Daten
Kommune
Merzenich
Größe
21 kB
Datum
11.05.2017
Erstellt
30.06.17, 11:54
Aktualisiert
30.06.17, 11:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
aus der Niederschrift über die 12. Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses
der Gemeinde Merzenich vom 11.05.2017.
Öffentliche Sitzung
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4. Änderung des Bebauungsplanes Merzenich A4 (Gewerbegebiet Girbelsrath)
1. Beratung und Beschlussfassung über die fristgerecht eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen während der Verfahrensschritte nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2
BauGB
2. Beschlussfassung als Satzung
31/2017
Folgende Fragestellungen werden diskutiert:
Frage
Ökopunkte: Die Fraktion Aktiv für Merzenich mahnt, Ausgleichsflächen vorrangig in
der Gemeinde Merzenich auszuweisen.
Antwort/Ergebnis
Es besteht Einvernehmen, dass angesichts
der geringen und begrenzten Enzwicklungsflächen für die Gemeinde Merzenich
der Ankauf von sogenannten Ökopunkten
die einzig realistische Alternative sei, wenn
man Flächen entwickeln wolle. Zudem verweist die Verwaltung auf die mit dem Ankauf von sogenanntem entfallenden Pflegeaufwand.
Staunässe: Die CDU-Fraktion bittet, in Die Verwaltung erläutert, dass der Hinweis
den Bebauungsplan den Hinweis auf die- bereits im Bebauungsplan Merzenich A4
enthalten ist.
ses Problem aufzunehmen.
Beschränkung der Baufenster auf max. Nein.
Wohneinheiten: Vor dem Hintergrund der
aktuellen Erfahrungen im Baugebiet C24
sowie in der Schulstraße und Brunnenstraße wird diskutiert, ob eine entsprechende
Spezifizierung im Bebauungsplan sinnvoll
ist.
Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss fasst ohne weitere Aussprache einstimmig folgenden Beschluss:
1. gemäß den in der Abwägung durch die Gemeinde Merzenich formulierten Behandlungen der eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange sowie der anerkannten Naturschutzverbände zu folgen, teilweise zu folgen, nicht zu folgen, bzw. diese zur Kenntnis zu nehmen.
Auszug 12. Sitzung
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2. Die 4. Änderung des Bebauungsplanes Merzenich A4 (Gewerbegebiet Girbelsrath) einschließlich Begründung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss ortsüblich öffentlich bekannt zu
machen mit dem Hinweis, dass der Bebauungsplan während der Dienststunden der Verwaltung eingesehen werden kann.
Mit der Bekanntmachung wird die 4 Änderung des Bebauungsplanes Merzenich A4 gemäß § 10 Abs. 3 BauGB rechtskräftig.
Die Verwaltung wird beauftragt die Anpassung der Festsetzungen der 15. Änderung des
Flächennutzungsplanes der Gemeinde Merzenich im Wege der Berichtigung gemäß §
13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB durchzuführen.
Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Niederschrift 12. Sitzung
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