Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
103 kB
Datum
14.05.2018
Erstellt
24.05.18, 13:06
Aktualisiert
24.05.18, 13:06
Stichworte
Inhalt der Datei
ÖFFENTLICHE NIEDERSCHRIFT
über die 9. Sitzung des Sportausschusses der Gemeinde Kreuzau
vom 14.05.2018
Mitgliederzahl:
14
Vorsitzender: Breuer, Adolf
Anwesend sind:
a) die stimmberechtigten Ausschussmitglieder:
1. Breuer, Adolf
2. Badur, Krister
3. Braks, Egbert, vertritt Wirthmann, Louis
4. Dohmen, Rudi
5. Hechemer, Horst
6. Heidbüchel, Rolf
7. Heinrichs, Dirk
8. Kammer, Jürgen
9. Kesseler, Marion
10. Macherey, Peter
11. Schmeide, Gerold
12. Stoffels, Björn
13. Treis, Rainer
b) als Gäste:
Weyrauch, Johannes (Vorsitzender GSV)
c) von der Verwaltung:
1. Schmühl, Siegfried
2. Steg, Guido
3. Kupferschläger, Tanja
Es fehlen:
1. Theelen, Marcus
2. Wirthmann, Louis
Tagungsort:
Rathaus Kreuzau, großer Sitzungssaal
Beginn der Sitzung: 19:00 Uhr
Ende der Sitzung:
20:35 Uhr
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt Herr Breuer fest, dass zur heutigen Sitzung form- und
fristgerecht eingeladen ist. Es wird angefragt, ob Änderungs- oder Ergänzungswünsche zur
Tagesordnung gestellt werden. Dies ist nicht der Fall.
-2-
TAGESORDNUNG:
A.
Öffentliche Sitzung
1.
Einwohnerfragestunde
2.
Mitteilungen
2.1
Bericht der Gemeindeprüfungsanstalt NRW (gpaNRW) über die überörtliche Prüfung der
Gemeinde Kreuzau;
hier: Beratung in den Fachausschüssen
2.2
Verwendung der Sportpauschale
3.
Antrag des TSV 09 Stockheim e.V. auf Bezuschussung des Neubaus eines Sportheimes
Vorlage: 52/2015 1. Ergänzung
4.
Anfragen
-3-
A. Öffentliche Sitzung
1.
Einwohnerfragestunde
Es ergehen keine Anfragen.
2.
Mitteilungen
Mündliche Mitteilungen liegen nicht vor.
2.1
Bericht der Gemeindeprüfungsanstalt NRW (gpaNRW) über die überörtliche
Prüfung der Gemeinde Kreuzau;
hier: Beratung in den Fachausschüssen
AM Heidbüchel sagt aus, dass der GPA-Bericht die Probleme treffend beschreibt.
Am Beispiel von Fußballmannschaften beschreibt er die Situation der kleineren Vereine, die ihre
Mannschaften kaum noch voll bekommen.
Im Bereich der Sportplätze Üdingen und Untermaubach halte er eine Prüfung für sinnvoll, auch
wenn er eine Erzielung des angegebenen Preises eher nicht für möglich hält. Eine Überprüfung
der Anzahl der Spielplätze halte er ebenfalls für richtig, denn es sei wichtiger, wenige Spielplätze
mit guten Geräten vorzuhalten als viele Spielplätze mit minimaler Qualität.
Er schlägt vor, zu prüfen, welche Sportplätze zu Bolzplätzen umgewandelt werden können, damit
der Pflegeaufwand reduziert werden kann. In diese Überlegungen sollen die betroffenen Vereine
einbezogen werden.
Herr Steg teilt mit, dass es aktuell Gespräche der Vereine Kreuzau, Drove und Stockheim gebe,
die Vereine zu einer Spielgemeinschaft im Jugendbereich zusammen zu führen. Dies sei in
Boich/Thum mit Untermaubach, Üdingen und Mausauel Nideggen sowie Montania Berg schon vor
einigen Jahren passiert. Insofern könne er die Aussage von Herrn Heidbüchel bestätigen.
Herr Schmühl führt aus, dass die Fakten seit Jahren bekannt sind und die Verwaltung zu den
angesprochenen Bereichen bereits Beschlussvorlagen erstellt habe. Beschlüsse durch die Politik
seien bisher nicht gefasst worden.
AM Heinrichs erklärt, dass die CDU bereits im Jahr 2014 die Erstellung eines
Außensportstättenbedarfsplanes beantragt habe und nach Befragung der Vereine durch die
Verwaltung gute Daten zusammengetragen wurden. Beispielsweise wurden die beiden Sportplätze
in Boich und Thum bereits auf einen Platz reduziert. Bei den Plätzen in Bogheim und Leversbach
handele es sich s. E. eher um Bolz- als um Fußballplätze. Ein Vorschlag der Verwaltung zur
Reduzierung der Pflege wäre wünschenswert. Er schlage weiterhin vor, die Plätze Untermaubach
und Üdingen auf einen Platz zu reduzieren oder auch durch einen gemeinsamen Platz zu
ersetzen, hierfür seien aber mehr Informationen erforderlich. Auch hier bittet er um eine Vorlage
der Verwaltung. Denkbar sei außerdem eine Reduzierung der Plätze Kreuzau/Drove/Stockheim,
auch hier könne er sich eine neue Anlage als Ersatz für die derzeitigen teilweise nicht ganzjährig
bespielbaren Plätze vorstellen. In Stockheim soll zumindest ein Platz erhalten bleiben. Er stellt in
diesem Zusammenhang klar, dass es hier nicht um Einsparungen im Haushalt gehe, sondern um
eine Attraktivitätssteigerung der Sportplätze. Er bittet um Erstellung einer Vorlage durch die
Verwaltung, in der dargestellt werden sollte, welche Möglichkeiten es gibt und welche Schritte als
nächstes erforderlich sind.
Herr Schmühl führt aus, dass die Verwaltung bereits vor 2 Jahren eine Vorlage erstellt habe mit
dem Vorschlag, die Erstellung eines Sportstättenbedarfsplanes extern an eine Fachfirma zu
vergeben, um einen neutralen Vorschlag der möglichen Vorgehensweisen zu erhalten. Diesem
Vorschlag sei aus finanziellen Gründen nicht gefolgt worden. Auf Nachfrage teilt er mit, dass die
-4Kosten bei rund 30.000 € gelegen hätten. Er stellt klar, dass die Verwaltung selbst lediglich eine
Sachdarstellung vorlegen könne.
AM Heinrichs teilt dazu mit, dass die CDU-Fraktion eine externe Vergabe mittragen würde.
AM Badur fragt nach, ob die Ablehnung vor 2 Jahren im Sportausschuss erfolgt sei oder im Rat.
Die Verwaltung sagt eine Beantwortung im Protokoll zu.
Nachrichtlich wird mitgeteilt, dass der Beschlussvorschlag der Verwaltung über die externe
Vergabe eines Außensportstättenbedarfsplan – angelehnt an den Sportstättenbedarfsplan der
Gemeinde Swisttal - von den Mitgliedern des Sportausschusses am 16.03.2015 einstimmig
abgelehnt wurde. Eine Beratung im Rat ist daraufhin nicht mehr erfolgt.
AM Heidbüchel ist der Auffassung, dass alle erforderlichen Informationen bereits seit Jahren
vorlägen und schon mehrfach besprochen worden seien. Seines Erachtens sind keine
zusätzlichen Informationen erforderlich und damit auch keine externe Vergabe, die Kosten
verursacht.
AM Kammer erklärt, dass seiner Meinung nach externer Sachverstand als Entscheidungshilfe
durchaus nötig sei. Man komme nicht weiter, weil weder Verwaltung noch Politik eine
Entscheidung treffen bzw. empfehlen werden. Das Thema sei zwar immer wieder angeregt
worden, aber ohne Konkretisierung.
AM Heinrichs ergänzt, dass bei der externen Vergabe die Vereine einbezogen würden und
mögliche Entscheidungen gemeinsam erarbeitet würden. Visionen müssen von Außenstehenden
kommen, andernfalls würden sie von den Vereinen nicht akzeptiert.
Nach eingehender Diskussion wird die Verwaltung beauftragt,
1. eine Vorlage für den Hauptausschuss zu erstellen mit der Information, welche Kosten für
die Erstellung eines Sportstättenbedarfsplanes durch einen externen Sachverständigen
entstehen würden,
2. für die Sportplätze Üdingen und Untermaubach reale Zahlen vorzulegen, welche
haushaltsrechtlichen Auswirkungen sich ergeben, wenn diese geschlossen werden und
dort Baugebiete entstehen,
3. die Kosten zu ermitteln, wenn die Sportplätze Leversbach und Bogheim nur noch als
Bolzplätze gepflegt werden und mitzuteilen, wie oft diese dann gemäht werden. In diese
Kostenermittlung soll der Bolzplatz in Kreuzau einbezogen werden.
2.2
Verwendung der Sportpauschale
Auf die beigefügte Mitteilung wird verwiesen.
3.
Antrag des TSV 09 Stockheim e.V. auf Bezuschussung des Neubaus eines
Sportheimes
Vorlage: 52/2015 1. Ergänzung
AM Heinrichs teilt mit, dass die CDU-Fraktion dieses Vorhaben immer unterstützt habe. Bezüglich
des vorgelegten Vertragswerkes habe er zwei Anmerkungen. Zum einen sollte geprüft werden, wer
unter dem Aspekt der Trennung der einzelnen Abteilungen des Vereins letztlich den Vertrag
unterschreibt. Zum anderen ist zu klären was passiert, wenn die Vereinsmitglieder die
prognostizierte Eigenleistung nicht erbringen (können). Er sei der Auffassung, dass der Vertrag
dies regeln solle. In Frage käme beispielsweise eine Restfinanzierung durch den Verein.
Der Ausschuss fragt Herrn Peter Engelhardt, Geschäftsführer des TSV 09 Stockheim e.V., der als
Gast der Sitzung beiwohnt, nach der Haltung des Vereins. Er sagt aus, dass der Verein nicht in der
Lage sei, Fremdgelder zu finanzieren. Gleichzeitig versichert er, dass der Verein den Vertrag nur
dann unterschreiben werde, wenn die Eigenleistung auch tatsächlich machbar sei. So werden
-5beispielsweise die großen Gewerke, vor allem mit Gewährleistungsansprüchen, komplett an
Fachfirmen vergeben. Die Eigenleistung erfolge erst später.
Auch AM Heidbüchel teilt mit, dass die Maßnahme positiv begleitet werden sollte. Die
Eigenleistungen seien nachvollziehbar, trotzdem habe die Erfahrung gezeigt, dass Eigenleistungen
auch wegfallen können. Dennoch sei man mit dem Vertrag in der vorgelegten Form einverstanden.
Herr Schmühl verweist auf die sehr ausführliche Verwaltungsvorlage und bittet darum, Vertrauen in
den Verein zu legen.
Herr Steg ergänzt, dass der Baufortschritt laufend geprüft werde, die Zahlungen erfolgen nur Zug
um Zug (§ 3 (4) des Vertragsentwurfs). Bezogen auf die Anmerkung von AM Heinrichs zum Thema
Vertragspartner sei die Trennung der bisherigen Abteilungen des Vereins bereits so weit
fortgeschritten, dass der Vertrag mit dem neuen Hauptverein geschlossen werde.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Kreuzau ist weiterhin bereit, die Bemühungen des TSV Stockheim 09 e.V. zum
Neubau eines Sportheimes am Sportplatz Stockheim zu unterstützen.
Ausgehend von Gesamtkosten in Höhe von ca. 400.000 Euro wird ein Zuschuss von bis zu
200.000 Euro gewährt, sofern die Gesamtfinanzierung durch den Verein konkret sichergestellt ist.
Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt je nach Bauabschnitt und nach Vorlage entsprechender
Belege.
Die Gemeinde Kreuzau bleibt Eigentümerin des Sportheimes am Sportplatz Stockheim. Eine
Eigentumsübertragung auf den Verein erfolgt nicht.
Die Verwaltung wird beauftragt, den als Anlage beigefügten Vertrag über die Bezuschussung des
Baus eines Vereinsheimes mit dem Verein abzuschließen.
Beratungsergebnis:
4.
einstimmig, ohne Enthaltungen
Anfragen
Es ergehen keine Anfragen.
Kreuzau, den 14.05.2018
Vorsitzender:
Schriftführerin:
Gez.
Gez.
- Breuer -
- Kupferschläger -