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Beschlusstext (4. Änderung des Bebauungsplanes Merzenich A4 (Gewerbegebiet Girbelsrath) 1. Beratung und Beschlussfassung über die fristgerecht eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen während der Verfahrensschritte nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB 2. Beschlussfassung als Satzung)

Daten

Kommune
Merzenich
Größe
21 kB
Datum
11.05.2017
Erstellt
30.06.17, 11:54
Aktualisiert
30.06.17, 11:54
Beschlusstext (4. Änderung des Bebauungsplanes Merzenich A4 (Gewerbegebiet Girbelsrath)

1. Beratung und Beschlussfassung über die fristgerecht eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen während der Verfahrensschritte nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB
2. Beschlussfassung als Satzung) Beschlusstext (4. Änderung des Bebauungsplanes Merzenich A4 (Gewerbegebiet Girbelsrath)

1. Beratung und Beschlussfassung über die fristgerecht eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen während der Verfahrensschritte nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB
2. Beschlussfassung als Satzung)

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Beschluss aus der Niederschrift über die 12. Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses der Gemeinde Merzenich vom 11.05.2017. Öffentliche Sitzung 5 4. Änderung des Bebauungsplanes Merzenich A4 (Gewerbegebiet Girbelsrath) 1. Beratung und Beschlussfassung über die fristgerecht eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen während der Verfahrensschritte nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB 2. Beschlussfassung als Satzung 31/2017 Folgende Fragestellungen werden diskutiert: Frage Ökopunkte: Die Fraktion Aktiv für Merzenich mahnt, Ausgleichsflächen vorrangig in der Gemeinde Merzenich auszuweisen. Antwort/Ergebnis Es besteht Einvernehmen, dass angesichts der geringen und begrenzten Enzwicklungsflächen für die Gemeinde Merzenich der Ankauf von sogenannten Ökopunkten die einzig realistische Alternative sei, wenn man Flächen entwickeln wolle. Zudem verweist die Verwaltung auf die mit dem Ankauf von sogenanntem entfallenden Pflegeaufwand. Staunässe: Die CDU-Fraktion bittet, in Die Verwaltung erläutert, dass der Hinweis den Bebauungsplan den Hinweis auf die- bereits im Bebauungsplan Merzenich A4 enthalten ist. ses Problem aufzunehmen. Beschränkung der Baufenster auf max. Nein. Wohneinheiten: Vor dem Hintergrund der aktuellen Erfahrungen im Baugebiet C24 sowie in der Schulstraße und Brunnenstraße wird diskutiert, ob eine entsprechende Spezifizierung im Bebauungsplan sinnvoll ist. Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss fasst ohne weitere Aussprache einstimmig folgenden Beschluss: 1. gemäß den in der Abwägung durch die Gemeinde Merzenich formulierten Behandlungen der eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der anerkannten Naturschutzverbände zu folgen, teilweise zu folgen, nicht zu folgen, bzw. diese zur Kenntnis zu nehmen. Auszug 12. Sitzung 1 von 2 2. Die 4. Änderung des Bebauungsplanes Merzenich A4 (Gewerbegebiet Girbelsrath) einschließlich Begründung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen. Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss ortsüblich öffentlich bekannt zu machen mit dem Hinweis, dass der Bebauungsplan während der Dienststunden der Verwaltung eingesehen werden kann. Mit der Bekanntmachung wird die 4 Änderung des Bebauungsplanes Merzenich A4 gemäß § 10 Abs. 3 BauGB rechtskräftig. Die Verwaltung wird beauftragt die Anpassung der Festsetzungen der 15. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Merzenich im Wege der Berichtigung gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB durchzuführen. Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss fasst einstimmig folgenden Beschluss: Niederschrift 12. Sitzung 2 von 2