Daten
Kommune
Merzenich
Größe
15 kB
Datum
12.10.2017
Erstellt
23.10.17, 09:28
Aktualisiert
24.10.17, 16:10
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
aus der Niederschrift über die 20. Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Merzenich
vom 12.10.2017.
Öffentliche Sitzung
Mitteilungen der Verwaltung
17.8
Erstellung eines gesamträumlichen Plankonzeptes Windenergie (Potentialflächenanalyse) für das Gemeindegebiet Merzenich; Sachstand
M86/2017
Ausgangslage:
Der Rat der Gemeinde Merzenich hatte in seiner Sitzung am 07.07.2016 die Erstellung eines gesamträumlichen Plankonzeptes Windenergie (Potentialflächenanalyse)
für das Gemeindegebiet Merzenich beschlossen (vgl. Drs. 41/2016).
Mittlerweile wurden die bisher nur in Papierform vorhandenen zeichnerischen und
schriftlichen Darstellungen des FNP einschließlich der Änderungen vom beauftragten Planungsbüro als Grundlage für die weiteren Verfahrensschritte zusammengestellt und digitalisiert. Weiterhin wurden die relevanten Entwicklungsziele der Gemeinde und deren Einfluss auf die Analyse erörtert sowie die weitere Vorgehensweise abgestimmt.
Derzeitiger Sachstand:
Die Landesregierung NRW richtet ihre Energie- und Klimapolitik neu aus und erarbeitet unter anderem auch eine neue Energieversorgungsstrategie NRW. In Vorbereitung ist auch eine entsprechende Änderung des Landesentwicklungsplanes NRW
(LEP NRW). Der Windenergieerlass ist an die jeweils geltende Rechtslage anzupassen.
Da der Ausbau der Windenergie auf zunehmende Vorbehalte in der Bevölkerung
stößt, will die Landesregierung die Akzeptanz für die Nutzung der Windenergie erhalten. Zur Berücksichtigung der Belange des Anwohner-, Landschafts- und Naturschutzes werden im Windenergieerlass entsprechende Änderungen vorgenommen.
Die maßgeblichste Änderung könnte die Abstandregelung bei Neuerrichtung von
WEA von 1.500 m zu reinen und allgemeinen Wohngebieten darstellen.
Die möglichen Auswirkungen der angestrebten Abstandsregelung auf das Gemeindegebiet Merzenich sind in der beigefügten Anlage, zunächst nur skizzenhaft dargestellt, ersichtlich.
Weitere Vorgehensweise:
Von Seiten der Bezirksregierung Köln und der Kreisverwaltung Düren wird die Weiterführung des Verfahrens nachdrücklich empfohlen. Es sollte jedoch abgewartet
werden wie die Entscheidungen hinsichtlich der Änderungen des Windenergieerlasses ausfallen. Derzeit läuft die Beteiligung der Verbände. Abhängig von dem UmAuszug 20. Sitzung
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fang der Änderungen könnte der geänderte Windenergieerlass nach Mitteilung des
STGB voraussichtlich ab Anfang 2018 rechtsverbindlich werden.
Die Verwaltung wird den Empfehlungen der vorgenannten Behörden folgen und die
weitere Bearbeitung in Abstimmung mit den Fachplanern vorerst aussetzen.
Niederschrift 20. Sitzung
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