Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlusstext (Wahlwerbung & Fristen)

Daten

Kommune
Merzenich
Größe
13 kB
Datum
05.07.2017
Erstellt
12.07.17, 10:21
Aktualisiert
13.07.17, 14:25
Beschlusstext (Wahlwerbung & Fristen)

öffnen download melden Dateigröße: 13 kB

Inhalt der Datei

Beschluss aus der Niederschrift über die 12. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Merzenich vom 05.07.2017. Öffentliche Sitzung 10 Wahlwerbung & Fristen 65/2017 Die CDU-Fraktion stört sich an der Maßgabe pro Partei ein Plakat. Bei bestimmten Wahlen sei dies aufgrund der Anzahl der möglichen Kandidaten nicht umsetzbar. Es müsse die Möglichkeit bestehen mehrerer Plakate aufzuhängen. Nach kurzer Diskussion besteht Einigkeit darüber, dass die maximale Größe pro Plakat festgelegt werden sollte, nicht allerdings die Anzahl. Weiterhin wird vereinbart die Regeln für die Kommunalwahl jeweils individuell in der Fraktionsvorsitzendenrunde zu regeln. Herr Locker bittet die in der Anlage aufgeführten Stellplätze für Girbelsrath entsprechend dem Ist-Zustand anzupassen. Die Verwaltung weist auf das Erfordernis einer Genehmigung zur Sondernutzung hin. Diese müsse von allen Parteien vor Plakatierung eingeholt werden. Der Haupt- und Finanzausschuss fasst einstimmig folgenden Beschluss: 1. Die Orte der Plakattafeln werden wie in dieser Vorlage aufgeführt festgelegt. Die Aufstellung von eigenen Plakattafeln im öffentlichen Bereich ist nicht gestattet. Das Bekleben ist von den Parteien selbst zu organisieren. Hierbei ist Rücksicht auf bereits angebrachte Beklebungen zu nehmen. Die maximale Größe der Plakate darf DIN A1 nicht überschreiten. 2. Die allgemeingültige Frist für den Start der Wahlplakatierung wird auf den spätesten Bekanntmachungstermin der zugelassenen Wahlvorschläge festgelegt. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Plakatierung regelmäßig zu überprüfen, um so ein wildes Plakatieren zu unterbinden. Auszug 12. Sitzung 1 von 1