Daten
Kommune
Merzenich
Größe
78 kB
Datum
18.05.2017
Erstellt
31.05.17, 11:53
Aktualisiert
31.05.17, 11:53
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
aus der Niederschrift über die 18. Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Merzenich
vom 18.05.2017.
Öffentliche Sitzung
Mitteilungen der Verwaltung
19.1
Antrag auf wöchentliche Leerung der Biotonne
M43/2017
Kurzfassung des Bürgerantrags:
Herr Markus Görnitz, wohnhaft in Merzenich, Weinberg 55, stellte am 09.05 2017 den Antrag auf wöchentliche Leerung der Biotonne in den Monaten Mai bis September mit der
Begründung, dass so die Hygiene der braunen Tonne verbessert werden soll und die Kapazität der Biotonne in den Sommermonaten durch Rasenschnitt an ihre Grenzen trifft.
Hierzu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Wöchentlicher Rhythmus:
Die Bioabfälle können von den Erzeugern bzw. Besitzern der Abfälle bei einer für den
Kreis Düren zugelassenen Abfallentsorgungsanlage in Horm oder Warden angeliefert
werden. Eine wöchentliche Abfuhr würde eine Steigerung des Abfallentgeltes in Höhe von
ca. 2.720,00 €/mtl. ausmachen. Deponiekosten wurden hierbei nicht berücksichtigt; diese
sind mit 80,40 €/t zu berechnen. Die Erhöhung des „Entleerungsrythmus“ über die vorgeschlagene Laufzeit würde demzufolge mindestens 13.600 € pro Jahr ausmachen, die auf
die Nutzer*innen umgelegt werden müsste.
Erhöhung der Kapazitäten:
Nach Prüfung wurde festgestellt, dass Herr Görnitz eine 120-l-Biotonne vorhält. Die Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Merzenich vom 24.07.2003 bestimmt in
§ 10 Abs. 1 die Art, Anzahl und den Zweck der Abfallbehälter, deren Standplatz auf dem
Grundstück, ob und wie die Abfälle voneinander getrennt zu halten sind sowie die Häufigkeit und den Zeitpunkt der Abfuhr.
In § 10 Abs. 2 ist unter anderem für das Einsammeln von Bioabfällen auch die Gefäßgröße 240 l zugelassen. Ebenso können zusätzliche Bioabfallsäcke für einen Kaufpreis von
zur Zeit 5,00 € /Stück zur Abfuhr verwendet werden.
Die Mehrkosten für eine 240-l-Biotonne würden im Gegensatz zu einer 120-l-Biotonne
jährlich´18,00 € ausmachen. Für den Austausch sind einmalig 33,00 € zu zahlen. Auch ist
die Möglichkeit der Eigenkompostierung gegeben.
Fazit aus Sicht der Verwaltung:
Vor dem Hintergrund der bestehenden Reglungen und den Beratungen anlässlich des
Entsorgerwechsels im vergangenen Jahr sieht die Verwaltung derzeit kein Handlungsbe-
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darf gesehen. Die Hygiene der Tonnen kann leicht durch regelmäßiges Ausspülen verbessert werden.
Herr Görtz hat seinen Vorschlag auch ausdrücklich an den Rat gerichtet. Die Verwaltung
überlässt es den Fraktionen, dieses Thema zu verfolgen und betrachtet den Vorgang mit
dieser Vorlage als erledigt.
Niederschrift 18. Sitzung
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