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Beschlusstext (2. Änderung der Richtlinien für die Vereinsförderung in der Gemeinde Merzenich)

Daten

Kommune
Merzenich
Größe
140 kB
Datum
18.05.2017
Erstellt
31.05.17, 11:53
Aktualisiert
31.05.17, 11:53
Beschlusstext (2. Änderung der Richtlinien für die Vereinsförderung in der Gemeinde Merzenich) Beschlusstext (2. Änderung der Richtlinien für die Vereinsförderung in der Gemeinde Merzenich)

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Inhalt der Datei

Beschluss aus der Niederschrift über die 18. Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Merzenich vom 18.05.2017. Öffentliche Sitzung Empfehlungen des Ausschusses für Soziales, Sport und Kultur vom 10.05.2017 9.6 2. Änderung der Richtlinien für die Vereinsförderung in der Gemeinde Merzenich 27/2017 Herr Zintl und Herr Pütz erklären sich vor dem Einstieg in die Beratung für Befangen und nehmen an der weiteren Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil. Frau Schoeller fragt unter Bezugnahme auf die Beratung im ASSK nach, ob die Blechbläsergruppe „Blechfonie“ aus Golzheim aufgenommen wurde. Der Bürgermeister bestätigt dieses. Die SPD-Fraktion regt an, die in der Vergangenheit negativ beschlossenen Anträge der Vereine wie z.B. der Antrag des TV 1910 Girbelsrath e.V. vom 01.03.2016 wieder aufleben zu lassen und unter den Regeln der geänderten „Richtlinien für die Vereinsförderung“ neu zu betrachten. Es besteht Einvernehmen darin, dass diese Anträge unter Punkt 4 dieses Beschlusses gesehen werden und neu betrachtet werden sollten. Der Gemeinderat fasst einstimmig folgenden Beschluss: 1. Die Richtlinien für die Vereinsförderung in der Gemeinde Merzenich in der Fassung vom 13.12.2012 (Drs. 42/2012), zuletzt geändert am 15.12.2016 (Drs. 83/2016, Anlage 1), werden wie folgt geändert: a. Die Gliederung der Richtlinien wird dahingehend geändert, dass die bisherige Regelung „Sonderzuschüsse“ unter Abschnitt I. Buchstabe d) als neue Nr. 3 unter Abschnitt I. angefügt wird. Das Inhaltsverzeichnis zu Abschnitt I. wird entsprechend erweitert. Die bisherige Nummerierung der Buchstaben e) bis g) wird entsprechend angepasst. b. In der Aufzählung der sporttreibenden Vereine im Ortsteil Merzenich wird der Verein „Let`s Dance Disco Fox e.V. (LDDF)“ angefügt und die Anführung „Sportclub 1919 (Fußball und Tennis) e.V.“ durch die Anführung „Sportclub 1919 (Fußball, Tennis und Badminton) e.V.“ ersetzt. c. Die Regelung „Gemeindesportbund“ unter Abschnitt I. Buchstabe h) wird gestrichen. d. Die Aufstellung der „Betriebskostenzuschüsse für Gebäude“ unter Abschnitt I. Buchstabe f) neu wird um den Verein „Billard-Sportclub Merzenich 1970 e.V. mit einem Zuschussbetrag von 4.035,00 € erweitert. Auszug 18. Sitzung 1 von 2 Der Gemeinderat fasst einstimmig folgenden Beschluss: 2. Gemäß Antrag des Turnvereins 1910 Girbelsrath e.V. vom 31.01.2017 (Drs. 21/2017, Anlage 2) wird der Betriebskostenzuschuss für die Maar-Halle um 1.300 € auf 10.730 €, vorbehaltlich der Prüfung aller Vereine, erhöht. (siehe hierzu auch Drs. 110/2016). Der Gemeinderat fasst einstimmig folgenden Beschluss: 3. Dem Antrag der St. Sebastianus-Schützenbruderschaft vom 14.01.2017 auf Zuschuss zur Beschaffung einer Auswertungsmaschine (Drs. 22/2017, Anlage 3) wird stattgegeben und ein Zuschuss von 918 € aus Mitteln der Sportförderpauschale bewilligt. Der Gemeinderat fasst einstimmig folgenden Beschluss: 4. Die Erstellung des Gesamtkonzepts für Sport und Kultur erfolgt nach der Inbetriebnahme der neuen Sportanlagen und Gebäude in Morschenich-Neu. Die derzeit geplante gemeinsame Nutzung dieser Anlagen mit dem SC Merzenich ist als erste Stufe dieses Gesamtkonzepts zu verstehen. Die noch ausstehenden Anträge zum Bau einer Veranstaltungs- und Übungshalle analog Pappelschule Hamboch sowie auf Anbringung einer Flutlichtanlage für den Sportplatz Girbelsrath (Drs. 58/2016 und 82/2016) und die Sanierung der gemeindlichen Sportanlage Golzheim mit Antrag vom 22.09.2015, werden in diesem Rahmen aufgegriffen. Auch die in der nahen Vergangenheit abgelehnten Anträge werden in diesem Kontext neu geprüft. Der Gemeinderat fasst einstimmig folgenden Beschluss: 5. Die aus den Beschlüssen 1 bis 2 entstehenden Mehrausgaben werden in 2017 aus dem Gesamthaushalt gedeckt. Im Haushalt 2018 soll eine entsprechende Aufstockung erfolgen. Niederschrift 18. Sitzung 2 von 2