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Beschlusstext (Öffentlichkeitsbeteiligung zur Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes)

Daten

Kommune
Merzenich
Größe
92 kB
Datum
13.07.2017
Erstellt
04.08.17, 12:14
Aktualisiert
10.08.17, 18:10
Beschlusstext (Öffentlichkeitsbeteiligung zur Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes)

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Inhalt der Datei

Beschluss aus der Niederschrift über die 19. Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Merzenich vom 13.07.2017. Öffentliche Sitzung Mitteilungen der Verwaltung 12.1 Öffentlichkeitsbeteiligung zur Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes M66/2017 Am 04. Juli 2017 hat die erste Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Lärmaktionsplanung für alle Haupteisenbahnstrecken des Bundes begonnen. Bis zum 25. August 2017 hat die Öffentlichkeit nun die Gelegenheit, sich an der Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes zu beteiligen. Um möglichst viele Menschen zur erreichen und auf diese Weise ein möglichst repräsentatives Bild zu erhalten, wird die Gemeinde Merzenich einen Artikel über die Öffentlichkeitsbeteiligung auf der Homepage veröffentlichen. Die Öffentlichkeitsbeteiligung findet in zwei zeitlich getrennten Phasen statt. Das Eisenbahn-Bundesamt bietet hierzu eine Informations- und Beteiligungsplattform an, die über die folgende Adresse im Internet erreichbar ist: www.laermaktionsplanung-schiene.de. Hintergründe und Inhalt der Öffentlichkeitsbeteiligung: Unter Beteiligung der Öffentlichkeit erstellt das Eisenbahn-Bundesamt alle fünf Jahre einen Lärmaktionsplan für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes. Ziel der Lärmaktionsplanung ist die Regelung von Lärmproblemen und Lärmauswirkungen. Eine Haupteisenbahnstrecke ist ein Schienenweg mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 30.000 Zügen pro Jahr. Die gesetzlichen Regelungen finden sich in § 47 lit. a-f BundesImmissionsschutzgesetz (BImSchG). Auszug 19. Sitzung 1 von 1