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Beschlusstext (Verkehrsberuhigende Maßnahmen B 264 - Ortsdurchfahrt Golzheim - Einrichtung Tempo 30; Antrag der CDU-Fraktion vom 17.04.2015)

Daten

Kommune
Merzenich
Größe
12 kB
Datum
12.10.2017
Erstellt
23.10.17, 09:28
Aktualisiert
24.10.17, 16:10
Beschlusstext (Verkehrsberuhigende Maßnahmen B 264 - Ortsdurchfahrt Golzheim - Einrichtung Tempo 30; Antrag der CDU-Fraktion vom 17.04.2015)

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Inhalt der Datei

Beschluss aus der Niederschrift über die 20. Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Merzenich vom 12.10.2017. Öffentliche Sitzung Mitteilungen der Verwaltung 17.6 Verkehrsberuhigende Maßnahmen B 264 - Ortsdurchfahrt Golzheim - Einrichtung Tempo 30; Antrag der CDU-Fraktion vom 17.04.2015 M84/2017 Ausgangslage: Mit Beschluss vom 13.05.2015 beauftragte der Gemeinderat die Verwaltung, den Landesbetrieb Straßen.NRW und den Landrat des Kreises Düren bezüglich der Einrichtung einer Tempo-30 Zone in der Ortsdurchfahrt Golzheim zu kontaktieren. Das Straßenverkehrsamt des Kreises Düren teilte auf Nachfrage mit, dass nach der damaligen Rechtslage die Anordnung einer Tempo-30 Zone auf klassifizierten Straßen, also auch der B 264, nicht möglich ist. Der Antrag wurde aufgrund einer geplanten Gesetzesänderung auf Wiedervorlage gelegt. (vgl. MV 48/2015) Die Gesetzesänderung ist zwischenzeitlich in Kraft getreten. Demnach können nach § 45 (9) S. 4 Nr. 6 StVO innerörtliche streckenbezogene Geschwindigkeitsbeschränkungen von 30 km/h auf Straßen des überörtlichen Verkehrs ( Bundes-, Landes- und Kreisstraßen ) im unmittelbaren Bereich von an diesen Straßen gelegenen Kindergärten, Kindertagesstätten, allgemeinbildenden Schulen, Förderschulen, Alten- und Pflegeheimen oder Krankenhäusern angeordnet werden. Folge: Das Straßenverkehrsamt des Kreises Düren teilte nun in einer Besprechung mit, dass weder auf Grundlage der derzeitigen Rechtsnorm noch aus den dazugehörigen Verwaltungsvorschriften eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h auf der Ortsdurchfahrt Golzheim angeordnet werden kann. Auszug 20. Sitzung 1 von 1