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Beschlusstext (1. Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplanes Merzenich C 23 (Morschenich–Neu) gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch sowie im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB 2. Einleitung der 19. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Merzenich gemäß § 2 Abs. 1 BauGB)

Daten

Kommune
Merzenich
Größe
72 kB
Datum
13.07.2017
Erstellt
04.08.17, 12:14
Aktualisiert
10.08.17, 18:10
Beschlusstext (1. Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplanes Merzenich C 23 (Morschenich–Neu) gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch

sowie im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB

2. Einleitung der 19. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Merzenich gemäß § 2 Abs. 1 BauGB) Beschlusstext (1. Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplanes Merzenich C 23 (Morschenich–Neu) gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch

sowie im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB

2. Einleitung der 19. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Merzenich gemäß § 2 Abs. 1 BauGB)

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Inhalt der Datei

Beschluss aus der Niederschrift über die 19. Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Merzenich vom 13.07.2017. Öffentliche Sitzung Empfehlung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses vom 12.07.2017 9.3 1. Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplanes Merzenich C 23 (Morschenich– Neu) gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch sowie im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB 2. Einleitung der 19. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Merzenich gemäß § 2 Abs. 1 BauGB 72/2017 Der Gemeinderat fasst einstimmig folgenden Beschluss: 1. die Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplanes Merzenich C 23 (Morschenich-Neu) gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) im Wege des vereinfachten Verfahrens gemäß § 13 BauGB. 2. die Einleitung der 19. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Merzenich gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) im Wege des vereinfachten Verfahrens gemäß § 13 BauGB. Die 4 Änderung des Bebauungsplanes Merzenich C 23 und die 19. Änderung des Flächennutzungsplanes werden gemäß § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren durchgeführt. Auf die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung wird gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB verzichtet. Von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und dem Umweltbericht nach § 2a BauGB wird gemäß § 13 Abs. 3 BauGB abgesehen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Aufstellungsbeschlüsse gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich öffentlich bekannt zu machen. Die Verwaltung wird weiterhin beauftragt die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Gleichzeitig ist den berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i.V. mit § 4a Abs. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. 3. Die 3. Änderung des Bebauungsplanes Merzenich C 23 wird nicht weitergeführt. Die in diesem Verfahren enthaltenen Änderungen der textlichen Festsetzungen werden in das Verfahren der 4. Änderung integriert und umgesetzt. Auszug 19. Sitzung 1 von 2 4. Die Verwaltung wird ermächtigt den Auftrag zur Erbringung der Planungsleistungen an das wirtschaftlichste Planungsbüro zu vergeben. Der Gemeinderat fasst einstimmig folgenden Beschluss: Der Gemeinderat fasst einstimmig folgenden Beschluss: Der Gemeinderat fasst einstimmig folgenden Beschluss: Niederschrift 19. Sitzung 2 von 2