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Beschlusstext (2. Änderung der Richtlinien der Gemeinde Merzenich zur Ehrung der Sportlerinnen und Sportler sowie ehrenamtlichen Führungskräfte von Sport- und Kulturvereinen vom 13.02.1991, zuletzt geändert durch Ratsbeschluss am 05.11.2015 (Drs. 63/2015))

Daten

Kommune
Merzenich
Größe
160 kB
Datum
18.05.2017
Erstellt
31.05.17, 11:53
Aktualisiert
31.05.17, 11:53
Beschlusstext (2. Änderung der Richtlinien der Gemeinde Merzenich zur Ehrung der Sportlerinnen und Sportler sowie ehrenamtlichen Führungskräfte von Sport- und Kulturvereinen vom 13.02.1991, zuletzt geändert durch Ratsbeschluss am 05.11.2015 (Drs. 63/2015)) Beschlusstext (2. Änderung der Richtlinien der Gemeinde Merzenich zur Ehrung der Sportlerinnen und Sportler sowie ehrenamtlichen Führungskräfte von Sport- und Kulturvereinen vom 13.02.1991, zuletzt geändert durch Ratsbeschluss am 05.11.2015 (Drs. 63/2015))

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Inhalt der Datei

Beschluss aus der Niederschrift über die 18. Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Merzenich vom 18.05.2017. Öffentliche Sitzung Empfehlungen des Ausschusses für Soziales, Sport und Kultur vom 10.05.2017 9.7.1 2. Änderung der Richtlinien der Gemeinde Merzenich zur Ehrung der Sportlerinnen und Sportler sowie ehrenamtlichen Führungskräfte von Sport- und Kulturvereinen vom 13.02.1991, zuletzt geändert durch Ratsbeschluss am 05.11.2015 (Drs. 63/2015) 37/2017 2. Ergänzung Der Bürgermeister erläutert den Hintergrund der von der Ausschussempfehlung abweichenden 2. Ergänzung. Auf Nachfrage zum Vorschlagsverfahren wird einvernehmlich gesehen, dass jeder Vorschlag vom Ausschuss für Soziales- Sport und Kultur geprüft werde. Der Gemeinderat fasst einstimmig folgenden Beschluss: Die Richtlinien der Gemeinde Merzenich zur Ehrung der Sportlerinnen und Sportler sowie ehrenamtlichen Führungskräfte von Sport- und Kulturvereinen vom 13.02.1991, zuletzt geändert durch Ratsbeschluss am 05.11.2015 (Drs. 63/2015 - Anlage 1) wird wie folgt geändert: 1. In Pkt. 3. und 6.5 Abs. 3.werden die Worte „Sport- und Kulturausschuss“ durch „Ausschuss für Soziales, Sport und Kultur“ ersetzt. In Pkt. 7.2 entfällt der 1. Satz. Im 2. Satz wird die Formulierung „Der vorgeschlagene Verein“ durch „Die Vereine können für die Auszeichnung mit der Ehrenmedaille…“ ersetzt. 2. Pkt. 4. erhält folgende Fassung: „Die Vorstände der Sport- und Kulturvereine reichen die Vorschläge der zu ehrenden Personen bei der Verwaltung ein. Der Ausschuss für Soziales, Sport und Kultur entscheidet aufgrund der Verwaltungsvorlage abschließend über den zu ehrenden Personenkreis.“ 3. Pkt. 8. erhält folgende Fassung: „8. Ehrung von karnevalistischen Tänzen 8.1 Geehrt werden Tänzerinnen und Tänzer, die unabhängig vom Wohnort ihre Erfolge als Starter für einen Karnevalsverein aus der Gemeinde Merzenich errungen haben sowie Tänzerinnen und Tänzer, die in Merzenich wohnen, jedoch ihre Erfolge als Starter für einen auswärtigen Karnevalsverein im Zuständigkeitsbereich des Regionalverbandes Düren errungen haben. Bei Tanzpaaren aus auswärtigen Vereinen muss wenigstens 1 Person aus der Gemeinde Merzenich sein. Auszug 18. Sitzung 1 von 2 8.2 Als Grundlage für die Ehrung gelten bei den Tänzerinnen und Tänzern gem. Ziffer 8.1 Tanzwettbewerbe des Bundes Deutscher Karneval sowie darüber hinausgehende internationale karnevalistische Tanzwettbewerbe. Auf der jeweiligen Ebene ist immer nur die höchste Leistungsklasse zu berücksichtigen. 8.3 Bei Schautanzgruppen und Garden wird der Verein geehrt. Alle Mitglieder der Gruppe/Garde erhalten eine persönliche Urkunde Der Verein enthalt eine Urkunde zum Zweck der Archivierung oder zum Aushang im Vereinsheim. Außer der durch den Ausschuss für Soziales, Sport und Kultur beschlossenen Verleihung von Anstecknadeln, Medaillen oder Urkunden werden bei der Sportlerehrung keine Ehrengaben vergeben. 8.4 Die zuständigen Gremien können Ausnahmen von vorstehenden Regelungen zulassen. 8.5 Bei Erfolgen in mehreren Meisterschaftswettbewerben (z. B. Landes- und Deutsche Meisterschaft) wird jeweils der höchste geehrt. 8.6 Das Vorschlagsrecht und die Vorprüfung für die Benennung der zu ehrenden Tänzerinnen und Tänzer wird durch den Regionalverband Düren e.V. im Bund Deutscher Karneval (RVD) wahrgenommen und in Absprache mit den betroffenen Karnevalsvereinen der Gemeinde Merzenich entsprechend mitgeteilt. 8.7 Geehrt werden Tänzerinnen/Tänzer aus folgenden Altersklassen: - Jugend (bis 10 Jahre) - Junioren (von 11 bis einschl. 14 Jahre) und - Ü15 (Aktive ab 15 Jahre) 8.8 Siege in der jeweiligen Altersklasse werden analog Pkt. 6.7 der Richtlinie wie folgt geehrt: 1. Die bronzene Anstecknadel erhalten Sieger auf den Plätzen 1 – 3 der Verbandsmeisterschaft 2. Die silberne Anstecknadel erhalten Sieger auf den Plätzen 1 – 5 der Norddeutschen Meisterschaft im Bund Deutscher Karneval 3. Die goldene Anstecknadel erhalten Sieger auf den Plätzen 1 – 3 der Deutschen Meisterschaft oder Europameisterschaft Niederschrift 18. Sitzung 2 von 2