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Beschlusstext (Sachstand Fortschreibung/Überarbeitung des Regionalplanes für den Regierungsbezirk Köln)

Daten

Kommune
Merzenich
Größe
14 kB
Datum
12.10.2017
Erstellt
23.10.17, 09:28
Aktualisiert
24.10.17, 16:10
Beschlusstext (Sachstand Fortschreibung/Überarbeitung des Regionalplanes für den Regierungsbezirk Köln) Beschlusstext (Sachstand Fortschreibung/Überarbeitung des Regionalplanes für den Regierungsbezirk Köln)

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Inhalt der Datei

Beschluss aus der Niederschrift über die 20. Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Merzenich vom 12.10.2017. Öffentliche Sitzung Mitteilungen der Verwaltung 17.14 Sachstand Fortschreibung/Überarbeitung des Regionalplanes für den Regierungsbezirk Köln M80/2017 Ausgangslage: Am 28.09.2017 fand das erste Kommunalgespräch im Zusammenhang mit der Fortschreibung/Überarbeitung des Regionalplanes im Hause der Bezirksregierung Köln statt. Der Teilnehmerkreis setzte sich aus Vertretern der Bezirksregierung Köln, dem Bürgermeister und dem Fachbereichsleiter III der Gemeinde Merzenich sowie einer Vertreterin der Kreisverwaltung Düren, Amt für Kreisentwicklung und Straßen, zusammen. Neben der Betrachtung der strukturellen Gegebenheiten der Gemeinde wie Bevölkerungs- und Haushaltsentwicklung wurden insbesondere die städtebaulichen Entwicklungsziele der Gemeinde eingehend und detailliert erörtert. Als Grundlage hierzu wurden verwaltungsseitig das Wohnungsbaupolitische Gesamtkonzept der Gemeinde Merzenich, die in Erarbeitung befindlichen Konzepte (Verkehr/Mobilität, DIEK, Intergration etc.) sowie die Konzepte zur Interkommunalen Zusammenarbeit bei der Entwicklung von Gewerbeflächen und die Rahmenvereinbarung mit RWE Power vorgestellt. Aus Sicht der Verwaltung konnten die gemeindlichen Entwicklungsziele sowohl im Bereich Wohnbau als auch im Bereich Gewerbeflächen, hinterlegt mit den Argumenten aus den vorgenannten Unterlagen, konstruktiv und zielführend angebracht werden. Ausblick: Im weiteren Verlauf der Überarbeitung des Regionalplanes werden die Ergebnisse der Kommunalgespräche zusammengetragen und in einen Planentwurf eingearbeitet. Dieser Verfahrensschritt soll bis zum Jahr 2020 abgeschlossen sein. Die Städte und Kommunen werden sukzessive beteiligt. Zum Beginn der kommenden Legislaturperiode wird mit dem Genehmigungsverfahren gestartet. Seitens der Bezirksregierung wurde deutlich erklärt, dass bedarfsorientierte Entwicklungsmaßnahmen im Verlauf der Überarbeitung des Regionalplanes über Anfragen nach § 34 Landesplanungsgesetz weiterhin möglich sind. Diese Vorgehensweise ist bei der Gemeinde bereits gängige Praxis. Auszug 20. Sitzung 1 von 2 Über weitere Erkenntnisse und Zwischenergebnisse wird die Verwaltung zeitnah informieren. Niederschrift 20. Sitzung 2 von 2