Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlusstext (Städtebauliche Entwicklung in der Ortschaft Golzheim Bereich Ahrburg; Sachstand Prüfung Lärm- Boden und Artenschutz)

Daten

Kommune
Merzenich
Größe
13 kB
Datum
14.12.2017
Erstellt
20.12.17, 15:56
Aktualisiert
21.12.17, 14:32
Beschlusstext (Städtebauliche Entwicklung in der Ortschaft Golzheim Bereich Ahrburg; Sachstand Prüfung Lärm- Boden und Artenschutz)

öffnen download melden Dateigröße: 13 kB

Inhalt der Datei

Beschluss aus der Niederschrift über die 14. Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses der Gemeinde Merzenich vom 14.12.2017. Öffentliche Sitzung Mitteilungen der Verwaltung 11.5 Städtebauliche Entwicklung in der Ortschaft Golzheim Bereich Ahrburg; Sachstand Prüfung Lärm- Boden und Artenschutz M101/2017 Ausgangslage: Der Gemeinderat hatte die Verwaltung in seiner Sitzung am 11.05.2017 beauftragt, bezüglich der zum Ankauf stehenden landwirtschaftlichen Flächen nördlich und südlich der Ahrburg in Golzheim eine Anfrage nach § 34 Landesplanungsgesetz (LPIG) zu stellen. Über die Ergebnisse der Anfrage wurde in der Gemeinderatssitzung am 12.10.2017 berichtet (vgl. Drs. M83/2017). Derzeitiger Sachstand: Verwaltungsseitig wurden zwischenzeitlich, wie von der Bezirksregierung Köln gefordert, Untersuchungen hinsichtlich Lärm- und Bodenschutz sowie dem Artenschutz veranlasst. Ergebnisse aus den Untersuchungen zum Lärmschutz und zum Bodenschutz stehen noch aus. Aus der fachgutachterlichen Stellungnahme zum Artenschutz geht hervor, dass insbesondere die nördlich der Ahrburg gelegene Fläche ein sehr hohes artenschutzrechtliches Konfliktpotential birgt. Die Stellungnahme Artenschutz ist als Anlage beigefügt. Weiteres Vorgehen: Die Ergebnisse aus den noch ausstehenden Untersuchungen sind abzuwarten. Sobald diese vollständig vorliegen, werden mit dem Umweltamt des Kreises Düren Beratungen über die weitere Vorgehensweise geführt. Im Anschluss ist eine erneute Anfrage gem. § 34 LPIG bei der Bezirksregierung zu stellen. Über Ergebnisse wird die Verwaltung sukzessive unterrichten. Auszug 14. Sitzung 1 von 1