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Beschlusstext (4. Änderung des Bebauungsplanes Merzenich C 23 (Morschenich-Neu) 1. Beratung und Beschlussfassung über die fristgerecht eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen während der Verfahrensschritte nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) 2. Beschlussfassung als Satzung)

Daten

Kommune
Merzenich
Größe
11 kB
Datum
14.12.2017
Erstellt
20.12.17, 15:56
Aktualisiert
21.12.17, 14:32
Beschlusstext (4. Änderung des Bebauungsplanes Merzenich C 23 (Morschenich-Neu)

1. Beratung und Beschlussfassung über die fristgerecht eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen während der Verfahrensschritte nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
2. Beschlussfassung als Satzung)

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Inhalt der Datei

Beschluss aus der Niederschrift über die 14. Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses der Gemeinde Merzenich vom 14.12.2017. Öffentliche Sitzung 8 4. Änderung des Bebauungsplanes Merzenich C 23 (Morschenich-Neu) 1. Beratung und Beschlussfassung über die fristgerecht eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen während der Verfahrensschritte nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) 2. Beschlussfassung als Satzung 109/2017 Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss fasst einstimmig folgenden Beschluss: 1. Gemäß den in der Abwägung durch die Gemeinde Merzenich formulierten Behandlungen der eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der anerkannten Naturschutzverbände zu folgen, teilweise zu folgen, nicht zu folgen, bzw. diese zur Kenntnis zu nehmen. 2. Die 4. Änderung des Bebauungsplanes Merzenich C 23 (Morschenich-Neu) gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen. Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss nach der Genehmigung der 19. Änderung des Flächennutzungsplanes durch die höhere Verwaltungsbehörde ortsüblich bekannt zu machen mit dem Hinweis, dass der Bebauungsplan während der Dienststunden der Verwaltung eingesehen werden kann. Mit der Bekanntmachung wird die 4. Änderung des Bebauungsplanes Merzenich C 23 gemäß § 10 Abs. 3 BauGB rechtskräftig. Auszug 14. Sitzung 1 von 1