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Öffentliche Niederschrift (Sportausschuss)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
103 kB
Datum
14.05.2018
Erstellt
24.05.18, 13:06
Aktualisiert
24.05.18, 13:06
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Inhalt der Datei

ÖFFENTLICHE NIEDERSCHRIFT über die 9. Sitzung des Sportausschusses der Gemeinde Kreuzau vom 14.05.2018 Mitgliederzahl: 14 Vorsitzender: Breuer, Adolf Anwesend sind: a) die stimmberechtigten Ausschussmitglieder: 1. Breuer, Adolf 2. Badur, Krister 3. Braks, Egbert, vertritt Wirthmann, Louis 4. Dohmen, Rudi 5. Hechemer, Horst 6. Heidbüchel, Rolf 7. Heinrichs, Dirk 8. Kammer, Jürgen 9. Kesseler, Marion 10. Macherey, Peter 11. Schmeide, Gerold 12. Stoffels, Björn 13. Treis, Rainer b) als Gäste: Weyrauch, Johannes (Vorsitzender GSV) c) von der Verwaltung: 1. Schmühl, Siegfried 2. Steg, Guido 3. Kupferschläger, Tanja Es fehlen: 1. Theelen, Marcus 2. Wirthmann, Louis Tagungsort: Rathaus Kreuzau, großer Sitzungssaal Beginn der Sitzung: 19:00 Uhr Ende der Sitzung: 20:35 Uhr Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt Herr Breuer fest, dass zur heutigen Sitzung form- und fristgerecht eingeladen ist. Es wird angefragt, ob Änderungs- oder Ergänzungswünsche zur Tagesordnung gestellt werden. Dies ist nicht der Fall. -2- TAGESORDNUNG: A. Öffentliche Sitzung 1. Einwohnerfragestunde 2. Mitteilungen 2.1 Bericht der Gemeindeprüfungsanstalt NRW (gpaNRW) über die überörtliche Prüfung der Gemeinde Kreuzau; hier: Beratung in den Fachausschüssen 2.2 Verwendung der Sportpauschale 3. Antrag des TSV 09 Stockheim e.V. auf Bezuschussung des Neubaus eines Sportheimes Vorlage: 52/2015 1. Ergänzung 4. Anfragen -3- A. Öffentliche Sitzung 1. Einwohnerfragestunde Es ergehen keine Anfragen. 2. Mitteilungen Mündliche Mitteilungen liegen nicht vor. 2.1 Bericht der Gemeindeprüfungsanstalt NRW (gpaNRW) über die überörtliche Prüfung der Gemeinde Kreuzau; hier: Beratung in den Fachausschüssen AM Heidbüchel sagt aus, dass der GPA-Bericht die Probleme treffend beschreibt. Am Beispiel von Fußballmannschaften beschreibt er die Situation der kleineren Vereine, die ihre Mannschaften kaum noch voll bekommen. Im Bereich der Sportplätze Üdingen und Untermaubach halte er eine Prüfung für sinnvoll, auch wenn er eine Erzielung des angegebenen Preises eher nicht für möglich hält. Eine Überprüfung der Anzahl der Spielplätze halte er ebenfalls für richtig, denn es sei wichtiger, wenige Spielplätze mit guten Geräten vorzuhalten als viele Spielplätze mit minimaler Qualität. Er schlägt vor, zu prüfen, welche Sportplätze zu Bolzplätzen umgewandelt werden können, damit der Pflegeaufwand reduziert werden kann. In diese Überlegungen sollen die betroffenen Vereine einbezogen werden. Herr Steg teilt mit, dass es aktuell Gespräche der Vereine Kreuzau, Drove und Stockheim gebe, die Vereine zu einer Spielgemeinschaft im Jugendbereich zusammen zu führen. Dies sei in Boich/Thum mit Untermaubach, Üdingen und Mausauel Nideggen sowie Montania Berg schon vor einigen Jahren passiert. Insofern könne er die Aussage von Herrn Heidbüchel bestätigen. Herr Schmühl führt aus, dass die Fakten seit Jahren bekannt sind und die Verwaltung zu den angesprochenen Bereichen bereits Beschlussvorlagen erstellt habe. Beschlüsse durch die Politik seien bisher nicht gefasst worden. AM Heinrichs erklärt, dass die CDU bereits im Jahr 2014 die Erstellung eines Außensportstättenbedarfsplanes beantragt habe und nach Befragung der Vereine durch die Verwaltung gute Daten zusammengetragen wurden. Beispielsweise wurden die beiden Sportplätze in Boich und Thum bereits auf einen Platz reduziert. Bei den Plätzen in Bogheim und Leversbach handele es sich s. E. eher um Bolz- als um Fußballplätze. Ein Vorschlag der Verwaltung zur Reduzierung der Pflege wäre wünschenswert. Er schlage weiterhin vor, die Plätze Untermaubach und Üdingen auf einen Platz zu reduzieren oder auch durch einen gemeinsamen Platz zu ersetzen, hierfür seien aber mehr Informationen erforderlich. Auch hier bittet er um eine Vorlage der Verwaltung. Denkbar sei außerdem eine Reduzierung der Plätze Kreuzau/Drove/Stockheim, auch hier könne er sich eine neue Anlage als Ersatz für die derzeitigen teilweise nicht ganzjährig bespielbaren Plätze vorstellen. In Stockheim soll zumindest ein Platz erhalten bleiben. Er stellt in diesem Zusammenhang klar, dass es hier nicht um Einsparungen im Haushalt gehe, sondern um eine Attraktivitätssteigerung der Sportplätze. Er bittet um Erstellung einer Vorlage durch die Verwaltung, in der dargestellt werden sollte, welche Möglichkeiten es gibt und welche Schritte als nächstes erforderlich sind. Herr Schmühl führt aus, dass die Verwaltung bereits vor 2 Jahren eine Vorlage erstellt habe mit dem Vorschlag, die Erstellung eines Sportstättenbedarfsplanes extern an eine Fachfirma zu vergeben, um einen neutralen Vorschlag der möglichen Vorgehensweisen zu erhalten. Diesem Vorschlag sei aus finanziellen Gründen nicht gefolgt worden. Auf Nachfrage teilt er mit, dass die -4Kosten bei rund 30.000 € gelegen hätten. Er stellt klar, dass die Verwaltung selbst lediglich eine Sachdarstellung vorlegen könne. AM Heinrichs teilt dazu mit, dass die CDU-Fraktion eine externe Vergabe mittragen würde. AM Badur fragt nach, ob die Ablehnung vor 2 Jahren im Sportausschuss erfolgt sei oder im Rat. Die Verwaltung sagt eine Beantwortung im Protokoll zu. Nachrichtlich wird mitgeteilt, dass der Beschlussvorschlag der Verwaltung über die externe Vergabe eines Außensportstättenbedarfsplan – angelehnt an den Sportstättenbedarfsplan der Gemeinde Swisttal - von den Mitgliedern des Sportausschusses am 16.03.2015 einstimmig abgelehnt wurde. Eine Beratung im Rat ist daraufhin nicht mehr erfolgt. AM Heidbüchel ist der Auffassung, dass alle erforderlichen Informationen bereits seit Jahren vorlägen und schon mehrfach besprochen worden seien. Seines Erachtens sind keine zusätzlichen Informationen erforderlich und damit auch keine externe Vergabe, die Kosten verursacht. AM Kammer erklärt, dass seiner Meinung nach externer Sachverstand als Entscheidungshilfe durchaus nötig sei. Man komme nicht weiter, weil weder Verwaltung noch Politik eine Entscheidung treffen bzw. empfehlen werden. Das Thema sei zwar immer wieder angeregt worden, aber ohne Konkretisierung. AM Heinrichs ergänzt, dass bei der externen Vergabe die Vereine einbezogen würden und mögliche Entscheidungen gemeinsam erarbeitet würden. Visionen müssen von Außenstehenden kommen, andernfalls würden sie von den Vereinen nicht akzeptiert. Nach eingehender Diskussion wird die Verwaltung beauftragt, 1. eine Vorlage für den Hauptausschuss zu erstellen mit der Information, welche Kosten für die Erstellung eines Sportstättenbedarfsplanes durch einen externen Sachverständigen entstehen würden, 2. für die Sportplätze Üdingen und Untermaubach reale Zahlen vorzulegen, welche haushaltsrechtlichen Auswirkungen sich ergeben, wenn diese geschlossen werden und dort Baugebiete entstehen, 3. die Kosten zu ermitteln, wenn die Sportplätze Leversbach und Bogheim nur noch als Bolzplätze gepflegt werden und mitzuteilen, wie oft diese dann gemäht werden. In diese Kostenermittlung soll der Bolzplatz in Kreuzau einbezogen werden. 2.2 Verwendung der Sportpauschale Auf die beigefügte Mitteilung wird verwiesen. 3. Antrag des TSV 09 Stockheim e.V. auf Bezuschussung des Neubaus eines Sportheimes Vorlage: 52/2015 1. Ergänzung AM Heinrichs teilt mit, dass die CDU-Fraktion dieses Vorhaben immer unterstützt habe. Bezüglich des vorgelegten Vertragswerkes habe er zwei Anmerkungen. Zum einen sollte geprüft werden, wer unter dem Aspekt der Trennung der einzelnen Abteilungen des Vereins letztlich den Vertrag unterschreibt. Zum anderen ist zu klären was passiert, wenn die Vereinsmitglieder die prognostizierte Eigenleistung nicht erbringen (können). Er sei der Auffassung, dass der Vertrag dies regeln solle. In Frage käme beispielsweise eine Restfinanzierung durch den Verein. Der Ausschuss fragt Herrn Peter Engelhardt, Geschäftsführer des TSV 09 Stockheim e.V., der als Gast der Sitzung beiwohnt, nach der Haltung des Vereins. Er sagt aus, dass der Verein nicht in der Lage sei, Fremdgelder zu finanzieren. Gleichzeitig versichert er, dass der Verein den Vertrag nur dann unterschreiben werde, wenn die Eigenleistung auch tatsächlich machbar sei. So werden -5beispielsweise die großen Gewerke, vor allem mit Gewährleistungsansprüchen, komplett an Fachfirmen vergeben. Die Eigenleistung erfolge erst später. Auch AM Heidbüchel teilt mit, dass die Maßnahme positiv begleitet werden sollte. Die Eigenleistungen seien nachvollziehbar, trotzdem habe die Erfahrung gezeigt, dass Eigenleistungen auch wegfallen können. Dennoch sei man mit dem Vertrag in der vorgelegten Form einverstanden. Herr Schmühl verweist auf die sehr ausführliche Verwaltungsvorlage und bittet darum, Vertrauen in den Verein zu legen. Herr Steg ergänzt, dass der Baufortschritt laufend geprüft werde, die Zahlungen erfolgen nur Zug um Zug (§ 3 (4) des Vertragsentwurfs). Bezogen auf die Anmerkung von AM Heinrichs zum Thema Vertragspartner sei die Trennung der bisherigen Abteilungen des Vereins bereits so weit fortgeschritten, dass der Vertrag mit dem neuen Hauptverein geschlossen werde. Beschlussvorschlag: Die Gemeinde Kreuzau ist weiterhin bereit, die Bemühungen des TSV Stockheim 09 e.V. zum Neubau eines Sportheimes am Sportplatz Stockheim zu unterstützen. Ausgehend von Gesamtkosten in Höhe von ca. 400.000 Euro wird ein Zuschuss von bis zu 200.000 Euro gewährt, sofern die Gesamtfinanzierung durch den Verein konkret sichergestellt ist. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt je nach Bauabschnitt und nach Vorlage entsprechender Belege. Die Gemeinde Kreuzau bleibt Eigentümerin des Sportheimes am Sportplatz Stockheim. Eine Eigentumsübertragung auf den Verein erfolgt nicht. Die Verwaltung wird beauftragt, den als Anlage beigefügten Vertrag über die Bezuschussung des Baus eines Vereinsheimes mit dem Verein abzuschließen. Beratungsergebnis: 4. einstimmig, ohne Enthaltungen Anfragen Es ergehen keine Anfragen. Kreuzau, den 14.05.2018 Vorsitzender: Schriftführerin: Gez. Gez. - Breuer - - Kupferschläger -