbüchel sagt aus, dass der GPA-Bericht die Probleme treffend beschreibt. Am Beispiel von Fußballmannschaften beschreibt er die Situation der kleineren Vereine, die ihre Mannschaften kaum noch voll bekommen. Im Bereich der Sportplätze Üdingen und Untermaubach halte er eine Prüfung für sinnvoll, auch wenn er eine Erzielung des angegebenen Preises eher nicht für möglich hält. Eine Überprüfung der Anzahl der Spielplätze halte er ebenfalls für richtig, denn es sei wichtiger, wenige Spielplätze mit guten Geräten vorzuhalten als viele Spielplätze mit minimaler Qualität. Er schlägt vor, zu prüfen, welche Sportplätze zu Bolzplätzen umgewandelt werden können, damit der Pflegeaufwand reduziert werden kann. In diese Überlegungen sollen die betroffenen Vereine einbezogen werden. Herr Steg teilt mit, dass es aktuell Gespräche der Vereine Kreuzau, Drove und Stockheim gebe, die Vereine zu einer Spielgemeinschaft im Jugendbereich zusammen zu führen. Dies sei in Boich/Thum mit Untermaubach, Üdingen und Mausauel Nideggen sowie Montania Berg schon vor einigen Jahren passiert. Insofern könne er die Aussage von Herrn Heidbüchel bestätigen. Herr Schmühl führt aus, dass die Fakten seit Jahren bekannt sind und die Verwaltung zu den angesprochenen Bereichen bereits Beschlussvorlagen erstellt habe. Beschlüsse durch die Politik seien bisher nicht gefasst worden. AM Heinrichs erklärt, dass die CDU bereits im Jahr 2014 die Erstellung eines Außensportstättenbedarfsplanes beantragt habe und nach Befragung der Vereine durch die Verwaltung gute Daten zusammengetragen wurden. Beispielsweise wurden die beiden Sportplätze in Boich und Thum bereits auf einen Platz reduziert. Bei den Plätzen in Bogheim und Leversbach handele es sich s. E. eher um Bolz- als um Fußballplätze. Ein Vorschlag der Verwaltung zur Reduzierung der Pflege wäre wünschenswert. Er schlage weiterhin vor, die Plätze Untermaubach und Üdingen auf einen Platz zu reduzieren oder auch durch einen gemeinsamen Platz zu ersetzen, hierfür seien aber mehr Informationen erforderlich. Auch hier bittet er um eine Vorlage der Verwaltung. Denkbar sei außerdem eine Reduzierung der Plätze Kreuzau/Drove/Stockheim, auch hier könne er sich eine neue Anlage als Ersatz für die derzeitigen teilweise nicht ganzjährig bespielbaren Plätze vorstellen. In Stockheim soll zumindest ein Platz erhalten bleiben. Er stellt in diesem Zusammenhang klar, dass es hier nicht um Einsparungen im Haushalt gehe, sondern um eine Attraktivitätssteigerung der Sportplätze. Er bittet um Erstellung einer Vorlage durch die Verwaltung, in der dargestellt werden sollte, welche Möglichkeiten es gibt und welche Schritte als nächstes erforderlich sind. Herr Schmühl führt aus, dass die Verwaltung bereits vor 2 Jahren eine Vorlage erstellt habe mit dem Vorschlag, die Erstellung eines Sportstättenbedarfsplanes extern an eine Fachfirma zu vergeben, um einen neutralen Vorschlag der möglichen Vorgehensweisen zu erhalten. Diesem Vorschlag sei aus finanziellen Gründen nicht gefolgt worden. Auf Nachfrage teilt er mit, dass die Kosten bei rund 30.000 € gelegen hätten. Er stellt klar, dass die Verwaltung selbst lediglich eine Sachdarstellung vorlegen könne. AM Heinrichs teilt dazu mit, dass die CDU-Fraktion eine externe Vergabe mittragen würde. AM Badur fragt nach, ob die Ablehnung vor 2 Jahren im Sportausschuss erfolgt sei oder im Rat. Die Verwaltung sagt eine Beantwortung im Protokoll zu. Nachrichtlich wird mitgeteilt, dass der Beschlussvorschlag der Verwaltung über die externe Vergabe eines Außensportstättenbedarfsplan – angelehnt an den Sportstättenbedarfsplan der Gemeinde Swisttal - von den Mitgliedern des Sportausschusses am 16.03.2015 einstimmig abgelehnt wurde. Eine Beratung im Rat ist daraufhin nicht mehr erfolgt. AM Heidbüchel ist der Auffassung, dass alle erforderlichen Informationen bereits seit Jahren vorlägen und schon mehrfach besprochen worden seien. Seines Erachtens sind keine zusätzlichen Informationen erforderlich und damit auch keine externe Vergabe, die Kosten verursacht. AM Kammer erklärt, dass seiner Meinung nach externer Sachverstand als Entscheidungshilfe durchaus nötig sei. Man komme nicht weiter, weil weder Verwaltung noch Politik eine Entscheidung treffen bzw. empfehlen werden. Das Thema sei zwar immer wieder angeregt worden, aber ohne Konkretisierung. AM Heinrichs ergänzt, dass bei der externen Vergabe die Vereine einbezogen würden und mögliche Entscheidungen gemeinsam erarbeitet würden. Visionen müssen von Außenstehenden kommen, andernfalls würden sie von den Vereinen nicht akzeptiert. Nach eingehender Diskussion wird die Verwaltung beauftragt, 1. eine Vorlage für den Hauptausschuss zu erstellen mit der Information, welche Kosten für die Erstellung eines Sportstättenbedarfsplanes durch einen externen Sachverständigen entstehen würden, 2. für die Sportplätze Üdingen und Untermaubach reale Zahlen vorzulegen, welche haushaltsrechtlichen Auswirkungen sich ergeben, wenn diese geschlossen werden und dort Baugebiete entstehen, 3. die Kosten zu ermitteln, wenn die Sportplätze Leversbach und Bogheim nur noch als Bolzplätze gepflegt werden und mitzuteilen, wie oft diese dann gemäht werden. In diese Kostenermittlung soll der Bolzplatz in Kreuzau einbezogen werden. Beschluss der Sitzung des Sportausschusses vom 14.05.2018 Seite 2